Betreff
Entscheidung über den Standort des RTW II Lüdinghausen
Vorlage
SV-9-1522
Aktenzeichen
32.38.90
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die 24-stündige Vorhaltung des RTW II Lüdinghausen in Olfen zu ermöglichen.  

Begründung:

 

I.    – IV.

 

Mit Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans 2018 wurde unter anderem die Vorhaltezeit des RTW II Lüdinghausen von täglich 8 – 21 Uhr auf täglich 24 Stunden ausgeweitet.

 

Bislang war der RTW tagsüber in Olfen stationiert. Aufgrund der zeitlichen Aufstockung stellt sich die Frage, ob dieser auch nachts in Olfen stationiert werden soll oder ob er besser an einem anderen Standort vorgehalten werden kann. Diese auch im Rettungsdienstbedarfsplan formulierte Entscheidung soll nachfolgend getroffen werden.    

 

Alternativ wurden folgende Standorte getestet und ausgewertet:

 

Variante

Standort

Zeitraum

Zeiten

A

RW Lüdinghausen

Selmer Str. 75, Lüdinghausen

Bauhof Olfen

Otto-Hahn-Str. 2, Olfen 

Januar – Mai

19 – 7 Uhr (nachts) Lüdinghausen

7 – 19 Uhr (tagsüber)

Olfen

B

Bauhof Olfen

Otto-Hahn-Str. 2, Olfen

Juni – September

24 Stunden

C

DRK Haus Seppenrade

Mollstr, Seppenrade

Oktober 

24 Stunden

 

Bei der Auswertung und Bewertung der nachfolgenden Varianten wurden lediglich die hilfsfristrelevanten Einsätze, d.h. die Einsätze, die mit Sondersignal gefahren wurden, ausgewertet. Darüber hinaus wurden nur die Fahrten berücksichtigt, die von der RW Lüdinghausen innerhalb ihres Versorgungsbereiches gefahren wurden.  

 

 

Variante A: (tagsüber Olfen, nachts Lüdinghausen)

 

Jan - Mai 2019

Gesamt

Gesamt

07-19 Uhr

07-19 Uhr

19-07 Uhr

19-07 Uhr

GebietRD

Ortsteil

Einsätze

Hilfsfrist

Einsätze

Hilfsfrist

Einsätze

Hilfsfrist

RW Lüdinghausen mit Standort tagsüber OIfen

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

1001

90,31%

608

93,42%

393

85,50%

Lüdinghausen

515

97,09%

313

96,49%

202

98,02%

Olfen

202

78,71%

136

91,18%

66

53,03%

Seppenrade

138

88,41%

88

89,77%

50

86,00%

Nordkirchen

92

94,57%

41

95,12%

51

94,12%

Südkirchen

19

57,89%

8

62,50%

11

54,55%

Gut Eversum

15

66,67%

11

90,91%

4

0,00%

Vinnum

14

85,71%

10

80,00%

4

100,00%

Capelle

6

50,00%

1

100,00%

5

40,00%

 

Bewertung:

 

In 1.001 Einsätzen wurde in den Orten und Ortsteilen von Lüdinghausen bis Capelle die Hilfsfrist von 12 Minuten in durchschnittlich 90,31 % der Einsatzfahrten erreicht. Mit 97,09 % bzw. 94,57 % liegen Lüdinghausen und Nordkirchen erwartungsgemäß deutlich innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten. Dies entspricht einem Einsatzanteil von etwa 60,64 %. Seppenrade und Vinnum liegen mit 88,41 % und 85,71 % in 15,18 % der Einsätze nur knapp unter dem angestrebten Hilfsfristerreichungsgrad von 90 %. Somit liegen etwa 76 % der Einsätze nahezu innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten.     

 

Mit 78,71 % liegt Olfen in etwa 20,18 % aller Einsätze deutlich unter dem Hilfsfristerreichungsgrad von 90 %. Hier zeichnet sich aber erwartungsgemäß eine große Diskrepanz zwischen der Tag- und der Nachtschicht ab. Während tagsüber aufgrund der Stationierung des RTW in Olfen die Hilfsfrist in 91,18 % aller Einsätze innerhalb von 12 Minuten erreicht wird, erreicht die Nachtschicht einen Wert von lediglich 53,03 %.

 

Nach überschlägiger Betrachtung der Einsätze dürfte der Unterschied darin begründet sein, dass der RTW nachts aus Lüdinghausen einen weiteren und mit viel Verkehr versehenen Anfahrtsweg über die B58 hat, als der tagsüber in Olfen stationierte RTW.

 

Die nächtlichen Einsätze sind somit ursächlich dafür, dass die Hilfsfrist in Olfen bei lediglich 78.71 % liegt.

 

Variante B: (24 h Olfen)

 

Juni - September 2019

Gesamt

Gesamt

07-19 Uhr

07-19 Uhr

19-07 Uhr

19-07 Uhr

GebietRD

Ortsteil

Einsätze

Hilfsfrist

Einsätze

Hilfsfrist

Einsätze

Hilfsfrist

RW Lüdinghausen

mit Standort Olfen

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

876

93,95%

525

95,43%

351

91,74%

Lüdinghausen

441

97,96%

266

98,87%

175

96,57%

Olfen

196

92,35%

123

92,68%

73

91,78%

Seppenrade

127

91,34%

82

92,68%

45

88,89%

Nordkirchen

65

93,85%

32

100,00%

33

87,88%

Südkirchen

24

54,17%

8

50,00%

16

56,25%

Vinnum

12

91,67%

8

100,00%

4

75,00%

Gut Eversum

11

81,82%

6

66,67%

5

100,00%

Bewertung:

 

Bei einer 24-stündigen Vorhaltung des RTW II in Olfen wurde in den Orten und Ortsteilen von Lüdinghausen bis zum Gut Eversum die Hilfsfrist von 12 Minuten in 93,95 % aller Einsatzfahrten erreicht.  

 

Mit durchschnittlich 95,24 % liegen die Einsatzfahrten in Lüdinghausen, Olfen, Seppenrade, Nordkirchen und Vinnum deutlich über dem Hilfsfristerreichungsgrad von 90 %; dies entspricht etwa 96 % der Einsatzfahrten.

 

Nur 4 % der Einsätze liegen mit durchschnittlich 62,86 % (Südkirchen und Gut Eversum) unter dem angestrebten Hilfsfristerreichungsrad von 90 %; konkret entspricht dies einer Anzahl von 13 Einsätzen, bei denen die Hilfsfrist von 12 Minuten nicht eingehalten wurde.  

 

 

 

 

 

Variante C: (24 h Seppenrade)

 

01. - 30. Oktober

Gesamt

Gesamt

07-19 Uhr

07-19 Uhr

19-07 Uhr

19-07 Uhr

GebietRD

Ortsteil

Einsätze

Hilfsfrist

Einsätze

Hilfsfrist

Einsätze

Hilfsfrist

RW Lüdinghausen mit Standort Seppenrade

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

182

85,71%

104

92,31%

77

76,92%

Lüdinghausen

87

96,55%

50

100,00%

37

91,89%

Olfen

42

83,33%

31

87,10%

11

72,73%

Seppenrade

18

100,00%

9

100,00%

9

100,00%

Nordkirchen

21

71,43%

8

87,50%

13

61,54%

Südkirchen

5

0,00%

1

0,00%

4

0,00%

Vinnum

4

50,00%

2

50,00%

2

50,00%

Gut Eversum

5

40,00%

3

66,67%

2

0,00%

 

Bewertung:

 

Bei einer 24-stündigen Vorhaltung des RTW II in Seppenrade wurde die Hilfsfrist von 12 Minuten in den Orten und Ortsteilen von Lüdinghausen bis Gut Eversum insgesamt in 85,71 % aller Einsatzfahrten erreicht.

 

Erwartungsgemäß liegen die jeweiligen RTW-Standorte Lüdinghausen und Seppenrade mit 96,55 % und 100 % der Einsätze deutlich innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten. Dies entspricht etwa 58 % der gefahrenen Einsätze.

 

Die Stadt Olfen und die Gemeinde Nordkirchen liegen mit 83,33 % sowie 71,43 % deutlich unter dem angestrebten Hilfsfristerreichungsgrad von 90 %.  Dies entspricht etwa 34,6 % der gefahrenen Einsätze. Die Versorgung von Olfen und Nordkirchen führt im Wesentlichen dazu, dass der Hilfsfristerreichungsgrad insgesamt bei nur 85,71 % liegt. Unter Berücksichtigung der weiteren Orte/Ortsteile Südkirchen, Vinnum und Gut Eversum ergibt sich ein Hilfsfristerreichungsgrad von 70,13 % bei etwa 42 % aller gefahrenen Einsätze.

 

 

Sonstige Faktoren:

 

In der Sitzungsvorlage SV-9-1375 wurde berichtet, dass die Bahnlinie Dortmund – Lüdinghausen nahezu keinen Einfluss auf die Einhaltung der Hilfsfrist habe. Die Hilfsfrist wurde lediglich in 1,08 % der Fälle aufgrund geschlossener Schranken verpasst. Die beabsichtigte Verdopplung der Zugfahrten, mit der nach Rücksprache mit der Fachabteilung nicht vor 2024, 2025 zu rechnen ist, dürfte aus heutiger Sicht keinen nennenswerten Einfluss auf die Einhaltung der Hilfsfrist haben. Selbst bei einer Verdopplung der Zugfahrten dürfte der Prozentsatz der Hilfsfristüberschreitungen aufgrund geschlossener Schranken bei lediglich 3 -5 % liegen.    

 

Die Auswertung der Standzeiten hat ergeben, dass das Rettungsmittel durchschnittlich 76 Sekunden vor den geschlossenen Schranken muss.

 

Bei einer Stationierung des RTW in Seppenrade erfolgt die primäre Versorgung Vinnums aufgrund der nächsten Fahrzeugstrategie nicht primär von Seppenrade aus. In diesen Fällen wird Vinnum überwiegend von Rettungsmitteln aus Nachbarkreisen oder Lüdinghausen versorgt.

 

   

Zusammenfassung / Empfehlung

 

Zusammengefasst lassen sich die obigen Ergebnisse wie folgt darstellen:

 

Zusammenfassung

Einsätze in %

Hilfsfrist

Einsätze in %

Hilfsfrist

Einsätze in %

Hilfsfrist

GebietRD

Ortsteil

Variante A

Variante B

Variante C

RW Lüdinghausen

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

100%

90,31%

100%

93,95%

100,00%

85,71%

Lüdinghausen

51,45%

97,09%

50,34%

97,96%

47,80%

96,55%

Olfen

20,18%

78,71%

22,37%

92,35%

23,08%

83,33%

Seppenrade

13,79%

88,41%

14,50%

91,34%

9,89%

100,00%

Nordkirchen

9,19%

94,57%

7,42%

93,85%

11,54%

71,43%

Südkirchen

1,90%

57,89%

2,74%

54,17%

2,75%

0,00%

Vinnum

1,50%

85,71%

1,37%

91,67%

2,20%

50,00%

Gut Eversum

1,40%

66,67%

1,26%

81,82%

2,75%

40,00%

Capelle

0,60%

50,00%

 

 

 

 

Der Hilfsfristerreichungsgrad von 90 % wird in den Varianten A und B mit 90,31 % sowie 93,95 % erreicht. Insgesamt wird die Hilfsfrist im Rettungswachenversorgungsbereich Lüdinghausen mit dem Standort in Seppenrade (Variante C) um 4,29 % verfehlt.

Die Stadt Lüdinghausen mit durchschnittlich etwa 50 % aller Einsatzfahrten wird in allen drei Varianten mit einem Hilfsfristerreichungsgrad von durchschnittlich etwa 97 % nahezu optimal versorgt. 

Wesentliche Unterschiede ergeben sich allerdings in den weiteren Orten und Ortsteilen des Rettungswachenversorgungsbereiches.

Während die Variante B mit dem dauerhaften Standort in Olfen die weiteren Ortsteile inklusive Lüdinghausen zu 96 % aller Einsatzfahrten innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten versorgen kann, liegt dieser Wert bei den Varianten A und C lediglich bei 61 % bzw. 58 %.

 

Da die Variante B gegenüber den Varianten A und C deutlich mehr Einsätze innerhalb der Hilfsfrist von 12 Minuten versorgt, wird für den Standort des RTW II Lüdinghausen die Variante B mit dem dauerhaften Standort in Olfen empfohlen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1, Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.