hier: Förderschwerpunkte "Lern- und Entwicklungsstörungen"
Beschlussvorschlag:
- Die überwiegende Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wie auch die geäußerten Bedenken und Anregungen zum Planentwurf werden zur Kenntnis genommen.
- Der Einschätzung der Verwaltung zu den hinsichtlich des Planentwurfs vorgebrachten Einwänden der Städte und Gemeinden wird zugestimmt.
- Der Kreistag stellt fest, dass der im Jahr 2014 zwischen dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden geschlossene Schulkonsens über die Förderschullandschaft nicht einseitig aufgehoben wurde, sondern nach wie vor erfolgreiche Grundlage für den Fortbestand der Förderschulen im Kreis Coesfeld ist.
- Die als Anlage 1 vorgelegte Schulentwicklungsplanung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in den Förderschwerpunkten "Lern- und Entwicklungsstörungen" im Kreis Coesfeld wird in vorliegender Fassung beschlossen.
- Die zahlenmäßigen Ergebnisse der Planung sollen - wie bisher - weiterhin im Jahresrhythmus überprüft und im Arbeitskreis der Schulträger beraten werden.
I. Problem
Am 11.09.2018 hat der ASKS die Beauftragung einer Schulentwicklungsplanung
für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen in
den Förderschwerpunkten "Lern- und Entwicklungsstörungen" auf Wunsch
der Städte und Gemeinden beschlossen. Dabei hat er folgende Handlungsprämissen festgelegt:
1.
Zu begutachten
sind alle Förderschwerpunkte, wobei die bestehenden Förderschulstandorte
gesetzt sind, d.h. es erfolgt keine Revision bestehender Kreistagsbeschlüsse
hierzu. Dabei ist die Option der Bildung von Teilstandorten zu berücksichtigen.
2.
Die Planung soll
sowohl die Beschulung an Förderschulen, wie auch im gemeinsamen Lernen
behandeln. Auch kreisübergreifende Lösungsansätze sind zu prüfen.
3.
Die Planung soll
die beschlossene, zweite Verordnung zur Änderung der Mindestgrößenverordnung zu
Grunde legen, d.h. der Auftrag bezieht die noch ausstehende Entscheidung des
Landes und ggf. weitere damit zusammenhängende Rechtsänderungen mit ein.
4.
Es wird eine
Begleitgruppe eingerichtet, die sich aus Schulträgern (2 X Kreisverwaltung,1X
Nordkreis, 1 X Südkreis, 1 X Dülmen), Kreispolitik (je Fraktion eine Person)
und 1 X Schulaufsicht in beratender Funktion zusammensetzt.
Aufgaben der
Begleitgruppe sind:
·
Die Auswahl des
Gutachters
·
Die inhaltliche
Begleitung des Planungsprozesses
5.
Über die
Zwischenergebnisse wird der Fachausschuss fortlaufend informiert.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung dieser
Schulentwicklungsplanung bestand für den Kreis Coesfeld nicht.
Im Rahmen eines beschränkten Ausschreibungsverfahrens
hat im Januar 2019 unter zwei Bietern das Institut „Schulentwicklungsplanung –
Beratung“ (Gutachterin Frau Dr. Reinermann-Matatko) aus Bonn den Auftrag zur
Umsetzung der Planung erhalten.
II. Lösung
Verfahren
Gemäß Auftrag im Kreistagsbeschluss wurde die
Schulentwicklungsplanung im Zeitraum vom 01.03 – 01.06.2019 (Vorlage einer Entwurfsfassung
in Schriftform) wie folgt umgesetzt:
·
Über den
Auswahltermin am 14.01.2019 hinaus wurden in der Begleitarbeitsgruppe die
(Zwischen)Ergebnisse in zwei Terminen (27.03.19 und 19.06.19) erörtert.
·
Von der 7. bis
zur 11. Kalenderwoche fanden Expertengespräche mit den leitenden Vertretungen
aller Schulträger statt. Im Vorfeld dieser Termin wurde jeweils die Einbindung
der allgemeinen Schulen vor Ort im Vorfeld erbeten.
·
Mit den Leitungen
aller Förderschulen in Kreisträgerschaft fanden ebenfalls Experten- Gespräche
statt.
·
Am 03.06.2019
wurden zentrale Planungsergebnisse in der Bürgermeisterkonferenz
vorgestellt.
·
Mit Schreiben vom
19.08.2019 wurden alle Städte und Gemeinden sowie die weiteren Mitglieder der
Begleitgruppe aufgefordert, zum Entwurf der Planung (Stand 19.08.19) Stellung
zu beziehen.
Inhaltlich umfasst die Planung folgende Komponenten:
·
Betrachtung der
demografischen Entwicklung und Prognose
·
Analyse und
Prognose der Förderquoten (Land/Kreis)
·
Analyse und
Prognose der Inklusionsquoten (Land/Kreis)
·
Auswertung der
Förderschulentwicklung in den Nachbarkreisen unter Berücksichtigung von Bezügen
in den Kreis Coesfeld
·
Analyse von
Entfernungen zu verschiedenen Förderschulstandorten
·
Aus den einzelnen
Planungskomponenten werden Schülerprognosen für die bestehenden Standorte im
Kreis dargestellt.
·
Hierauf aufbauend
werden die Handlungsoptionen zur Gestaltung des Förderschulangebotes
dargestellt. (Teilstandort, Verbund, Förderschulgruppe, Kooperation mit
Nachbarregionen)
·
Zusammenfassend
werden von der Gutachterin Empfehlungen für den Kreis Coesfeld und seinen
Kommunen sowohl hinsichtlich der Förderschulen, als auch mit Blick auf das
gemeinsame Lernen ausgesprochen.
Zentrale zahlenmäßige Ergebnisse der Planung:
Schüler*innenzahl
im Förderschwerpunkt „Lernen“ (LE) bis 2030
·
Sekundarstufe I: Zunächst
leicht rückläufig dann leichter Anstieg.
·
Primarstufe: Erst
leichter Anstieg, in den späteren Jahren wieder auf heutiges Niveau zulaufend.
Schüler*innenzahl
Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ (EsE) bis 2030
·
Unteren
Prognosevariante: In der Primarstufe stabil, in der Sekundarstufe I zunächst
leicht rückläufig, dann stabil
·
Oberen Prognosevariante:
In der Primarstufe Anstieg auf 50 Kinder. In der Sekundarstufe I um 20 auf 100.
·
Insgesamt wären in
der unteren Prognosevariante knapp 120 Schüler*innen zu beschulen. In der
oberen Prognosevariante läge dieser Wert bei gut 150 Schüler*innen.
Handlungsoptionen und -empfehlungen
In der Bewertung der Optionen „Teilstandort“,
„Verbundschule“ und „Förderschulgruppe“ (Kap.8) kommt das vorgelegte Gutachten
zu dem Ergebnis, dass für keine Option eine tragbare Lösung besteht. Begründet
wird dies insbesondere damit, dass
·
Schülerzahlen für
Optionen nicht vorhanden oder zu erwarten sind,
·
Optionen, soweit
sie zahlenmäßig darstellbar sind, bestehende Standorte schwächen oder sogar
gefährden,
·
eine Aufsplittung
auf Teil-Standorte die Lehrerversorgung schwächt und die pädagogische
Flexibilität einschränkt,
·
Verbundschulen
gegenüber „reinen“ Förderschulen an Attraktivität verlieren würden.
In den Empfehlungen (Kap. 9) rät die Gutachterin u.a.,
den bislang eingeschlagenen Weg, die Förderschulen nach Förderschwerpunkten
getrennt zu führen und alle vorhandenen Förderschulstandorte fortzusetzen und
dies in der Folge engmaschig mit Zahlen zu überprüfen. Für die wohnortnahe
Versorgung der EsE-Förderschüler/innen aus Olfen und Nordkirchen wird eine
Verstetigung der Zusammenarbeit mit dem Kreis Unna im Hinblick auf den
Förderschulstandort Selm-Bork angeraten.
Mit Blick auf Qualität im gemeinsamen Lernen wird
zudem ein engerer Erfahrungsaustausch zwischen Förder- und Regelschulen
empfohlen. Bedingung hierfür sei, dass Sicherheit über die Schullandschaft
besteht, sowohl für die Lehrkräfte, als auch für die Eltern.
Stellungnahmen zum Entwurf der Planung
Für eine Stellungnahme zum Planentwurf bestand
Gelegenheit bis Mitte Oktober 2019. Hiervon haben alle Städte und Gemeinden
Gebrauch gemacht (Stellungnahmen im Original sind als Anlage 2 beigefügt). Der
überwiegende Teil der Stellungnahmen stimmt dem Planungsentwurf zu bzw. begrüßt
ausdrücklich die Ergebnisse:
·
Die Stadt
Billerbeck erhebt keine Einwände und stimmt der Planung uneingeschränkt zu.
·
Die Stadt
Coesfeld hält die vorgelegte Planung für schlüssig und nachvollziehbar und
befürwortet die planerischen Empfehlungen.
Es wird u.a. betont, dass das Spannungsfeld zwischen wohnortnaher
Förderbeschulung, Spezialisierung auf Förderschulschwerpunkte und der
Möglichkeit der inklusiven Beschulung und die sich daraus ergebenden
Handlungsoptionen treffend und nachvollziehbar dargelegt werden. Besonders wird
auch auf die im Gutachter verdeutlichte, positive Wirkung der
Standortverlagerung der Förderschule ESE in Richtung einer angemessenen und
ausgewogenen Versorgungssituation für das gesamt Kreisgebiet hingewiesen.
· In der Stadt Dülmen hat die Stadtverordnetenversammlung den Schulentwicklungsplan für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen im Kreis Coesfeld zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Kreistag des Kreises Coesfeld eine Entscheidung entsprechend der Ziffern 9.1 und 9.2 des beigefügten Schulentwicklungsplanes. Die Handlungsoptionen Teilstandort, Verbundschule und Einrichtung einer Förderschulgruppe sollten bei der abschließenden Entscheidung des Kreistages über den Schulentwicklungsplan nicht umgesetzt werden.
·
Die Gemeinde
Havixbeck unterstützt ebenfalls ausdrücklich die planerischen Vorschläge
unter Ziffer 9.1 und 9.2 des Planentwurfs und spricht ihren ausdrücklichen Dank
für die Vorbereitung des Planungsentwurfs aus.
·
Die Gemeinde
Nottuln hält die planerischen Aussagen und Hinweise für nachvollziehbar und
erhebt ebenfalls keine Einwände oder Bedenken zur Planung.
·
Auch die Gemeinde
Rosendahl stimmt dem vorgelegten Entwurf der Planung zu.
Folgenden Bedenken bzw. kritische Stellungnahmen
wurden zur Planung erhoben:
·
Der Rat der Gemeinde
Ascheberg hat den Entwurf der Planung „mit Bedauern“ zur Kenntnis genommen.
Gefordert wird
o
die dauerhafte
Absicherung der Fahrzeit unter einer Std. nach Nottuln,
o
die jährliche
Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer
Option zur Nachsteuerung,
o
die Gemeinde
Ascheberg darf nicht schlechter gestellt werden als vor der Entscheidung der
Verlagerung,
o
gleiche
Wahlmöglichkeiten für alle Eltern und Kinder im Kreis Coesfeld,
o
die Einbeziehung
von Überlegungen in Richtung Verbundschulen.
·
Der Rat der Stadt
Lüdinghausen hat den Entwurf der Planung „mit Bedauern zur Kenntnis
genommen“ und drückt sein Unverständnis u.a. darüber aus, dass der Schulkonsens
der Schulträger im Kreis Coesfeld zur Zukunft der Förderschulen aus 2014 „einseitig
durch den Kreis aufgehoben worden“ sei und dass die Schulentwicklungsplanung
erst nach Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule durch
den Kreis in Auftrag gegeben worden sei. Zudem wird eine fehlende Bereitschaft
des Kreises kritisiert, Empfehlungen der Gutachterin hinsichtlich eines
Überdenkens von Kreistagsbeschlüssen nicht gefolgt zu sein. Man fordert analog
zur Gemeinde Ascheberg
o
die Einbeziehung
von Überlegungen in Richtung Verbundschulen,
o
keine
Schlechterstellung durch Verlagerung des ESE-Schulstandortes,
o
gleiche
Wahlmöglichkeiten für alle Eltern und Kinder im Kreis Coesfeld,
o
eine jährliche
Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer
Option zur Nachsteuerung.
·
Der Rat der Gemeinde
Nordkirchen hat den Schulentwicklungsplan zur Kenntnis genommen und
bemängelt bzw. fordert,
o
dass die
Schulentwicklungsplanung des Kreises Coesfeld zu einem Zeitpunkt in Auftrag
gegeben wurde, als mit der Neuorganisation der Förderschulstandorte bereits
Fakten geschaffen waren,
o
dass die
Fahrzeiten nach Nottuln insgesamt für zu lang und nicht kindgerecht seien und für
Grundschüler aus der Gemeinde Nordkirchen, die zukünftig die Stever-Schule in
Nottuln besuchen, eine Fahrzeit von unter 60 Minuten pro Strecke garantiert
wird,
o
eine jährliche
Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer
Option zur Nachsteuerung
·
Die Stadt
Olfen hat vorbehaltlich des Ratsbeschlusses (17.12.19) in ihrer
Stellungnahme ausgeführt, dass
o
die kreisweite
Schulentwicklungsplanung begrüßt wird, diese aber „ohne Standortvorbehalte für
sinnvoller erachtet hätte“,
o
eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Unna angeregt wird, um die
wohnortnahe Versorgung der EsE-Förderschüler (Sek I) aus Olfen abzusichern,
o
Grundschüler aus
Olfen, die auf eine Förderschule gehen sollen/wollen, in der Planung berücksichtigt
werden sollten,
o
eine jährliche
Evaluation zur sonderpädagogischen Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer
Option zur Nachsteuerung angeregt wird.
·
Die Gemeinde
Senden verweist in ihrer Stellungnahme auf „die Ihnen bekannten (im Verbund
der Südkreis-Kommunen) Stellungnahmen“ und gibt zum vorliegenden Entwurf keine
zusätzliche Stellungnahme ab.
Einordnung und Bewertung der Stellungnahmen durch die
Verwaltung:
·
Schulentwicklungsplanung erst nach Erwerb des
Schulgebäudes in Nottuln
·
Einbeziehung von Verbundlösungen
·
Abweichen von Empfehlungen der Gutachter
Der sog. „Förderschulkonsens“, der im Jahr 2014 im
Kreis Coesfeld unter allen Schulträgern abgestimmt wurde, hatte zwei zentrale
Zielrichtungen:
·
Erhalt der Förderschulen
zur Absicherung des Elternwahlrechtes bei Übertragung der Schulträgerschaft der
LE-Schulen auf den Kreis Coesfeld.
·
spezifische
Beschulung nach Förderschwerpunkten (statt Verbundschulen) als wesentliches
Qualitätskriterium.
Der Schulkonsens enthielt jedoch keine
Standortgarantie für den Schulstandort Lüdinghausen. Vielmehr war das Ziel der
Erhalt der Schulen im Kreisgebiet.
Als Grundlage für den Schulkonsens und in den
Folgejahren wurden die Daten zur sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld
laufend ausgewertet und analysiert.
Auf Basis dieser bereits vorliegenden planerischen
Grundlage konnte nachvollzogen werden, dass die Zahl der Förderschüler – trotz
Fortschreiten von Maßnahmen zur Inklusion - insbesondere auch im Bereich ESE
stabil blieben.
Die räumlichen Kapazitäten im Schulgebäude der
Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen waren mit Blick auf diese Entwicklung
quantitativ und auch qualitativ unzureichend, Handlungsbedarf war gegeben.
Dieser Missstand wurde seit Jahren von der Schulleitung deutlich kritisiert und
wurde auch im Rahmen einer dort stattgefundenen Sitzung des ASKS den
Ausschussmitgliedern deutlich.
Mit der Verlagerung in das Gebäude der ehemaligen
Geschwister-Scholl-Schule wurde die Möglichkeit für eine zeitnahe Lösung
ergriffen. Darüber hinaus konnte damit aufgrund der zentralen Lage im Kreis
auch Schüler/innen aus dem nördlichen Kreisgebiet eine bessere Erreichbarkeit
ermöglicht werden.
Die jetzt vorliegende – vom Kreis zusätzlich in
Auftrag gegebene - Planung überprüft diesen Weg nochmals und bestätigt ihn. Die
Verbundlösung wird in der Planung durchaus thematisiert, allerdings als Option
weiterhin verworfen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Kreis in
seinen Entscheidungen in keinem Punkt von den Empfehlungen der Gutachterin
abweicht.
·
Keine Schlechterstellung der Kommunen im südlichen
Kreisgebiet.
·
Lösungen für ESE-Förderschüler aus Olfen und
Nordkirchen
·
Förderschulversorgung von ESE-Förderschülern aus der
Grundschule
Die Erreichbarkeit der jeweiligen Schulstandorte wurde
in der Planung umfassend analysiert. Bis auf Olfen und Nordkirchen liegt für
alle Städte und Gemeinden die Erreichbarkeit für alle Schüler*innen innerhalb
eines Zeitkorridors von maximal 60 Minuten. Durch die Verlagerung des
ESE-Standortes ist die Erreichbarkeit aus einigen Kommunen schlechter aus
anderen Kommunen verbessert sich zugleich auch deutlich die
Erreichbarkeit.
Für die Versorgung von ESE-Förderschülern (Sek I) aus
Olfen und Nordkirchen bestehen Möglichkeiten am Standort Selm-Bork, die bereits
heute von Schüler/innen wahrgenommen werden. Zu einer Verstetigung dieser
Versorgung bestehen bereits Absprachen und eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung ist angestrebt.
Soweit Grundschüler/innen mit dem Förderbedarf ESE aus
Olfen und Nordkirchen eine Förderschule im Kreis Coesfeld besuchen sollen,
werden durch den Kreis Beförderungsangebote eingerichtet, die die Fahrtzeiten
im Rahmen der Vorgaben zur Schülerfahrkostenverordnung möglichst gering halten.
·
Jährliche Evaluation zur sonderpädagogischen
Förderbeschulung im Kreis Coesfeld mit einer Option zur Nachsteuerung
Die jährliche zahlenmäßige Überprüfung der Daten ist
ebenso Teil des Beschlussvorschlages, wie deren Erörterung im Arbeitskreis der
Schulträger. Damit würde fortgesetzt, was bereits in der Vergangenheit der Fall
war. Zudem wird damit auch ein weiterer Teil der Empfehlungen im Gutachten
aufgegriffen.
III. Alternativen
Die Planung wird in vorgelegter Form nicht
beschlossen. Es besteht Änderungs- und Ergänzungsbedarf.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Der
bereits Im Haushalt 2018 eingestellte nach 2019 übertragende Betrag von 20.000
€ (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“) wurde im
Rahmen der beschränkten Ausschreibung der Planung als Festpreis veröffentlicht.
Insoweit war die geplante Finanzierung des Gutachtens auskömmlich.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Wegen der Grundsätzlichkeit der Entscheidung
liegt die Zuständigkeit beim Kreistag.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf
der Planung (Stand 19.08.2019)
Anlage 2:
Stellungnahmen zum Planentwurf