Betreff
Gesamtabschluss 2018 des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1477
Aktenzeichen
20.26.184
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 einschließlich der Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht u. a. aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Darüber hinaus ist ein Gesamtlagebericht aufzustellen sowie ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW und § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer (innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag) aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten.

 

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung muss jedoch die Prüfung des Gesamtabschlusses vorausgehen. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld.

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld stellt jährlich zum Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte Jahresabschlüsse des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in der Sitzung des Kreistages am 25.09.2019 wird nunmehr der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 des Kreises Coesfeld vorgelegt.

 

Die anschließende Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2018 erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses findet am 28.11.2019 statt, sodass die abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2018 in der Sitzung des Kreistages am 11.12.2019 erfolgen könnte.

 

III. Alternativen

 

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2018 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 8 GO NRW und § 95 Abs. 5 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.

Anlagen:

 

Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 des Kreises Coesfeld (wird zur Sitzung vorgelegt)