Betreff
1. Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1491
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Einleitung des 1. Verfahrens zur Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

Der Landschaftsplan Lüdinghausen trat 2016 nach einem mehrjährigen Aufstellungsverfahren in Kraft.

Anlass für das 1. Änderungsverfahren gibt die Ausweisung der „Alten Fahrt“ des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und Senden als Naturschutzgebiet (NSG). Darüber hinaus werden voraussichtlich nur einzelne redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Der Entwurf des Landschaftsplans Lüdinghausen enthielt bereits die Darstellung der „Alten Fahrt“ als NSG. Dessen Abgrenzung umfasste den gesamten stillgelegten Kanalabschnitt, beginnend auf Höhe des Waldgebiets Dicke Mark (NSG 2.1.01) bis kurz vor der Unterdükerung der Stever. Die aktuellen Planungsvorgaben für die Ausweisung von NSG (Darstellung als Bereich zum Schutz der Natur im Regionalplan, als Verbindungsfläche im landesweiten Biotopverbund sowie als besonders schutzwürdige Fläche im Biotopkataster) untermauerten die von der Unteren Naturschutzbehörde geplante Schutzgebietsausweisung.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung teilte das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rheine (WSA Rheine) schließlich mit, dass eine Ausweisung als NSG nicht möglich sei. Die „Alte Fahrt“ sei nach wie vor als Bundeswasserstraße gewidmet. Die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen (Mäh- und Forstarbeiten in Dammbereichen, Unterhaltung der Kanalseitengräben) seien mit den Regelungen für NSG nicht vereinbar, müssten aber jederzeit ermöglicht werden. Somit wurde die Ausweisung als NSG zurückgenommen und der Bereich lediglich als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.

 

Zwischenzeitlich ging aus der Bürgerschaft Senden eine Petition beim Bundestag ein mit dem Ziel, die „Alte Fahrt“ aufgrund ihrer hohen Schutzwürdigkeit dennoch als NSG auszuweisen. Da laut der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums keine gesetzliche Grundlage gegen die Unterschutzstellung einer Bundeswasserstraße als NSG besteht (es wurde beispielhaft auf den unteren Niederrhein verwiesen), wird die Planung nun im 1. Änderungsverfahren erneut aufgenommen. Für das NSG „Alte Fahrt“ wird die ursprünglich geplante Gebietsabgrenzung beibehalten (s. Anlage). Die textlichen Festsetzungen zu diesem NSG sollen Regelungen enthalten, die die Unterhaltungsmaßnahmen des WSA Rheine uneingeschränkt ermöglichen. Die Regelungen für NSG sollen aber einen Schutz des Gebiets gegenüber Dritten erzielen.

Aufgrund des hohen Freizeit- und Erholungswertes wird eine Besucherlenkung erforderlich sein.

 

Zur Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen ist gemäß §§ 14 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz ein Aufstellungsbeschluss erforderlich, der vom Kreistag zu fassen ist.

Anlage:

Übersichtskarte NSG Alte Fahrt