Betreff
3. Nahverkehrsplan für den Kreis Coesfeld; hier: Umsetzungsplanung der Maßnahmen und Prüfaufträge
Vorlage
SV-9-1473
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-3. NVP für den Kreis Coesfeld
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Umsetzungsplanung der Maßnahmen und Prüfaufträge aus dem 3. Nahverkehrsplan für den Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der ZVM Bus wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen mit dem angestrebten Umsetzungszeitpunkt 01/2020 bei den betreffenden Verkehrsunternehmen zu veranlassen.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Beschluss der Endfassung des 3. Nahverkehrsplans am 03. April 2019 durch den Kreistag des Kreises Coesfeld wurde auch die mögliche Umsetzung von Maßnahmen und Prüfaufträgen der Angebotsplanung beschlossen. Hierbei obliegt es den politischen Vertretern, die Umsetzung jeder Maßnahme gesondert zu beschließen.

 

Der Bearbeitungsaufwand zur Umsetzung der Maßnahmen als auch der Prüfaufträge stellt sich sehr differenziert dar. Daher ist es erforderlich, einen Umsetzungsplan zu erstellen und die Umsetzung zeitlich gestaffelt durchzuführen.

II.  Lösung

 

Zum Fahrplanwechsel im Januar 2020 ist geplant, mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket I, dem Ausweiten des Bedienungsangebotes verschiedener Linien zur vollständigen Erfüllung der Anforderungen aus dem Anforderungsprofil, welches bereits in den zuständigen politischen Gremien abgestimmt wurde, zu beginnen. Dieses betrifft die Linien S90/92 „Lüdinghausen – Senden – Münster“, S91 „Lüdinghausen – Seppenrade – Olfen – Datteln“, T54 „Lüdinghausen – Ascheberg – Drensteinfurt“, T65 „Dülmen – Rorup – Darup“ und 589 „Billerbeck – Osterwick – Holtwick – Darfeld – Billerbeck“.

 

Darüber hinaus soll aus dem Maßnahmenpaket II in einem ersten Schritt mit der Umstellung einer morgendlichen Fahrt auf der Linie T52 „Werne – Südkirchen – Nordkirchen – Selm“ aufgrund der regelmäßigen Nachfrage von einem zu bestellenden TaxiBus-Einsatz auf einen festen Buseinsatz an Schultagen begonnen werden.

 

Für die Umsetzung der Prüfaufträge erfolgen die notwendigen Abstimmungsgespräche sukzessive. Im Einzelfall ist die Notwendigkeit einer weitergehenden gutachterlichen Beurteilung zu prüfen. Hierzu wird die Verwaltung kontinuierlich berichten.

 

III. Alternativen

 

Die auf Grundlage des 3. Nahverkehrsplan geplante Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen wird nicht durchgeführt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der Gutachter beziffert im 3. Nahverkehrsplan die zusätzlichen Mehrkilometer der Maßnahmen mit dem angestrebten Umsetzungszeitpunkt 01/2020 auf insgesamt 133.500 km/Jahr und die damit verbundenen Kosten auf 303.000 €/Jahr.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).