Beschlussvorschlag:
Die als Anlage im Entwurf beigefügte
Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.
Begründung:
I.
Problem
Durch Beschluss des Kreistages vom
30.06.2010 wurde für die Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld eine
Rechnungsprüfungsordnung erlassen, welche in Anlehnung an eine Musterdienstanweisung
der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen (VERPA)
sowie unter Berücksichtigung der Erfordernisse nach NKF erstellt wurde. In
Folge gesetzlicher Neuregelungen, aber auch im Hinblick auf den Einsatz neuer
EDV-gestützter Prüfungsmethoden, wurde die Rechnungsprüfungsordnung 2014
letztmalig geändert.
Durch das zweite
Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG
NRW) vom 18.12.2018 ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) mit Wirkung zum 01.01.2019 geändert worden. Darauf folgend ist die
Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) im Einvernehmen mit dem
Ministerium der Finanzen verabschiedet worden. Die Veröffentlichung ist im
Gesetz- und Verordnungsblatt am 19.12.2018 erfolgt. In Kraft getreten ist die
neue KomHVO NRW am 01.01.2019. Gleichzeitig ist die Gemeindehaushaltsverordnung
NRW (GemHVO NRW) außer Kraft getreten.
Auch gibt es ein
neues Datenschutzgesetz. Mit dem Gesetz zur Anpassung des allgemeinen
Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und
Umsetzungsgesetz EU – NRWDSAnpUG-EU) vom 17.05.2018 wurde das Datenschutzgesetz
Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) beschlossen, welches am 25.05.2018 in Kraft
getreten ist.
Bedingt durch diese
gesetzlichen Änderungen, die auch die örtliche Rechnungsprüfung betreffen, ist
die Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld zu überarbeiten.
Im Rahmen jeder Überarbeitung ist es sinnvoll,
auch Veränderungs- und Optimierungsbedarfe zu konkretisieren:
Die örtliche Rechnungsprüfung versteht sich in
ihrer Funktion als kompetentes Prüfungs- und Beratungsteam, als Dienstleister
für Kreistag und Kreisverwaltung. Sie unterstützt die einzelnen Fachabteilungen
im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und gibt Anregungen zur
Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Prüfungen und Beratungen sind
darauf ausgerichtet, mit Denkanstößen und Verbesserungsvorschlägen möglichst
hohe Mehrwerte für den Kreis zu schaffen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:
· Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Gesetz
· Förderung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit im Umgang mit Steuermitteln
· Sicherstellung von funktionierenden internen
Kontrollmechanismen
· Förderung von reibungslosen und innovativen
Ablaufprozessen innerhalb der Verwaltung
Vor diesem
Hintergrund nimmt die örtliche Rechnungsprüfung ihre Aufgaben wahr. Daher ist
es angezeigt, dieses Leitbild der Rechnungsprüfung der Rechnungsprüfungsordnung
in einer Präambel voranzustellen.
Die Prüfung der
Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS)
ist als neue gesetzliche Aufgabe durch das 2. NKFWG hinzugekommen. Um hier
gerade mit Blick auf veränderte oder auch neu hinzukommende Aufgaben
vorausschauend und begleitend im Rahmen einer beratenden Prüfung tätig werden
zu können, sollten die Ausführungen zur begleitenden Prüfung im § 8 der
Rechnungsprüfungsordnung entsprechend ergänzt werden.
Zur besseren Lesbarkeit
und zum besseren Verständnis sollten darüber hinaus redaktionelle Optimierungen
bei der bestehenden Rechnungsprüfungsordnung vorgenommen werden.
II.
Lösung
Die Rechnungsprüfungsordnung vom 14.12.2014
wird überarbeitet. Der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Entwurf der
überarbeiteten Rechnungsprüfungsordnung wird beschlossen. Die zuvor genannten
Aspekte werden in der neuen Fassung der Rechnungsprüfungsordnung wie folgt
umgesetzt:
1. Die Ausführungen
zum Leitbild der örtlichen Rechnungsprüfung werden in einer Präambel
vorangestellt.
2. Die Regelungen zu
den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung werden in einer Vorschrift
zusammengefasst (vgl. § 4 Rechnungsprüfungsordnung). Zu den gesetzlichen
Aufgaben gibt es einen Verweis auf die einschlägigen kommunalrechtlichen
Vorschriften. Diese werden nicht mehr zusätzlich in der
Rechnungsprüfungsordnung aufgeführt.
3. In Bezug auf die
Jahresabschluss- und Gesamtabschlussprüfung werden die gesetzlichen Regelungen
nicht mehr zusätzlich in der Rechnungsprüfungsordnung beschrieben. Dazu gibt es
nun einen Verweis auf die einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung NRW
(vgl. § 10 Rechnungsprüfungsordnung).
4. Hinsichtlich der Regelungen
zum Datenschutz (vgl. § 2 Abs. 6 Rechnungsprüfungsordnung) werden die Verweise
aktualisiert.
5. Ebenso werden
sämtliche Verweise auf Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW aktualisiert.
6. Ergänzend zu den
Ausführungen zur begleitenden Prüfung (vgl. § 8 Rechnungsprüfungsordnung)
werden konkrete Aussagen zur Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)
aufgenommen.
7. Weitere
redaktionelle Veränderungen werden zum besseren Verständnis sowie für eine
bessere Übersicht und Lesbarkeit vorgenommen.
III. Alternativen
Keine
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Bis auf den
Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die
Sitzungen entstehen keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der
Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung
zuständig.