Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Coesfeld beauftragt im Rahmen des Pilotprojektes „Automatisiertes Fahren im ÖPNV“ die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für den Standort Lüdinghausen. Hierzu liegt ein indikatives Angebot über 31.654 EUR brutto vor.
2. Abweichend vom Kreistagsbeschluss vom 12.12.2018 (SV-9-1260) und dem dort verankerten Sperrvermerk einer Mindestförderquote von 80 % wird die Machbarkeitsstudie ohne Fördermittel finanziert.
3. Der Sperrvermerk im Haushalt 2019 wird in Höhe von 25.000 EUR (konsumtive Mittel) aufgehoben.
Begründung:
I. Problem
Mit Beschluss vom 12.12.2018 entschied der Kreistag des Kreises Coesfeld, sich im Rahmen des Reallabors „Mobiles Münsterland“ mit der Initiierung eines Pilotprojektes "Autonomer Shuttle-Service" aktiv in den Prozess einzubringen. Auf die Sitzungsvorlagen SV-9-1260 und SV-9-1323 wird verwiesen.
Im bisherigen Projektverlauf erfolgte durch eine breit besetzte Arbeitsgruppe eine Vorauswahl in Frage kommender Pilotstandorte. Als Ergebnis einer sich anschließenden gutachterlichen (noch sehr groben) Voruntersuchung hat sich der Standort Lüdinghausen (Anbindung Burg Vischering an Innenstadt und Bahnhof/ Busbahnhof) bestätigt, der auch dem ursprünglich politisch favorisierten Standort entspricht. Im Nachgang wurde das Gespräch mit der Stadt Lüdinghausen gesucht, die ein entsprechendes Pilotprojekt gerne unterstützen möchte.
Der nächste Schritt ist die Beauftragung einer detaillierten Machbarkeitsstudie für den Standort Lüdinghausen, die folgende Arbeitspakete umfassen würde:
Erst auf Grundlage einer detailiierten
Machbarkeitsstudie kann die tatsächliche Realisierbarkeit der angedachten
Pilotstrecke bewertet und die entstehenden Kosten- und Finanzierungsfragen
beantwortet werden, die für die weitere politische Beratung erforderlich sind.
II. Lösung
Mit Beschluss vom 12.12.2018 wurden für das
Gesamtprojekt auf Basis einer groben Kostenschätzung insgesamt 325.000 EUR
bereitgestellt, versehen mit einem Sperrvermerk einer Mindestförderquote von 80
%. Trotz intensiver Gespräche mit der Bezirksregierung Münster und dem
NRW-Verkehrsministerium konnte für die reine Machbarkeitsstudie jedoch keine
Fördermöglichkeit gefunden werden.
Um das Projekt weiter vorantreiben zu können, wird
daher vorgeschlagen, für die Machbarkeitsstudie in Vorleistung zu treten und
diese ohne Fördermittel zu finanzieren. Hierzu liegt ein indikatives Angebot
über 31.654 EUR brutto vor.
Für das spätere Umsetzungsprojekt wird über die
Machbarkeitsstudie explizit auch die Frage möglicher Fördermittelzugänge
eruiert, so dass hierzu weiterhin von attraktiven Fördersätzen ausgegangen
wird.
Hinweis zum parallel entwickelten Projekt in
Nordkirchen:
Auch die Gemeinde Nordkirchen erwägt in Zusammenarbeit
mit der e.GO-Gruppe aus Aachen den (zeitlich befristeten und eher touristisch
orientierten) Einsatz eines automatisiert fahrenden Kleinbusses im ÖPNV (die WN
berichteten). Mit den dortigen Projektpartnern besteht ein sehr enger
Austausch. Eine Machbarkeitsstudie wird derzeit erarbeitet. Im Herbst ist ein
gemeinsamer Pressetermin angedacht, um die beiden Projektideen vorzustellen.
III. Alternativen
Die Machbarkeitsstudie wird
nicht finanziert. Das Projekt wird nicht weiterverfolgt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Mit
Beschluss vom 12.12.2018 wurden 325.000 EUR in
den Haushalt 2019 eingestellt, hiervon 25.000 EUR konsumtiv und 300.000 EUR
investiv. Abweichend vom ursprünglichen Sperrvermerk werden zur Finanzierung
der Machbarkeitsstudie 31.654 EUR (konsumtive Mittel) benötigt. Die fehlenden
konsumtiven Mittel in Höhe von rund 7.000 EUR können aus dem Produkt 04.01.02.01
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung bereitgestellt werden.
Eine belastbare Aussage zu den tatsächlich zu erwartenden
einmaligen und laufenden Kosten für das Pilotprojekt kann erst im Ergebnis der
Machbarkeitsstudie getroffen werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.