Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
---|---|---|---|
Name: | SV-9-1521 | ||
Aktenzeichen: | 01-10.24.29-009 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 15.10.2019 | ||
Betreff: | Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 15.10.2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Sitzungsvorlage 165 KB | |
![]() | Anlage zur SV-9-1521_Antrag der FDP-Kreistagsfraktion_Umbesetzung von Ausschüssen 388 KB |
Beschlussvorschlag der
FDP-Kreistagsfraktion:
Ausschusses für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit
Für das
bisherige ordentliche Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren
und Gesundheit sachkundige Bürgerin Julia Lohmann wird der sachkundige Bürger
Michael Ahlers zum ordentlichen Mitglied gewählt.
Für das
bisherige stellvertretende Mitglied des Ausschusses für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit s.B. Michael Ahlers wird Ktabg. Enrico Zanirato zum
stellvertretenden Mitglied gewählt.
Unterausschuss Klimaschutz
Für das
bisherige Mitglied im Unterausschuss Klimaschutz Ktabg. Henning Höne wird der
Ktabg. Christian Wohlgemuth zum Mitglied gewählt.
Für das
bisherige stellvertretende Mitglied im Unterausschuss Ktabg. Enrico Zanirato
wird der Ktabg. Henning Höne zum stellvertretenden Mitglied gewählt.
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Für das
bisherige stellvertretende Mitglied im Unterausschuss Jugendhilfeplanung s.B.
Julia Lohmann wird der s.B. Michael Ahlers zum stellvertretenden Mitglied
gewählt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.10.2019 beantragte die FDP-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebene Umbesetzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie des Unterausschusses Klimaschutz und des Unterausschusses Jugendhilfeplanung.
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Keine
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.