Betreff
Planungsüberlegungen für den Neubau einer Kreisleitstelle in Coesfeld
Vorlage
SV-9-1504
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag/ Kreisausschuss nimmt den Planungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinplanung für den dreigeschossigen Erweiterungsbau vorzunehmen und die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt 2020 mit einem Sperrvermerk bereitzustellen. Die Ausführungsplanung ist dem Kreistag/ Kreisausschuss zur Genehmigung vorzulegen.  

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit dem im Jahr 2018 vom Kreistag verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplan wurde u.a. auch über die gutachterlich festgestellten Bedarfe für die Rettungswache Coesfeld und die Leitstelle an der Münsterstraße informiert. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass nach Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans eine Unterbringung beider Einrichtungen an dem Standort Münsterstraße nicht möglich sein wird.

 

Da der Standort Münsterstraße für den Betrieb der Rettungswache im Versorgungsbereich strategisch optimal gelegen ist, besteht nur die Möglichkeit die Leitstelle zukünftig an einem anderen Standort unterzubringen. In dem Verfahren wurde auch geprüft, ob eine räumliche Erweiterung am bisherigen Standort möglich ist. Dies ist aus planerischen und baurechtlichen Gründen jedoch ausgeschlossen. Dadurch wird ein Neubau einer Leitstelle unumgänglich.

 

Aus strategischen Gründen ist es erforderlich, den Neubau der Leitstelle in der Nähe des Kreishauses vorzusehen, weil die Leitstelle im Krisen- und Katastrophenfall Führungsinstrument der Behördenleitung ist und von dieser jederzeit kurzfristig erreichbar sein muss. Aus der räumlichen Nähe ergeben sich weitere Synergien, da die Einsatzleitung im Einsatzfall dort untergebracht werden könnte und für die Einsatzleitung über kurze Wege der Zugriff auf die Abteilungen der Kreisverwaltung und den Krisenstab verbessert wird.

 

II.  Lösung

 

Die Verwaltung hat auf der Grundlage des verabschiedeten Rettungsdienstbedarfsplanes eine Machbarkeitsstudie zur Sicherstellung des nachgewiesenen Raumbedarfes für die Kreisleitstelle durchgeführt. Hierbei wurden verschiedene Varianten, durch Um- und Ausbau am Standort des KH I untersucht. Die Überbauung des Besucherparkplatzes am Kreishaus I hat sich als die technisch und wirtschaftlich beste Lösung herausgestellt (siehe Anlage).

 

Die vorgestellte Variante berücksichtigt einen monolithischen Anbau an das Kreishaus I durch Überbauung des jetzigen Besucherparkplatzes mit einem dreigeschossigen Baukörper einschließlich Kellergeschoss.

 

Die Machbarkeitsstudie kann ausschließlich als Grundlage für den Baukörper angesehen werden, da darauf hingewiesen werden muss, dass Unsicherheiten aus den unbekannten Gründungsverhältnissen zu weiteren Kosten führen können, die dann eine Unterkellerung in Form einer Tiefgarage als wirtschaftlich erscheinen lassen.

 

1.    zweigeschossiger Erweiterungsbau ca. 1.100 m²

 

Auf Grundlage der Bedarfe der Leitstelle und einem Vergleich mit den derzeit in Bau bzw. Planung befindlichen Rettungsleitstellen in den Kreisen Borken, Steinfurt und Warendorf ergibt sich ein notweniger Raumbedarf für die Leitstelle von ca. 1.000 m² bis 1.100 m² (siehe Anlage).

 

Nach der Machbarkeitsstudie ergibt sich die Möglichkeit durch zweigeschossige Überbauung des Besucherparkplatzes den Raumbedarf der Leitstelle zu decken.

 

2.    dreigeschossiger Erweiterungsbau insgesamt 1.650 m²

 

Zusätzlich zum reinen Neubau der Leitstelle kommt eine dreigeschossige Überbauung des Besucherparkplatzes in Betracht. Mit dem größeren Erweiterungsbau würde der vorhandene Platz optimal ausgenutzt werden und mit der Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten könnte dem steigenden Raumbedarf innerhalb der Verwaltung begegnet werden.

 

Hierbei ist zu bedenken, dass eine spätere Aufstockung auf dem Gebäude der Rettungsleitstelle aus organisatorischen Gründen (z.B. Baulärm) nur schwierig realisiert werden könnte.

 

Seitens der Verwaltung wird der dreigeschossige Erweiterungsbau für sinnvoll erachtet.

 

Das in den beigefügten Übersichten vorgeschlagene dreigeschossige Gebäude wird weiter beplant. Das Ergebnis der Feinplanung wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der im Rettungsdienstbedarfsplan festgestellte erforderliche Um- oder Neubau der Rettungswache an der Münsterstraße kann erst erfolgen, wenn die Leitstelle in die neuen Räumlichkeiten umgezogen ist. Erst dann ist es möglich, die festgestellten personellen Bedarfe vollständig umzusetzen und die Fahrzeuge ordnungsgemäß unterzubringen. Zwar kann für die Unterbringung des zusätzlichen Rettungswagens vorübergehend die Desinfektionshalle genutzt werden, dies führt jedoch zu Beeinträchtigungen im Dienstbetrieb.

 

Für die Planungs- und Genehmigungsphase wird damit gerechnet, dass dies bei optimalem Verlauf ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen wird. Die Bauphase selbst wird voraussichtlich 1,5 Jahre dauern. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Coesfeld hinsichtlich der Erteilung der erforderlichen Genehmigung das Vorhaben positiv begleitet. Dadurch kann eine schnelle Erweiterung der Rettungswache ermöglicht werden und die notfallmäßige Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Coesfeld (Stadt Coesfeld und Rosendahl Holtwick) schnellstmöglich optimiert werden. Der Umbau der Rettungswache kann jedoch selbst bei optimalem Verlauf des Neubaus der Leitstelle voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022 erfolgen. Die zeitnahe Umsetzung des geplanten Neubaus der Leitstelle ist daher zwingend erforderlich. Aus diesem Grunde sind bereits für den Haushalt 2020 entsprechende Mittel einzuplanen und mit einem Sperrvermerk zu versehen, damit der Kreistag abschließend über die Realisierung des Projektes entscheiden kann.

 

Die Baukosten belaufen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf 5,9 Mio € (ohne Technikausstattung). Je nach Gründungsverhältnissen des Bodens könnte die Errichtung einer Tiefgarage wirtschaftlich sinnvoll sein, wodurch weitere Kosten verursacht werden würden.

Weitere Angaben zu den Baumassen können der Anlage entnommen werden.

 

Die in der jetzigen Leitstelle vorhandene Informationstechnik ist zwischenzeitlich abgeschrieben. Eine Erneuerung ist mittelfristig ohnehin erforderlich.

 

Von den durch den Betrieb der Leitstelle entstehenden Kosten (z.B. Abschreibungen für Gebäude und Technik) werden auf der Basis des geltenden Rettungsdienstbedarfsplans 65 % von den Krankenkassen im Rahmen der Gebührenrechnung erstattet.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag aufgrund der Bedeutung der Angelegenheiten für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

 

Unterbringung Leitstelle Erweiterungsbau (Anlage 1)