Beschlussvorschlag:
Der Einleitung des 1. Verfahrens zur Änderung des Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern wird zugestimmt.
Begründung:
Bereits am 21.09.1977 hat der Kreistag erstmalig die Aufstellung des
Landschaftsplanes Nordkirchen-Herbern beschlossen. Infolge geänderter
Rechtsvorschriften wurde dieser Beschluss am 12.12.1990 neu gefasst. Aufgrund
der erwarteten Nordwanderung des Steinkohlebergbaus sollte zunächst das
südliche Kreisgebiet durch einen Landschaftsplan abgedeckt werden.
Die Novellierung des Landschaftsgesetzes 1994 und die damit
einhergehenden geänderten Verfahrensvorschriften für die Landschaftsplanung
sowie die geänderte Plangebietsabgrenzung, um die Planungslücke zum
Landschaftsplan Olfen-Seppenrade zu schließen, führten zu einem erneuten
Aufstellungsbeschluss am 05.04.2000.
Zu dem Zeitpunkt gab es bereits drei rechtskräftige Landschaftspläne im
Kreisgebiet (Coesfelder Heide-Flamschen, Merfelder Bruch-Borkenberge und
Olfen-Seppenrade).
Der Landschaftsplan Nordkirchen-Herbern trat schließlich 2002 nach einem
mehrjährigen Aufstellungsverfahren in Kraft. Die damals neuen
Schutzgebietsregeln der europäischen Naturschutz-Richtlinien fanden hier
bereits Berücksichtigung.
Inzwischen ist die Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld mit 11
rechtskräftigen Landschaftsplänen flächendeckend. Die letzten vier Pläne traten
2015/2016 in Kraft und beinhalten die inzwischen geänderte Gesetzeslage für das
Bauen im Außenbereich.
Die Regeln der neuen Landschaftspläne für das Bauen in
Landschaftsschutzgebieten weichen von den Regeln in den „Alt-Plangebieten“ ab. Ebenfalls
sind die Vorgaben der übergeordneten Planungen noch nicht berücksichtigt. Die
Abgrenzung der Schutzgebiete muss demzufolge überprüft werden.
Es besteht daher die Absicht, durch eine Änderung der sieben bestehenden
Landschaftspläne hier wieder kreisweit einheitliche Verhältnisse zu schaffen,
wie dies - unter anderen Voraussetzungen - bereits 2012 durch den Kreistag beschlossen
wurde (SV-8-0654).
Der Landschaftsplan Olfen-Seppenrade befindet sich derzeit im 2.
Änderungsverfahren. Hier wird u. a. dann auch die Novellierung des
Landesnaturschutzgesetzes NRW berücksichtigt.
Da der Landschaftsplan Nordkirchen-Herbern als ältester Plan im
Kreisgebiet die größten Abweichungen zu den bestehenden Plänen aufweist und
folglich einer umfangreicheren Überarbeitung und Aktualisierung bedarf, wird
das 1. Änderungsverfahren angestrebt.
Zur Änderung des Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern ist gemäß §§ 14
Abs. 1 und § 20 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz ein Aufstellungsbeschluss
erforderlich, der vom Kreistag zu fassen ist.
Anlage:
Karte Geltungsbereich