Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld:
hier: Berufliche Perspektiven für Jugendliche und junge Erwachsene
Vorlage
SV-7-0203
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem /  II. Lösung

 

Mit der Einführung des SGB II kommt der Beratung und Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Zielgruppe U 25) im SGB II - Leistungsbezug eine besondere Aufmerksamkeit zu.

 

So sieht § 3 Abs. 2 des SGB II vor, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit  (Plus-Job) zu vermitteln sind. Sofern Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden können, so soll daraufhin gewirkt werden, dass die vermittelte Arbeit oder auch Arbeitsgelegenheit zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.

 

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hat der Kreis Coesfeld speziell für diese Zielgruppe der unter 25jährigen bereits vier unterschiedliche Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung mit Maßnahmeträgern vereinbart, die nachfolgend kurz skizziert werden:

 

1.      Schüler/innen der Jahrgangsstufe Klasse 10, die einer Hilfestellung bei der Ausbildungsplatzsuche bedürfen (Voraussetzung: Die Ausbildungsreife ist durch die örtliche Agentur für Arbeit festgestellt worden.)

 

·   Maßnahme 18/2005 – Fit für Ausbildung und Beruf

(Schwerpunkt: Bewerbertraining, Akquise von Ausbildungsplätzen, Vermittlung in Ausbildung ggf. Arbeit)

 

2.      Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit bzw. ohne abgeschlossene Schul- und / oder Berufsausbildung:

 

·   Maßnahme 01/2005 – Jugend

(Schwerpunkt: Profiling, Berufswegeplanung, Bewerbertraining, Vermittlung, Erlernen und Festigen von Schlüsselqualifikationen)

 

3.      Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit bzw. ohne berufliche Vor- bzw. Ausbildung:

 

·   Maßnahme 11/2005 – Fit für den Berufsstart

(Schwerpunkt: Orientierung und Qualifizierung in verschiedensten Berufsfeldern, Vermittlung in Beruf / Ausbildung)

 

4.      Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit beruflicher Vor- bzw. Ausbildung:

 

·   Maßnahme 16/2005 – Coaching U 25

(Schwerpunkt: Betreuung und Beratung im Bewerbungsprozess, Kommunikationstraining, Förderung der sozialen Kompetenz, Integrationscoaching, Profiling, Anstoß zur individuellen Qualifizierung, betreutes betriebliches Praktikum, Vermittlung)

 

Die Beurteilung der passgenauen Hilfe zur Integration der / des Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen unter 25 Jahren in den ersten Arbeitsmarkt erfolgt im Rahmen der beruflichen Hilfeplanung. Hierbei ist davon auszugehen, dass ca. 1.300 Personen der Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren angehören.

 

Es finden mit ihnen, wie auch mit jedem SGB II – Leistungsberechtigten, entsprechende Beratungsgespräche mit den Hilfeplanerinnen und Hilfeplanern des Kreises Coesfeld statt.

 

Als versorgt gelten hierbei insbesondere die Personen, die bereits über den Sommer 2005 hinaus eine weiterführende Schule besuchen oder verbindlich eine Lehrstelle bzw. den Wehr- oder Zivildienst antreten können.

 

Als unversorgt gelten alle Personen, die eine berufliche Ausbildung anstreben bzw. bei denen der Besuch einer weiterführenden Schule bzw. die Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme noch nicht verbindlich geklärt ist.

 

Die aktuellen Zahlen hierzu werden im Rahmen der Ausschusssitzung mündlich vorgetragen.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Ausführung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.