Betreff
Rahmenbauprogramm 2020 - 2022 für die investive Straßenunterhaltung
(Teil 1: Nicht förderfähige Baumaßnahmen)
Vorlage
SV-9-1468
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2020 - 2022 mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

 

 

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Mit der Beschlussvorlage SV-9-0830 wurde am 08.05.2017 das Rahmenbauprogramm 2018 - 2020 für die investive Straßenunterhaltung (Teil 1: Nicht förderfähige Baumaßnahmen) vorgestellt und beschlossen. Da ca. 75% der Maßnahmen bis zum Jahresende umgesetzt sind, wurde für die weitere Planung das Rahmenbauprogramm überarbeitet und bis 2022 fortgeführt. Es umfasst nur Maßnahmen, die nicht förderfähig sind.

Der Zustand der Kreisstraßen bildet vorrangig die Grundlage für die Erstellung des neuen Rahmenbauprogramms. Die letzte Zustandserfassung erfolgte 2018 (siehe SV-9-1467).

Im neuen Rahmenbauprogramm sind zunächst vorrangig die in „5“ und „6“ eingestuften Straßen berücksichtigt worden. Kriterien für die zeitliche Reihenfolge bilden der aktuelle Zustand, die Verkehrsbelastung und Kooperationsmöglichkeiten z.B. mit anderen Baulastträgern oder Versorgungsunternehmen.

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant realisiert werden können. Gründe für zeitliche Verschiebungen können u.a. finanziell bedingt sein, z.B., wenn außergewöhnlich hohe Preissteigerungen in der Baubranche zu verzeichnen sind. Häufig verändern sich in einem Zeitraum von drei Jahren auch Schadensbilder. Dies kann dazu führen, dass aufgrund der näheren Untersuchungen im Vorfeld der Ausschreibung andere – langfristig wirtschaftlichere – Lösungen in Betracht kommen, als es die ursprüngliche Grobplanung vorsah. Auch die Rücksichtnahme auf Planungen anderer Baulastträger oder Versorgungsunternehmen können Zeitabläufe beeinflussen.

Bei den eigenfinanzierten Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um „Deckenerneuerung im Hocheinbau“. Dabei wird der vorhandene Aufbau mit zusätzlichen Asphaltschichten verstärkt. Zudem soll bei einigen Strecken zur Verbesserung der Stabilität und Verhinderung von Rissen vollflächig ein Vlies verlegt werden. Für eine Deckenerneuerung im Hocheinbau sind ca. 50 €/m² einzuplanen. Die Maßnahmen wurden entsprechend den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen festgelegt.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Abschreibung im Bereich Straßenbau beträgt jährlich ca. 5,5 Mio. €. Um einen Verfall der Kreisstraßen entgegenzuwirken, soll in den nächsten Jahren mindestens eine Reinvestitionsquote von 100% erreicht werden.

Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für Fördermaßnahmen im Bestand sowie der aktivierbaren Eigenleistungen sind jährlich ca. 3,0 Mio. für eigenfinanzierte Maßnahmen zu veranschlagen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sollte über das einen Zeitraum von drei Jahren erfassende Programm der Kreisausschuss entscheiden.

Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

Anlagen:

 

Anlage 1     Übersicht der eigenfinanzierten Maßnahmen 2018 - 2020

 

Anlage 2     Rahmenbauprogramm 2020 - 2022