Betreff
1. Änderung des Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern
Vorlage
SV-9-1495
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Einleitung des 1. Verfahrens zur Änderung des Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

Bereits am 21.09.1977 hat der Kreistag erstmalig die Aufstellung des Landschaftsplanes Nordkirchen-Herbern beschlossen. Infolge geänderter Rechtsvorschriften wurde dieser Beschluss am 12.12.1990 neu gefasst. Aufgrund der erwarteten Nordwanderung des Steinkohlebergbaus sollte zunächst das südliche Kreisgebiet durch einen Landschaftsplan abgedeckt werden.

Die Novellierung des Landschaftsgesetzes 1994 und die damit einhergehenden geänderten Verfahrensvorschriften für die Landschaftsplanung sowie die geänderte Plangebietsabgrenzung, um die Planungslücke zum Landschaftsplan Olfen-Seppenrade zu schließen, führten zu einem erneuten Aufstellungsbeschluss am 05.04.2000.

Zu dem Zeitpunkt gab es bereits drei rechtskräftige Landschaftspläne im Kreisgebiet (Coesfelder Heide-Flamschen, Merfelder Bruch-Borkenberge und Olfen-Seppenrade).

Der Landschaftsplan Nordkirchen-Herbern trat schließlich 2002 nach einem mehrjährigen Aufstellungsverfahren in Kraft. Die damals neuen Schutzgebietsregeln der europäischen Naturschutz-Richtlinien fanden hier bereits Berücksichtigung.

 

Inzwischen ist die Landschaftsplanung im Kreis Coesfeld mit 11 rechtskräftigen Landschaftsplänen flächendeckend. Die letzten vier Pläne traten 2015/2016 in Kraft und beinhalten die inzwischen geänderte Gesetzeslage für das Bauen im Außenbereich.

Die Regeln der neuen Landschaftspläne für das Bauen in Landschaftsschutzgebieten weichen von den Regeln in den „Alt-Plangebieten“ ab. Ebenfalls sind die Vorgaben der übergeordneten Planungen noch nicht berücksichtigt. Die Abgrenzung der Schutzgebiete muss demzufolge überprüft werden.

Es besteht daher die Absicht, durch eine Änderung der sieben bestehenden Landschaftspläne hier wieder kreisweit einheitliche Verhältnisse zu schaffen, wie dies - unter anderen Voraussetzungen - bereits 2012 durch den Kreistag beschlossen wurde (SV-8-0654).

Der Landschaftsplan Olfen-Seppenrade befindet sich derzeit im 2. Änderungsverfahren. Hier wird u. a. dann auch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes NRW berücksichtigt.

 

Da der Landschaftsplan Nordkirchen-Herbern als ältester Plan im Kreisgebiet die größten Abweichungen zu den bestehenden Plänen aufweist und folglich einer umfangreicheren Überarbeitung und Aktualisierung bedarf, wird das 1. Änderungsverfahren angestrebt.

 

Zur Änderung des Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern ist gemäß §§ 14 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz ein Aufstellungsbeschluss erforderlich, der vom Kreistag zu fassen ist.

Anlage:

 

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