hier: Beschluss gem. § 9 Abs. 4 ÖPNVG NRW
Beschlussvorschlag:
Der 2. Nahverkehrsplan ÖPNV Kreis Coesfeld in der Fassung des Entwurfs vom 15.12.2004 wird unter Berücksichtigung der in der „Synopse zum Beteiligungsverfahren“ vorgeschlagenen Änderungen (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 04.04.2001 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ÖPNV für den Kreis Coesfeld beschlossen. Mit der Erarbeitung des 2. Nahverkehrsplans wurde die Planungsgruppe Nord (PGN) mit Sitz in Kassel beauftragt, von der auch die Nahverkehrspläne der übrigen Münsterlandkreise (Borken, Steinfurt und Warendorf) fortgeschrieben worden sind.
Die Erarbeitung des 2. Nahverkehrsplans, dessen Entwurfsfassung in der Sitzung des Kreistages am 15.12.2004 vorgelegt wurde, war durch zahlreiche Arbeits- und Abstimmungsgespräche mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, mit den Verkehrsunternehmen und mit den übrigen Münsterlandkreisen begleitet worden. Während des gesamten Erarbeitungsverfahrens ist zudem der Unterausschuss ÖPNV und der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr von der Verwaltung und von Vertretern der PGN kontinuierlich über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand informiert worden. Eine Übersicht über die wichtigsten Termine des Erarbeitungsverfahrens kann der „Einleitung“ des Entwurfs des Nahverkehrsplans entnommen werden, in dem außerdem der Aufbau und die Inhalte des Nahverkehrsplans zusammenfassend dargestellt sind.
Auf der Grundlage des
Kreistagsbeschlusses vom 15.12.2004 (vgl. SV-7-0076) hat die Verwaltung Mitte
Dezember 2004 das in § 9 Abs. 1 bis 3 ÖPNVG NRW geregelte förmliche
Beteiligungsverfahrens eingeleitet. In diesem Verfahren wurden den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den benachbarten Kreisen und
kreisfreien Städten, dem Zweckverband SPNV Münsterland und den benachbarten
SPNV-Zweckverbände (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und Zweckverband SPNV
Ruhr-Lippe) sowie Dritten/Sonstigen (fahrgastorientierte Verbände, anerkannte
Naturschutzverbände etc.) der Entwurf des Nahverkehrsplans (Stand:15.12.2004)
mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.03.2005 zugeleitet.
Von den angeschriebenen 58 Beteiligten, darunter 24 Verkehrsunternehmen, haben bis zum 31.05.2005 insgesamt 24 Beteiligte eine Stellungnahme abgegeben. Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahme ist der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Die Inhalte der Stellungnahmen (Hinweise/Anregungen und Bedenken) und die in Abstimmung mit der PGN vorgenommene Bewertung/Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung) sind in der „Synopse zum Beteiligungsverfahren“ (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) gegenübergestellt. Diese synoptische Darstellung enthält darüber hinaus den Vorschlag der Verwaltung zur Berücksichtigung der geäußerten Anregungen und Bedenken im Nahverkehrsplan (Beschlussvorschlag).
II. Lösung
Der 2. Nahverkehrsplan ÖPNV Kreis Coesfeld wird in der Fassung des Entwurfs vom 15.12.2004 und unter Berücksichtigung der in der „Synopse zum Beteiligungsverfahren“ vorgeschlagenen Änderungen (Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) beschlossen.
Die vom Kreistag beschlossenen Änderungen und Ergänzungen werden im Juli 2005 in die Entwurfsfassung des 2. Nahverkehrsplans eingearbeitet. Nach Fertigstellung in Form einer Losblattsammlung wird der 2. Nahverkehrsplan ÖPNV Kreis Coesfeld allen Kreistagsabgeordneten und Planungsbeteiligten zugesandt; er ist darüber hinaus gem. § 9 Abs. 4 Satz 2 ÖPNVG NRW in geeigneter Weise bekannt zu machen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Im 2. Nahverkehrsplan, der einen Rahmenplan für die künftige Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Coesfeld darstellt, werden keine Aussagen zur Umsetzung der im Kapitel 9.4.4 vorgeschlagenen Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes getroffen. Diese im Nahverkehrsplan bereits überschlägig bewerteten Maßnahmen (vgl. Kapitel 11) stellen aus planerischer Sicht eine sinnvolle Ergänzung der heutigen Angebotsstruktur dar, stehen aber unter einem deutlichen Finanzierungsvorbehalt.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt daher nur auf der Grundlage gesonderter Beratungen und Beschlussfassungen der zuständigen Gremien des Kreistages.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NW sowie gem. § 9 Abs. 4 Satz 1 ÖPNVG NRW liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag.
Anlagen:
1. Beteiligungsverfahren Entwurf 2. Nahverkehrsplan ÖPNV Kreis Coesfeld
2. Synopse zum Beteiligungsverfahren