Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld:
hier: Arbeitsmarktkonferenz
Vorlage
SV-7-0201
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem /  II.  Lösung

 

Die Kernaufgaben sowie die ersten Beratungsergebnisse der Arbeitsmarktkonferenz für den Kreis Coesfeld, als beratendes Gremium im Bereich der beruflichen Integration von SGB II - Leistungsberechtigten, sind im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren am 07.04.2005 (SV-7-0061) bereits vorgestellt und beraten worden.

 

So beriet die Arbeitsmarktkonferenz in ihrer ersten Sitzung am 10.02.2005 bereits über zwölf Maßnahmen, die eine erste Grundversorgung an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung gewährleisten sollen. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beträgt ca. 1,665 Mio. Euro. An diesen Maßnahmen, die alle mit einem positiven Konsens der Arbeitsmarktkonferenz versehen wurden, können ca. 970 SGB II – Leistungsbezieherinnen und - Leistungsbezieher aus dem Kreis Coesfeld im Zeitraum von zwölf Monaten teilnehmen.

 

Zur Erweiterung der bestehenden Angebotspalette erfolgte teilnehmer- und arbeitsmarktbezogen in der zweiten Sitzung der Arbeitsmarktkonferenz am 19.05.2005 bzw. in einem vorgeschalteten Umlaufverfahren die Konsensberatung über 22 weitere Angebote zur beruflichen Eingliederung sowie den Einsatz von vier Förderinstrumenten.

 

Die Zielsetzung des zweiten Maßnahmeaufrufes liegt stärker im Bereich der arbeitsmarktnahen Qualifizierung sowie der Bewerbungsunterstützung.

 

So erfolgt erstmalig die Einrichtung von sog. „kommunalen Bewerberzentren“ in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Hierdurch ist es der Zielgruppe der arbeitsmarktnahen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern möglich, auch bspw. begleitend zu einem Plus-Job, in jeder Stadt und Gemeinde nach Vorlage eines Berechtigungsscheines professionelle Unterstützung bei der Stellensuche und Bewerbungserstellung zu erhalten. Je nach Größe der Stadt / Gemeinde variiert die Öffnungszeit grundsätzlich zwischen 20 – 40 Wochenstunden, wobei sowohl eine Öffnung in den Vor- als auch Nachmittagstunden vorgesehen ist. Geleitet wird dieses Bewerberzentrum von einer sozialpädagogischen oder vergleichbaren Fachkraft.

 

Eine Gesamtübersicht aller mit positivem Konsens versehenen Maßnahmen ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Übersicht enthält eine Kurzbeschreibung der Maßnahmen sowie Kerndaten (TN-Zahl, Standort, Träger).

 

Das Gesamtvolumen dieses zweiten Maßnahmeaufrufes nebst Umlaufverfahren beträgt ca. 880.000 Euro. Es wird erwartet, dass sich ca. 1.000 Personen in den kommunalen Bewerberzentren beraten lassen. Zusätzlich wird durch den zweiten Maßnahmeaufruf 616 SGB II – Leistungsberechtigten eine Möglichkeit zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme im ersten Arbeitsmarkt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

III. Alternativen

 

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

 

Anlagen:

 

 

Übersicht der aktuellen Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung unter Ausweisung der aktuellen Teilnehmerstände; Stand: 15.05.2005