Betreff
Planungen zur Ortsumgehung Senden - Ottmarsbocholt
Vorlage
SV-9-1476
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreis Coesfeld übernimmt federführend die Planungen einer Landesstraße (L844) als Ortsumgehung für Senden – Ottmarsbocholt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Senden und dem Landesbetrieb entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, die notwendige personelle Aufstockung vorzunehmen und die erforderlichen Haushaltsmittel in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Schon seit Jahren bestehen Bestrebungen Ottmarsbocholt durch den Bau einer Ortsumgehung zu entlasten. Nach dem die Ortsumgehung (OU) noch im Landesstraßenbedarfsplan 2006 als wichtiges Verkehrsprojekt mit der Stufe 1 enthalten war, wurde diese Maßnahme im Jahre 2011 als nachrangig zu planende Maßnahme eingestuft. Die weiteren Planungen wurden daher eingestellt und das Linienabstimmungsverfahren nicht abgeschlossen. (Anlage: Variantenplan) Nun sollen die Planungen einer Ortsumgehung im Rahmen eines Investitionsprogramms des Landes wiederaufgenommen werden, sofern freie Planungskapazitäten bei dem zuständigen Landesbetrieb vorhanden sind. Allerdings stehen derzeit die Planungen der Fernstraßen im Focus. Nach Aussagen des Landesbetriebes werde man nicht vor 2023 mit den Planungen einer OU beginnen können. Gründe hierfür liegen vor allem an fehlenden personellen Kapazitäten, weniger an der finanziellen Ausstattung.

 

II.  Lösung

 

Ein Erlass des Ministeriums eröffnet die Möglichkeit, die Planungen sowie das Planfeststellungsverfahren an Landes(L)- und Bundesstraßen(B) unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Gemeinden oder Kreise erstellen und durchführen zu lassen. In Gesprächen mit Verkehrsminister Wüst am 13.06. und 20.08 wurde diese Möglichkeit eingehend erörtert. Um dabei das Gesamtvorhaben nicht zu sehr in unterschiedliche Zuständigkeiten zu zerstückeln ist seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW die Übertragung des gesamten Planungsverfahrens bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, das durch die Bezirksregierung erfolgt, angestrebt. Dies beinhaltet auch eventuell vorgezogene Grunderwerbsverhandlungen oder Maßnahmen wie z.B. naturschutzfachlicher Ausgleichmaßnahmen. Eine Beschleunigung der Maßnahme durch eine vorgezogene Beauftragung einzelner Planungsleistungen oder Gutachten durch die Kommune sei nicht zielführend, da die Ergebnisse schnell die notwendige Aktualität verlieren und dies daher vom Landesbetrieb nicht unterstützt wird. Nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungbeschlusses würde die bauliche Umsetzung der Maßnahme dann durch den Landesbetrieb erfolgen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies mit einer möglichen neuen Bedarfsplanung vereinbar und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Nach derzeitigen Kenntnissen soll in der nächsten Legislaturperiode eine neue Bedarfsplanung erfolgen. Dabei ist es naturgemäß noch offen, ob die OU Ottmarsbocholt weiterhin berücksichtigt wird.

 

Für den Fall einer Übernahme der Planungsleistungen stellt der Landesbetrieb unter den derzeitigen Gegebenheiten die Übernahme der Kosten für die Gutachter- und Planungsleistungen sowie einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von in der Regel 10 % in Aussicht. Eine personelle Unterstützung durch den Landesbetrieb wird während des Verfahrens nicht erfolgen können. Für die Übernahme der Planungsleistungen ist eine gesonderte Planungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb und der Gemeinde/Kreis erforderlich.

 

Nach Aussage der Gemeindeverwaltung wird die Gemeinde Senden die Planungen für eine OU wegen des großen Aufwands und der bestehenden Auslastung nicht übernehmen können, aber gleichwohl versuchen das Projekt zu unterstützen und voranzutreiben. Seitens der Gemeinde wurde nun der Wunsch geäußert, ob der Kreis federführend die Planungen für die L844 übernehmen könnte. Auch die Kreisverwaltung sieht derzeit keine Möglichkeiten die Planungen mit den aktuellen Personalkapazitäten abzuwickeln. Voraussetzung für die Übernahme der Planung wäre eine entsprechende Aufstockung der personellen Ausstattung. Vorstellbar wäre hier die Einstellung eine(r)s Projektingenieurs/in für einen noch festzulegenden Zeitraum. Sicherlich ist hier für die Planungen von einem Zeitraum von mindestens 5 Jahren auszugehen. Aufgrund des nicht abgeschlossenen Linienbestimmungsverfahren und des Alters der vorliegenden Untersuchungen werden alle Untersuchungen und Gutachten neu erstellt werden müssen. Man steht praktisch wieder am Anfang des Planungsprozesses. Da es sich bei den zu erbringenden Planungsleistungen für eine Landesstraße nicht um originäre Leistungen des Kreises handelt und der Kreis ausschließlich auf Initiative der Gemeinde Senden die federführende Planung übernehmen soll, war man sich einig, dass alle für die Planungen der OU Ottmarsbocholt entstehenden Kosten nicht durch den Kreis, sondern von der Gemeinde zu übernehmen sind. Im Falle der Übernahme der Planungen wird die Abwicklung und die Finanzierung noch durch eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Kreis geregelt werden müssen. Eine solche Vereinbarung wird ebenso wie die mit dem Land NRW abzuschließende Planungsvereinbarung bei Befürwortung des Vorhabens bis zum Abschluss der Haushaltsberatungen vorbereitet. Verkehrsminister Wüst hat zu dieser beabsichtigten Planungsübertragung auf den Kreis Coesfeld bereits grundsätzlich seine Zustimmung in Aussicht gestellt. 

 

III. Alternativen

 

Der Kreis übernimmt keine Planungsleistungen für die OU Ottmarsbocholt und der Landesbetrieb wird wie vorgesehen ab 2023 die Planungen wiederaufnehmen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Da es sich um Planungen für die Landesstraße 844 handelt, und die Kosten letztlich durch den Landesbetrieb oder die Gemeinde Senden übernommen werden, handelt es sich hier um durchlaufende Kosten. Die Übernahme der Planung hat somit keine unmittelbaren finanziellen Folgen für den Kreis Coesfeld. Allerdings ist eine personelle Aufstockung in der Abt 66 erforderlich. Mit der Gemeinde Senden war man sich einig, in 2020 eine personelle Aufstockung auszuschreiben, durch die die Gutachter- und Ingenieurleistungen ausgeschrieben, vergeben und betreut werden sollen. Sofern die Planungen durch den Kreis übernommen werden, ist geplant für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Haushalt 2020 =100.000 €, 2021= 200.000 € und 2022= 300.000 € zu veranschlagen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreistag entscheiden