Beschlussvorschlag:
Für die Sitzungen des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde wird Frau Lisa Döll als weitere Schriftführerin bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 10 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde
des Kreises Coesfeld ist über jede Sitzung des Beirats eine
Sitzungsniederschrift zu fertigen. Nach Nr. 2 der Vorschrift ist die untere Naturschutzbehörde
für die Erstellung der Niederschrift verantwortlich. Der vom Beirat in seiner
ersten Sitzung zu bestellende Schriftführer sowie dessen Verteter sind von der
Verwaltung zu stellen.
In der 1. Sitzung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde am
10.02.2015 ist die Bestellung von drei Schriftführerinnen erfolgt. Frau
Friederike Öhmann und Frau Gabriele Krampe sind inzwischen nicht mehr in der
unteren Naturschutzbehörde tätig.
II. Lösung
Es wird vorgeschlagen, die
Verwaltungsmitarbeiterin der unteren Naturschutzbehörde Frau Lisa Döll statt
der nicht mehr dort tätigen Mitarbeiterinnen als weitere Schriftführerin für
die Sitzungen des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde zu bestellen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Bestellung der Schriftführer ist der Beirat bei der
unteren Naturschutzbehörde.