Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien;
Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 15.10.2019
Vorlage
SV-9-1521
Aktenzeichen
01-10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

Für das bisherige ordentliche Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sachkundige Bürgerin Julia Lohmann wird der sachkundige Bürger Michael Ahlers zum ordentlichen Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellvertretende Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit s.B. Michael Ahlers wird Ktabg. Enrico Zanirato zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

 

 

Unterausschuss Klimaschutz

Für das bisherige Mitglied im Unterausschuss Klimaschutz Ktabg. Henning Höne wird der Ktabg. Christian Wohlgemuth zum Mitglied gewählt.

 

Für das bisherige stellvertretende Mitglied im Unterausschuss Ktabg. Enrico Zanirato wird der Ktabg. Henning Höne zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

 

 

Unterausschuss Jugendhilfeplanung

Für das bisherige stellvertretende Mitglied im Unterausschuss Jugendhilfeplanung s.B. Julia Lohmann wird der s.B. Michael Ahlers zum stellvertretenden Mitglied gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Schreiben vom 15.10.2019 beantragte die FDP-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebene Umbesetzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie des Unterausschusses Klimaschutz und des Unterausschusses Jugendhilfeplanung.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.