Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2020 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen sowie der dann vorliegenden Bedarfslage – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 370.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 3.365.507 €
(inkl. spezieller Maßnahmen für Flüchtlinge)
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 1.155.242 €
IV. Bildungsgutscheine: 600.000 €
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 200.000 €
VI. Freie Förderung § 16f: 200.000 €
VII. Förderung § 16h 300.000 €
VIII. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000
€
Summe: 6.240.749
€
Die abschließende
Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat,
im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im
Kreisausschuss.
Begründung:
I. V.
Die ursprüngliche Sitzungsvorlage sah lediglich eine Beschlussfassung im
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vor. Da gleichwohl eine
Vorberatung und Beschlussfassung durch den Kreistag zu erfolgen hat, war die
Beratungsfolge anzupassen.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage 9-1487 verwiesen.