Betreff
Fortführung der Breitbandkoordination - künftig Gigabitkoordination
Vorlage
SV-9-1494
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufgabe der Breitbandkoordination in Form der Gigabitkoordination wird vorbehaltlich der Bewilligung einer Landesförderung durch die Bezirksregierung Münster für drei Jahre bis Februar 2023 fortgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Beantragung der Fördermittel und zur Fortführung der befristeten Stelle „Gigabitkoordinator“ (ehemals „Breitbandkoordinator“) einzuleiten.

Nach aktuellem Planungsstand soll die Projektstelle Gigabitkoordinator unmittelbar bei der wfc GmbH eingerichtet und die Zuwendung an die wfc GmbH weitergeleitet werden.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Im März 2017 wurde beim Kreis Coesfeld die auf drei Jahre befristete Stelle eines Breitbandkoordinators eingerichtet, gefördert durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektstellenförderung läuft im Februar 2020 aus.

 

Im Kreis Coesfeld sind Stand Sommer 2019 zwei Drittel aller Adressen mit Glasfaser (FTTH/FTTB Homes Passed) erschlossen. Für in Summe 88% besteht die Möglichkeit auf gigabitfähige Anschlüsse. Für 86% der Gewerbegebiete und 93% der Schulstandorte besteht nach Abschluss der laufenden Projekte ein Glasfaseranschluss. Die Stelle der Breitbandkoordination hat hierzu einen unverzichtbaren Beitrag geleistet. Insbesondere die nahezu flächendeckende Erschließung der Außenbereiche, verschiedene Projekte zur Anbindung von Gewerbegebieten und Schulstandorten sowie diverse Projekte in den Ortslagen haben den Versorgungsgrad von 40% zu Beginn des Jahres 2017 auf diesen mit 66% deutlich über dem Bundesschnitt liegenden Wert ansteigen lassen.

Um für das noch unversorgte Drittel aller Adressen im Kreis Coesfeld ebenfalls eine Glasfaserversorgung zu realisieren, sind weitere Anstrengungen notwendig. Dafür ist die Fortführung der Breitbandkoordination erforderlich. Das Land NRW unterstützt diese Überlegungen und gibt den Kreisen und kreisfreien Städten über die neue Gigabitkoordinatorenrichtlinie (Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze) die Möglichkeit, die Breitbandkoordination als Gigabitkoordination für drei weitere Jahre fortzuführen. Wesentliche Änderung ist neben der Bezeichnung (Gigabit-, statt Breitbandkoordination) die Erhöhung der max. Fördersumme von 150.000 auf 210.000 €.

 

II.  Lösung

Die Breitbandkoordination in Form der Gigabitkoordination wird für drei Jahre bis Februar 2023 fortgeführt. Zur Finanzierung werden beim Land NRW Fördermittel gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze beantragt. Abweichend von der bisherigen Breitbandkoordination mit einer Stelle des Kreises Coesfeld soll nach aktuellem Planungsstand eine Projektstelle Gigabitkoordinator/ Gigabitkoordinatorin bei der wfc GmbH eingerichtet werden.

III. Alternativen

Die Anstrengungen zum weiteren Breitbandausbau im Kreis Coesfeld werden nicht fortgeführt, es wird keine geförderte Stelle eines Gigabitkoordinators eingerichtet.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Da gemäß der Gigabitkoordinatorenrichtlinie ausschließlich Kreise und kreisfreie Städte Fördermittel beantragen können, ist eine vom Fördermittelgeber explizit ermöglichte Weiterleitung der Fördermittel an die wfc vorgesehen. Die Fördermittel würden in diesem Fall im Kreishaushalt vereinnahmt und in selber Höhe an die wfc GmbH mit der Pflicht zur Nachweisführung weitergeleitet.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.