Betreff
Pilotprojekt Automatisiertes Fahren im ÖPNV: Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für den Standort Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1471
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Kreis Coesfeld beauftragt im Rahmen des Pilotprojektes „Automatisiertes Fahren im ÖPNV“ die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Standort Lüdinghausen. Hierzu liegt ein indikatives Angebot über 31.654 EUR brutto vor.

 

2.   Abweichend vom Kreistagsbeschluss vom 12.12.2018 (SV-9-1260) und dem dort verankerten Sperrvermerk einer Mindestförderquote von 80 % wird die Machbarkeitsstudie ohne Fördermittel finanziert.

 

3.   Der Sperrvermerk im Haushalt 2019 wird in Höhe von 25.000 EUR (konsumtive Mittel) aufgehoben.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Beschluss vom 12.12.2018 entschied der Kreistag des Kreises Coesfeld, sich im Rahmen des Reallabors „Mobiles Münsterland“ mit der Initiierung eines Pilotprojektes "Autonomer Shuttle-Service" aktiv in den Prozess einzubringen. Auf die Sitzungsvorlagen SV-9-1260 und SV-9-1323 wird verwiesen.

 

Im bisherigen Projektverlauf erfolgte durch eine breit besetzte Arbeitsgruppe eine Vorauswahl in Frage kommender Pilotstandorte. Als Ergebnis einer sich anschließenden gutachterlichen (noch sehr groben) Voruntersuchung hat sich der Standort Lüdinghausen (Anbindung Burg Vischering an Innenstadt und Bahnhof/ Busbahnhof) bestätigt, der auch dem ursprünglich politisch favorisierten Standort entspricht. Im Nachgang wurde das Gespräch mit der Stadt Lüdinghausen gesucht, die ein entsprechendes Pilotprojekt gerne unterstützen möchte.

 

Der nächste Schritt ist die Beauftragung einer detaillierten Machbarkeitsstudie für den Standort Lüdinghausen, die folgende Arbeitspakete umfassen würde:

 

 

Erst auf Grundlage einer detailiierten Machbarkeitsstudie kann die tatsächliche Realisierbarkeit der angedachten Pilotstrecke bewertet und die entstehenden Kosten- und Finanzierungsfragen beantwortet werden, die für die weitere politische Beratung erforderlich sind.


II.  Lösung

 

Mit Beschluss vom 12.12.2018 wurden für das Gesamtprojekt auf Basis einer groben Kostenschätzung insgesamt 325.000 EUR bereitgestellt, versehen mit einem Sperrvermerk einer Mindestförderquote von 80 %. Trotz intensiver Gespräche mit der Bezirksregierung Münster und dem NRW-Verkehrsministerium konnte für die reine Machbarkeitsstudie jedoch keine Fördermöglichkeit gefunden werden.

 

Um das Projekt weiter vorantreiben zu können, wird daher vorgeschlagen, für die Machbarkeitsstudie in Vorleistung zu treten und diese ohne Fördermittel zu finanzieren. Hierzu liegt ein indikatives Angebot über 31.654 EUR brutto vor.

 

Für das spätere Umsetzungsprojekt wird über die Machbarkeitsstudie explizit auch die Frage möglicher Fördermittelzugänge eruiert, so dass hierzu weiterhin von attraktiven Fördersätzen ausgegangen wird.

 

Hinweis zum parallel entwickelten Projekt in Nordkirchen:

Auch die Gemeinde Nordkirchen erwägt in Zusammenarbeit mit der e.GO-Gruppe aus Aachen den (zeitlich befristeten und eher touristisch orientierten) Einsatz eines automatisiert fahrenden Kleinbusses im ÖPNV (die WN berichteten). Mit den dortigen Projektpartnern besteht ein sehr enger Austausch. Eine Machbarkeitsstudie wird derzeit erarbeitet. Im Herbst ist ein gemeinsamer Pressetermin angedacht, um die beiden Projektideen vorzustellen.

III. Alternativen

 

Die Machbarkeitsstudie wird nicht finanziert. Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Mit Beschluss vom 12.12.2018 wurden 325.000 EUR in den Haushalt 2019 eingestellt, hiervon 25.000 EUR konsumtiv und 300.000 EUR investiv. Abweichend vom ursprünglichen Sperrvermerk werden zur Finanzierung der Machbarkeitsstudie 31.654 EUR (konsumtive Mittel) benötigt. Die fehlenden konsumtiven Mittel in Höhe von rund 7.000 EUR können aus dem Produkt 04.01.02.01 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung bereitgestellt werden.

 

Eine belastbare Aussage zu den tatsächlich zu erwartenden einmaligen und laufenden Kosten für das Pilotprojekt kann erst im Ergebnis der Machbarkeitsstudie getroffen werden.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.