Betreff
Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen im Kreis Coesfeld
hier: Förderschwerpunkte "Lern- und Entwicklungsstörungen"
Vorlage
SV-9-1518
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die überwiegende Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie auch die geäußerten Bedenken und Anregungen zum Planentwurf werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Einschätzung der Verwaltung zu den hinsichtlich des Planentwurfs vorgebrachten Einwänden der Städte und Gemeinden wird zugestimmt.

 

  1. Der Kreistag stellt fest, dass der im Jahr 2014 zwischen dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden geschlossene Schulkonsens über die Förderschullandschaft nicht einseitig aufgehoben wurde, sondern nach wie vor erfolgreiche Grundlage für den Fortbestand der Förderschulen im Kreis Coesfeld ist.

 

  1. Die als Anlage 1 vorgelegte Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten "Lern- und Entwicklungsstörungen" im Kreis Coesfeld wird in vorliegender Fassung beschlossen.

 

  1. Die zahlenmäßigen Ergebnisse der Planung sollen - wie bisher - weiterhin im Jahresrhythmus überprüft und im Arbeitskreis der Schulträger beraten werden.    

 

 

Begründung:

I.   Problem

Am 11.09.2018 hat der ASKS die Beauftragung einer Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten "Lern- und Entwicklungsstörungen" auf Wunsch der Städte und Gemeinden beschlossen. Dabei hat er folgende Handlungsprämissen festgelegt:

 

1.    Zu begutachten sind alle Förderschwerpunkte, wobei die bestehenden Förderschulstandorte gesetzt sind, d.h. es erfolgt keine Revision bestehender Kreistagsbeschlüsse hierzu. Dabei ist die Option der Bildung von Teilstandorten zu berücksichtigen.

2.    Die Planung soll sowohl die Beschulung an Förderschulen, wie auch im gemeinsamen Lernen behandeln. Auch kreisübergreifende Lösungsansätze sind zu prüfen.

3.    Die Planung soll die beschlossene, zweite Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung zu Grunde legen, d.h. der Auftrag bezieht die noch ausstehende Entscheidung des Landes und ggf. weitere damit zusammenhängende Rechtsänderungen mit ein.

4.    Es wird eine Begleitgruppe eingerichtet, die sich aus Schulträgern (2 X Kreisverwaltung,1X Nordkreis, 1 X Südkreis, 1 X Dülmen), Kreispolitik (je Fraktion eine Person) und 1 X Schulaufsicht in beratender Funktion zusammensetzt.

Aufgaben der Begleitgruppe sind:

·         Die Auswahl des Gutachters

·         Die inhaltliche Begleitung des Planungsprozesses

5.    Über die Zwischenergebnisse wird der Fachausschuss fortlaufend informiert.

 

Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung dieser Schulentwicklungsplanung bestand für den Kreis Coesfeld nicht.

Im Rahmen eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens hat im Januar 2019 unter zwei Bietern das Institut „Schulentwicklungsplanung – Beratung“ (Gutachterin Frau Dr. Reinermann-Matatko) aus Bonn den Auftrag zur Umsetzung der Planung erhalten.

 

II.  Lösung

Verfahren

Gemäß Auftrag im Kreistagsbeschluss wurde die Schulentwicklungsplanung im Zeitraum vom 01.03 – 01.06.2019 (Vorlage einer Entwurfsfassung in Schriftform) wie folgt umgesetzt:

·         Über den Auswahltermin am 14.01.2019 hinaus wurden in der Begleitarbeitsgruppe die (Zwischen)Ergebnisse in zwei Terminen (27.03.19 und 19.06.19) erörtert.

·         Von der 7. bis zur 11. Kalenderwoche fanden Expertengespräche mit den leitenden Vertretungen aller Schulträger statt. Im Vorfeld dieser Termin wurde jeweils die Einbindung der allgemeinen Schulen vor Ort im Vorfeld erbeten.

·         Mit den Leitungen aller Förderschulen in Kreisträgerschaft fanden ebenfalls Experten- Gespräche statt.

·         Am 03.06.2019 wurden zentrale Planungsergebnisse in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt. 

·         Mit Schreiben vom 19.08.2019 wurden alle Städte und Gemeinden sowie die weiteren Mitglieder der Begleitgruppe aufgefordert, zum Entwurf der Planung (Stand 19.08.19) Stellung zu beziehen.

 

Inhaltlich umfasst die Planung folgende Komponenten:

·         Betrachtung der demografischen Entwicklung und Prognose

·         Analyse und Prognose der Förderquoten (Land/Kreis)

·         Analyse und Prognose der Inklusionsquoten (Land/Kreis)

·         Auswertung der Förderschulentwicklung in den Nachbarkreisen unter Berücksichtigung von Bezügen in den Kreis Coesfeld

·         Analyse von Entfernungen zu verschiedenen Förderschulstandorten

 

·         Aus den einzelnen Planungskomponenten werden Schülerprognosen für die bestehenden Standorte im Kreis dargestellt.

·         Hierauf aufbauend werden die Handlungsoptionen zur Gestaltung des Förderschulangebotes dargestellt. (Teilstandort, Verbund, Förderschulgruppe, Kooperation mit Nachbarregionen)

·         Zusammenfassend werden von der Gutachterin Empfehlungen für den Kreis Coesfeld und seinen Kommunen sowohl hinsichtlich der Förderschulen, als auch mit Blick auf das gemeinsame Lernen ausgesprochen.

 

Zentrale zahlenmäßige Ergebnisse der Planung:

 

Schüler*innenzahl im Förderschwerpunkt „Lernen“ (LE) bis 2030

·         Sekundarstufe I: Zunächst leicht rückläufig dann leichter Anstieg.

·         Primarstufe: Erst leichter Anstieg, in den späteren Jahren wieder auf heutiges Niveau zulaufend.

 

Schüler*innenzahl Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ (EsE) bis 2030

·         Unteren Prognosevariante: In der Primarstufe stabil, in der Sekundarstufe I zunächst leicht rückläufig, dann stabil

·         Oberen Prognosevariante: In der Primarstufe Anstieg auf 50 Kinder. In der Sekundarstufe I um 20 auf 100.

·         Insgesamt wären in der unteren Prognosevariante knapp 120 Schüler*innen zu beschulen. In der oberen Prognosevariante läge dieser Wert bei gut 150 Schüler*innen.

 

 

Handlungsoptionen und -empfehlungen

 

In der Bewertung der Optionen „Teilstandort“, „Verbundschule“ und „Förderschulgruppe“ (Kap.8) kommt das vorgelegte Gutachten zu dem Ergebnis, dass für keine Option eine tragbare Lösung besteht. Begründet wird dies insbesondere damit, dass

 

·         Schülerzahlen für Optionen nicht vorhanden oder zu erwarten sind,

·         Optionen, soweit sie zahlenmäßig darstellbar sind, bestehende Standorte schwächen oder sogar gefährden,

·         eine Aufsplittung auf Teil-Standorte die Lehrerversorgung schwächt und die pädagogische Flexibilität einschränkt,

·         Verbundschulen gegenüber „reinen“ Förderschulen an Attraktivität verlieren würden.

 

In den Empfehlungen (Kap. 9) rät die Gutachterin u.a., den bislang eingeschlagenen Weg, die Förderschulen nach Förderschwerpunkten getrennt zu führen und alle vorhandenen Förderschulstandorte fortzusetzen und dies in der Folge engmaschig mit Zahlen zu überprüfen. Für die wohnortnahe Versorgung der EsE-Förderschüler/innen aus Olfen und Nordkirchen wird eine Verstetigung der Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna im Hinblick auf den Förderschulstandort Selm-Bork angeraten.

Mit Blick auf Qualität im gemeinsamen Lernen wird zudem ein engerer Erfahrungsaustausch zwischen Förder- und Regelschulen empfohlen. Bedingung hierfür sei, dass Sicherheit über die Schullandschaft besteht, sowohl für die Lehrkräfte, als auch für die Eltern.

 

 

Stellungnahmen zum Entwurf der Planung

 

Für eine Stellungnahme zum Planentwurf bestand Gelegenheit bis Mitte Oktober 2019. Hiervon haben alle Städte und Gemeinden Gebrauch gemacht (Stellungnahmen im Original sind als Anlage 2 beigefügt). Der überwiegende Teil der Stellungnahmen stimmt dem Planungsentwurf zu bzw. begrüßt ausdrücklich die Ergebnisse:

 

 

·         Die Stadt Billerbeck erhebt keine Einwände und stimmt der Planung uneingeschränkt zu.

 

·         Die Stadt Coesfeld hält die vorgelegte Planung für schlüssig und nachvollziehbar und befürwortet die planerischen Empfehlungen.  Es wird u.a. betont, dass das Spannungsfeld zwischen wohnortnaher Förderbeschulung, Spezialisierung auf Förderschulschwerpunkte und der Möglichkeit der inklusiven Beschulung und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen treffend und nachvollziehbar dargelegt werden. Besonders wird auch auf die im Gutachter verdeutlichte, positive Wirkung der Standortverlagerung der Förderschule ESE in Richtung einer angemessenen und ausgewogenen Versorgungssituation für das gesamt Kreisgebiet hingewiesen.

 

·         In der Stadt Dülmen hat die Stadtverordnetenversammlung den Schulentwicklungsplan für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen im Kreis Coesfeld zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Kreistag des Kreises Coesfeld eine Entscheidung entsprechend der Ziffern 9.1 und 9.2 des beigefügten Schulentwicklungsplanes. Die Handlungsoptionen Teilstandort, Verbundschule und Einrichtung einer Förderschulgruppe sollten bei der abschließenden Entscheidung des Kreistages über den Schulentwicklungsplan nicht umgesetzt werden.

 

·         Die Gemeinde Havixbeck unterstützt ebenfalls ausdrücklich die planerischen Vorschläge unter Ziffer 9.1 und 9.2 des Planentwurfs und spricht ihren ausdrücklichen Dank für die Vorbereitung des Planungsentwurfs aus.

 

·         Die Gemeinde Nottuln hält die planerischen Aussagen und Hinweise für nachvollziehbar und erhebt ebenfalls keine Einwände oder Bedenken zur Planung.

 

·         Auch die Gemeinde Rosendahl stimmt dem vorgelegten Entwurf der Planung zu.

 

 

Folgenden Bedenken bzw. kritische Stellungnahmen wurden zur Planung erhoben:

 

·         Der Rat der Gemeinde Ascheberg hat den Entwurf der Planung „mit Bedauern“ zur Kenntnis genommen. Gefordert wird

o   die dauerhafte Absicherung der Fahrzeit unter einer Std. nach Nottuln,

o   die jährliche Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer Option zur Nachsteuerung,

o   die Gemeinde Ascheberg darf nicht schlechter gestellt werden als vor der Entscheidung der Verlagerung,

o   gleiche Wahlmöglichkeiten für alle Eltern und Kinder im Kreis Coesfeld,

o   die Einbeziehung von Überlegungen in Richtung Verbundschulen.

 

·         Der Rat der Stadt Lüdinghausen hat den Entwurf der Planung „mit Bedauern zur Kenntnis genommen“ und drückt sein Unverständnis u.a. darüber aus, dass der Schulkonsens der Schulträger im Kreis Coesfeld zur Zukunft der Förderschulen aus 2014 „einseitig durch den Kreis aufgehoben worden“ sei und dass die Schulentwicklungsplanung erst nach Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule durch den Kreis in Auftrag gegeben worden sei. Zudem wird eine fehlende Bereitschaft des Kreises kritisiert, Empfehlungen der Gutachterin hinsichtlich eines Überdenkens von Kreistagsbeschlüssen nicht gefolgt zu sein. Man fordert analog zur Gemeinde Ascheberg

o   die Einbeziehung von Überlegungen in Richtung Verbundschulen,

o   keine Schlechterstellung durch Verlagerung des ESE-Schulstandortes,

o   gleiche Wahlmöglichkeiten für alle Eltern und Kinder im Kreis Coesfeld,

o   eine jährliche Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer Option zur Nachsteuerung.

   

·         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat den Schulentwicklungsplan zur Kenntnis genommen und bemängelt bzw. fordert,

o   dass die Schulentwicklungsplanung des Kreises Coesfeld zu einem Zeitpunkt in Auftrag gegeben wurde, als mit der Neuorganisation der Förderschulstandorte bereits Fakten geschaffen waren,

o   dass die Fahrzeiten nach Nottuln insgesamt für zu lang und nicht kindgerecht seien und für Grundschüler aus der Gemeinde Nordkirchen, die zukünftig die Stever-Schule in Nottuln besuchen, eine Fahrzeit von unter 60 Minuten pro Strecke garantiert wird, 

o   eine jährliche Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer Option zur Nachsteuerung

 

·         Die Stadt Olfen hat vorbehaltlich des Ratsbeschlusses (17.12.19) in ihrer Stellungnahme ausgeführt, dass

o   die kreisweite Schulentwicklungsplanung begrüßt wird, diese aber „ohne Standortvorbehalte für sinnvoller erachtet hätte“,

o   eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Unna angeregt wird, um die wohnortnahe Versorgung der EsE-Förderschüler (Sek I) aus Olfen abzusichern,

o   Grundschüler aus Olfen, die auf eine Förderschule gehen sollen/wollen, in der Planung berücksichtigt werden sollten,

o   eine jährliche Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer Option zur Nachsteuerung angeregt wird.

 

·         Die Gemeinde Senden verweist in ihrer Stellungnahme auf „die Ihnen bekannten (im Verbund der Südkreis-Kommunen) Stellungnahmen“ und gibt zum vorliegenden Entwurf keine zusätzliche Stellungnahme ab.    

 

 

Einordnung und Bewertung der Stellungnahmen durch die Verwaltung:

 

·         Schulentwicklungsplanung erst nach Erwerb des Schulgebäudes in Nottuln

·         Einbeziehung von Verbundlösungen

·         Abweichen von Empfehlungen der Gutachter

Der sog. „Förderschulkonsens“, der im Jahr 2014 im Kreis Coesfeld unter allen Schulträgern abgestimmt wurde, hatte zwei zentrale Zielrichtungen:

·         Erhalt der Förderschulen zur Absicherung des Elternwahlrechtes bei Übertragung der Schulträgerschaft der LE-Schulen auf den Kreis Coesfeld.

·         spezifische Beschulung nach Förderschwerpunkten (statt Verbundschulen) als wesentliches Qualitätskriterium.

Der Schulkonsens enthielt jedoch keine Standortgarantie für den Schulstandort Lüdinghausen. Vielmehr war das Ziel der Erhalt der Schulen im Kreisgebiet.

Als Grundlage für den Schulkonsens und in den Folgejahren wurden die Daten zur sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld laufend ausgewertet und analysiert.

Auf Basis dieser bereits vorliegenden planerischen Grundlage konnte nachvollzogen werden, dass die Zahl der Förderschüler – trotz Fortschreiten von Maßnahmen zur Inklusion - insbesondere auch im Bereich ESE stabil blieben.

Die räumlichen Kapazitäten im Schulgebäude der Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen waren mit Blick auf diese Entwicklung quantitativ und auch qualitativ unzureichend, Handlungsbedarf war gegeben. Dieser Missstand wurde seit Jahren von der Schulleitung deutlich kritisiert und wurde auch im Rahmen einer dort stattgefundenen Sitzung des ASKS den Ausschussmitgliedern deutlich.

Mit der Verlagerung in das Gebäude der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule wurde die Möglichkeit für eine zeitnahe Lösung ergriffen. Darüber hinaus konnte damit aufgrund der zentralen Lage im Kreis auch Schüler/innen aus dem nördlichen Kreisgebiet eine bessere Erreichbarkeit ermöglicht werden.

Die jetzt vorliegende – vom Kreis zusätzlich in Auftrag gegebene - Planung überprüft diesen Weg nochmals und bestätigt ihn. Die Verbundlösung wird in der Planung durchaus thematisiert, allerdings als Option weiterhin verworfen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Kreis in seinen Entscheidungen in keinem Punkt von den Empfehlungen der Gutachterin abweicht.

 

·         Keine Schlechterstellung der Kommunen im südlichen Kreisgebiet.

·         Lösungen für ESE-Förderschüler aus Olfen und Nordkirchen

·         Förderschulversorgung von ESE-Förderschülern aus der Grundschule

Die Erreichbarkeit der jeweiligen Schulstandorte wurde in der Planung umfassend analysiert. Bis auf Olfen und Nordkirchen liegt für alle Städte und Gemeinden die Erreichbarkeit für alle Schüler*innen innerhalb eines Zeitkorridors von maximal 60 Minuten. Durch die Verlagerung des ESE-Standortes ist die Erreichbarkeit aus einigen Kommunen schlechter aus anderen Kommunen verbessert sich zugleich auch deutlich die Erreichbarkeit. 

Für die Versorgung von ESE-Förderschülern (Sek I) aus Olfen und Nordkirchen bestehen Möglichkeiten am Standort Selm-Bork, die bereits heute von Schüler/innen wahrgenommen werden. Zu einer Verstetigung dieser Versorgung bestehen bereits Absprachen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist angestrebt.

Soweit Grundschüler/innen mit dem Förderbedarf ESE aus Olfen und Nordkirchen eine Förderschule im Kreis Coesfeld besuchen sollen, werden durch den Kreis Beförderungsangebote eingerichtet, die die Fahrtzeiten im Rahmen der Vorgaben zur Schülerfahrkostenverordnung möglichst gering halten.

 

·         Jährliche Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer Option zur Nachsteuerung

Die jährliche zahlenmäßige Überprüfung der Daten ist ebenso Teil des Beschlussvorschlages, wie deren Erörterung im Arbeitskreis der Schulträger. Damit würde fortgesetzt, was bereits in der Vergangenheit der Fall war. Zudem wird damit auch ein weiterer Teil der Empfehlungen im Gutachten aufgegriffen. 

 

III. Alternativen

Die Planung wird in vorgelegter Form nicht beschlossen. Es besteht Änderungs- und Ergänzungsbedarf.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der bereits Im Haushalt 2018 eingestellte nach 2019 übertragende Betrag von 20.000 € (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“) wurde im Rahmen der beschränkten Ausschreibung der Planung als Festpreis veröffentlicht. Insoweit war die geplante Finanzierung des Gutachtens auskömmlich.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung liegt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Planung (Stand 19.08.2019)

Anlage 2: Stellungnahmen zum Planentwurf