Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2020
Vorlage
SV-9-1513
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen. 

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2019. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2020 entstehenden Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit Schreiben vom 18.07.2019.

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2019 über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2019 zum Kalkulationsjahr 2020 stellt sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2019

Prognose BE 2019

Kalkulation  2020

Personalkosten

13.238.974 €

12.864.199 €

15.642.141 €

Kalkulatorische Kosten

1.378.142 €

1.293.000 €

2.155.197 €

Sachkosten Vertragspartner

2.202.529 €

2.127.245 €

2.370.980 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

3.067.502 €

2.851.319 €

3.287.634 €

Summen:

19.887.147 €

19.135.763 €

23.455.952 €

 

1. Erläuterungen zur Hochrechnung 2019

Für das Jahr 2019 zeichnet sich ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von etwa 150.000 € ab (Anlage 1). Dieser Betrag setzt sich aus einem Fehlbetrag von etwa 600.000 € aus zu geringen Gebühreneinnahmen sowie Einsparungen in Höhe von etwa 750.000 € zusammen.

 

a.    Aufwendungen

Von den 750.000 € entfallen etwa 375.000 € auf Personalkosten.

Die Kosten für das einkalkulierte rettungsdienstliche Personal sind nicht in voller Höhe angefallen, da noch nicht alle im Bedarfsplan vorgesehenen Stellen besetzt werden konnten. Der dadurch bedingte Minderaufwand beträgt etwa 800.000 €. Demgegenüber stehen nicht einkalkulierte Mehrkosten in Höhe von etwa 425.000 €. Diese Kosten sind insbesondere durch die im Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehenen Neueinstellungen von Beamten in der Leitstelle und den damit einhergehenden Pensions- und Beihilferückstellungen im ersten Jahr verbunden.  

 

Weitere 375.000 € entfallen auf die Sachkosten.

Ein wesentlicher Teil der Minderausgaben liegt im Bereich der Notarztgestellung. Für die Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln wurde ein Betrag von 250.000 € einkalkuliert. Da der 24-stündige Betrieb entgegen der Kalkulation erst zum 01.07.2019 gestartet ist, wurden etwa 100.000 € eingespart.

 

An den Tagen bzw. zu den Zeiten, an denen das NEF in Nottuln nicht besetzt war, stellt die Stadt Münster aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2005 ein NEF. Für die Anpassung dieser Vereinbarung wurden 90.000 € einkalkuliert. Die hierzu geführten Gespräche kamen zu dem Ergebnis, dass eine Vertragsanpassung in 2019 nicht erfolgen soll. Vielmehr wird der Vertrag zum 31.12.2019 in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben (vgl. hierzu die SV-9-1515). Die Stadt Münster rechnet die ab dem 01.07.2019 für den Kreis gefahrenen Notarzteinsätze direkt mit der Krankenkasse ab. Diese Einnahmen werden mit der im Vertrag vereinbarten Vergütung für das zweite Halbjahr (35.000 €) verrechnet und sind somit nicht mehr an die Stadt Münster zu zahlen. Insgesamt fallen daher zusammen mit den 90.000 € nochmals etwa 125.000 € weniger Kosten an als kalkuliert.         

 

Da nicht alle geplanten Investitionen bis zum 30.06.2019 umgesetzt werden konnten, ergibt sich hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten und Verzinsung ein geringerer Aufwand gegenüber der Kalkulation in Höhe von 125.000 €.

 

Weitere Minderausgaben ergeben sich aus verschiedenen Einzelpositionen. Wesentlichen Minderausgaben in Höhe von etwa 159.000 € aufgrund geringerer Fahrzeugkosten (Treibstoff, Instandhaltung und sonstige), nicht durchgeführten Fortbildungen und geringeren Kosten bei den Stellenausschreibungen stehen Mehrausgaben in Höhe von etwa 122.000 € aufgrund höherer Wäschekosten und Material- und Ausrüstungskosten für die Spitzenabdeckung gegenüber. 

 

b.    Erträge

Die erwarteten Gebühreneinnahmen 2019 wurden auf Grundlage der hochgerechneten Einsatzzahlen 2018 kalkuliert. Die abgerechneten Einsätze von Januar bis April 2019 liegen unter dem für 2019 kalkulierten Wert. Unter Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen Einsätze gleichen sich die Einsatzzahlen in den Folgemonaten (Mai – August) dem Vorjahreswert wieder an. Ausgehend davon, dass die Einsatzzahlen im zweiten Halbjahr 2019 weiterhin stabil bleiben, ergibt sich aufgrund der geringeren Einsätze (Jan. – April) ein Defizit in Höhe von etwa 600.000 €.     

 

2. Gebührenkalkulation 2020      

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 zusammengestellt.

 

a.    Personalkosten

Gegenüber dem laufenden Jahr wurden für 2020 für den Personalaufwand Mehrkosten in Höhe von etwa 2,778 Mio. € kalkuliert.

 

Im Gegensatz zur Hochrechnung 2019 wird für 2020 erwartet, dass die vorhandenen Stellen tatsächlich mit ausreichendem Personal besetzt werden können. Gegenüber dem hochgerechneten Ergebnis 2019 bedeutet das für 2020 Mehrkosten in Höhe von 800.000 €. Darüber hinaus ergeben sich Mehrkosten aus einer tariflichen Lohnsteigerung in Höhe von etwa 200.000 €.

 

Die wesentlichen Mehrkosten ergeben sich allerdings aus der weiteren und nunmehr vollständig einkalkulierten Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans.

 

Für 2019 wurde in einer ersten Phase der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliches Personal für die vorhandenen Fahrzeuge, die Leitstelle sowie die im Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehenen Funktionsstellen und Wachleiter einkalkuliert. Da dieses Personal erst im Laufe des Jahres sukzessive eingestellt werden konnte, wurden diese Personalkosten für 2019 nur anteilig kalkuliert. Da diese Kosten nunmehr für 2020 ganzjährig kalkuliert werden müssen, ergibt sich gegenüber der Hochrechnung 2019 ein Mehraufwand in Höhe von etwa 600.000 €.

 

Mit Inbetriebnahme vier weiterer RTWs Ende 2019 / Anfang 2020 beginnt die zweite Phase der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans. Die Personalkosten für etwa 20 neue Mitarbeiter (18 Einsatzkräfte, Controller und SB RettD bei der Stadt Dülmen) betragen etwa 1.200.000 €, die im Vergleich zur Hochrechnung 2019 zusätzliche Kosten darstellen.

 

b.    Sach- und kalkulatorische Kosten

Hinsichtlich der Sach- und kalkulatorischen Kosten wird für 2020 mit einem Mehraufwand in Höhe von etwa 1,54 Mio. € gegenüber dem Vorjahr kalkuliert.

 

aa. Sachkosten

Gegenüber der Hochrechnung 2019 ergibt sich hinsichtlich der Sachkosten ein Mehraufwand in Höhe von etwa 680.000 €.

 

Dieser setzt sich im Wesentlichen aus der Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln sowie einem Ausbildungsbudget, welches ab 2020 unter Sachkosten und nicht mehr unter Personalkosten kalkuliert wird, zusammen.

 

Weitere Mehrkosten ergeben sich hinsichtlich der Fahrzeugkosten (Treibstoffe, Ausstattung) sowie des Verbrauchsmaterials aufgrund einer größeren Anzahl an Rettungsmitteln.

 

bb. kalkulatorische Kosten

Der Mehraufwand hinsichtlich der kalkulatorischen Kosten in Höhe von etwa 860.000 € gegenüber der Hochrechnung 2019 ergibt sich im Wesentlichen aus der weiteren Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans. Hierzu zählen insbesondere Kosten für sieben neue RTW inkl. medizinischer Ausstattung (davon 3 Reserve), ein (Reserve-) NEF sowie Kosten für die Errichtung der Rettungswache Ascheberg.

 

Neben den durch die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans entstehenden Kosten sind in den obigen 860.000 weitere 240.000 € enthalten, die aufgrund des vorgesehenen Modellwechsels der Defibrillatoren LP15 auf das Modell C3 anfallen.  

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Per 31.12.2018 besteht eine Unterdeckung in Höhe von -1.217.699,10 €. Für 2020 ist davon ein Betrag in Höhe von 500.000 € zum Ausgleich gem. § 6 II KAG einkalkuliert. Die Differenz in Höhe von -717.699,10 € zuzüglich der erwarteten Überdeckung 2019 in Höhe von 150.000 €, insgesamt -567.699,10 €, ist somit in den Folgejahren auszugleichen.  

 

Jahr

Überdeckung

Unterdeckung

Saldo

Zum Aus-gleich kalkuliert (Jahr)

noch

auszugleichen  
+ = Überdeckung
- = Unterdeckung 

2014

  41.541,38 €

       -  

-  167.882,35 €

120.000 €

-     47.882,35 €

(2015)

2015

763.765,78 €

       - 

   715.883,43 €

- 

    715.883,43 €

(2016)

2016

 669.616,69 €

       -  

1.385.500,12 €

- 600.000 €

(2017)

785.500,12 €

2017

- €

- 1.747.317,36 €

- 961.817,24 €

- €

- 961.817,24 €

(2018)

2018

 

   -755.882,11 €

-1.717.699,35 €

500.000 €

(2019)

-1.217.699,10 €

 

 

 

 

 

 

2019

Hochrechnung

150.000 €

 

-1.067.699,10 €

500.000 €

(2020)

-567.699,10 €

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung ist als Anlage 5 beigefügt:

 

 

Notarzt

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

961,00 €

709,00 €

291,00 €

Grundgebühr ab  2020

1.046,00 €

913,00 €

237,00 €

Veränderung

+ 85,00 €

+ 204,00 €

- 54,00 €

Veränderung prozentual

+ 8,8 %

+ 28,8 %

- 18,6 %

 

Ausweislich der Anlage 5 hat sich die Wartezeitgebühr von bislang 31,50 € auf 66 € erhöht. Durch die Umsetzung des neuen Bedarfsplans werden zukünftig KTW Fahrten auch durch eigens dafür vorgesehene RTW durchgeführt. Dadurch haben sich die wöchentlichen Vorhaltezeiten der KTW von 302 Stunden auf 122 Stunden reduziert. Da die KTW Kosten durch die oben beschriebenen erhöhten Personalkosten, die anteilig auch der Kostenstelle KTW zuzuordnen sind, nicht im gleichen Verhältnis gesunken sind wie die Vorhaltezeiten, hat sich die Wartezeitgebühr entsprechend erhöht.

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Obwohl die Einsatzzahlen der Notärzte in den letzten beiden Jahren leicht rückläufig waren, wird für 2020 aufgrund der Ausweitung des Notarztstandortes Nottuln mit einer Steigerung der Einsatzzahlen gerechnet. In Absprache mit den Kostenträgern wurden für die RTW- und KTW-Einsätze die Zahlen aus 2018 mit einer durchschnittlichen Steigerungsrate der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt.

 

In dem als Anlage 3 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 18.07.2019 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Die Kalkulation wurde mit den Vertretern der Krankenkassen am 17.09.2019 erörtert. Geringfügige Anmerkungen seitens der Krankenkassen wurden in die Kalkulation eingearbeitet und diesen erneut am 25.09.2019 zur Stellungnahme übersandt. Zu den Stellungnahmen wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für das Ergebnis des Kreishaushaltes keine Konsequenzen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Rettungsdienst 2019 Hochrechnung

Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung 2020

Anlage 3 Gebührensatzung Rettungsdienst 2020

Anlage 4 Einsatzzahlen 2006 – 2020

Anlage 5 Gebühren - Vorjahresvergleich