Betreff
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. Kreisverband Coesfeld auf Einrichtung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1436/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

1.)   Der Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes auf Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden vielschichtigen Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit den weiteren Akteuren (u. a. Kommunen, Jugendämtern, Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Kreispolizeibehörde, Kommunale Präventionsketten mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Schulsozialarbeit etc.) sich zum Themenkomplex „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ weiter zu vernetzen und die Bedarfe zu prüfen, ob hier künftig ggf. bestehende Angebote angepasst, fortentwickelt und erweitert werden müssen. 

 

 

Begründung:

 

Zu I. bis V.

 

Mit der Sitzungsvorlage SV-9-1436 hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes auf Förderung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld aufgrund des bestehenden vielschichtigen Angebotes an Beratung und Hilfen abzulehnen. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit den weiteren Akteuren (u.a. Kommunen, Jugendämtern, Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Kreispolizeibehörde, Kommunale Präventionsketten, Schulsozialarbeit etc.) sich zum Themenkomplex „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ weiter zu vernetzen und die Bedarfe zu prüfen, ob hier künftig bestehende Angebote angepasst und fortentwickelt werden müssen.

 

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1436 verwiesen.

 

Im Rahmen der Beratungen bestand Konsens dahingehend, dass es sich hierbei um ein sehr wichtiges Thema handelt. Da bereits verschiedene Anbieter hierzu entsprechende Angebote im Kreis Coesfeld vorhalten, wurde zum Teil in Frage gestellt, inwiefern ein weiteres Angebot notwendig sei.

In die Vernetzung und Bedarfsprüfung soll der DKSB eingebunden werden.

Zudem sollte zur Verdeutlichung der bisherige Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt werden, dass im Rahmen der Prüfung auch eine Erweiterung des Angebots in Betracht kommen kann. 

 

Ktabg. Neumann stellte den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass dem DKSB für die ersten Schritte zur Einrichtung einer Fachstelle gegen Gewalt sowie für die Öffentlichkeitsarbeit zunächst einmalig ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € gewährt wird.

 

Vorsitzender Wobbe formulierte folgenden Beschlussvorschlag über den wie folgt abgestimmt wurde:

 

1.)   Der Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes auf Finanzierung einer Fachstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld wird aufgrund des bestehenden vielschichtigen Angebotes an Beratung und Hilfen abgelehnt.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 JA-Stimmen

                                                    4 NEIN-Stimmen

                                                    2 Enthaltungen

 

2.)   Für die ersten Schritte zur Einrichtung einer Fachstelle gegen Gewalt sowie für die Öffentlichkeitsarbeit erhält der Deutschen Kinderschutzbund einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000 €.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               1 JA-Stimme

                                                    13 NEIN-Stimmen

 

Damit wurde dieser Beschlussvorschlag abgelehnt.

 

3.)   Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit den weiteren Akteuren (u. a. Kommunen, Jugendämtern, Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Kreispolizeibehörde, Kommunale Präventionsketten mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Schulsozialarbeit etc.) sich zum Themenkomplex „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ weiter zu vernetzen und die Bedarfe zu prüfen, ob hier künftig ggf. bestehende Angebote angepasst, fortentwickelt und erweitert werden müssen. 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig