- Der
Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs
des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes des
Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018“ vom 31.10.2019 zur Kenntnis.
- Der
Kreistag bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss
des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018 mit einer Bilanzsumme von
397.639.811,81 EUR sowie einem ausgewiesenen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe
von 1.085.788,74 EUR.
3. Der Kreistag erteilt dem Landrat für den
Gesamtabschluss zum 31.12.2018 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit §§
116 Abs. 1 und 96 GO NRW die Entlastung.
4. Der Kreistag beschließt, dass der sich im
Gesamtjahresüberschuss 2018 aus den Überschüssen der Beteiligungen des Kreises
Coesfeld einschließlich der Konsolidierungsbuchungen ergebende Überschuss in
Höhe von 247.496,77 EUR dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Eigenkapital,
hier: der allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116
Abs. 5 GO NRW a.F. hat der Kreis innerhalb der ersten neun Monate nach dem
Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss für den 31.12. des Jahres aufzustellen.
In diesem sind das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Kreises und die
Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu
konsolidieren. Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises vermitteln und
ist zu erläutern. Der Gesamtjahresabschluss besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen
Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein
Beteiligungsbericht beizufügen.
Nach Maßgabe des § 53 Abs.1 KrO NRW i.V.m. § 116
Abs. 5 und § 95 Abs. 3 GO NRW a.F. wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom
Landrat bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zur Bestätigung
zugeleitet. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 wurde vom Kämmerer am
18.09.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt.
Mit SV-9-1477 wurde der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2018 in den Kreistag eingebracht. Der Kreistag fasste den
Beschluss, diesen Entwurf einschließlich der Anlagen dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten.
Auswirkungen der Rechtsänderungen zum 01.01.2019:
Durch das 2.
NKF-Weiterentwicklungsgesetz (2. NKFWG) NRW vom 18.12.2018 ist die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung zum
01.01.2019 geändert worden. Darauf folgend ist die Kommunalhaushaltsverordnung
(KomHVO) NRW vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
(MHKBG) im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verabschiedet worden.
In Kraft getreten ist die neue KomHVO NRW am 01.01.2019. Gleichzeitig ist die
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) außer Kraft getreten.
Mit Erlass 304-48.12.02/99-765/18(60) vom
15.02.2019 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Regelungen zur Anwendung der Vorschriften für den Einzel- und Gesamtabschluss
2018 getroffen. Hiernach sind für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2018
(inkl. Anhang und Lagebericht) noch die bis zum 31.12.2018 geltenden
Vorschriften der GO NRW und GemHVO NRW anzuwenden. Die Prüfung des
Gesamtabschlusses hat jedoch nach den zum 01.01.2019 in Kraft getretenen
Änderungen zu erfolgen.
Hieraus folgt, dass der Gesamtabschluss 2018 nach
den Vorschriften der GO NRW a.F. i.V.m. der GemHVO NRW (altes Recht 2018)
aufgestellt worden ist. Für das Prüfungsverfahren hingegen sind die
Vorschriften der GO NRW n.F. i.V.m. der KomHVO NRW (neues Recht ab 2019)
anzuwenden. Dieses betrifft ausdrücklich nur den Abschluss zum 31.12.2018. Alle
kommenden Abschlüsse sind nach den ab 01.01.2019 geltenden Regelungen
aufzustellen und zu prüfen.
Zur Durchführung der Prüfung von
Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes 2018 bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld
(§ 102 GO NRW n.F. bzw. § 116 Abs. 9 GO NRW n.F. i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW
n.F.). Das Ergebnis der Prüfung wird seitens der örtlichen Rechnungsprüfung in
einem Bestätigungsvermerk oder einem Vermerk über seine Versagung
zusammengefasst (§ 102 Abs. 8 GO NRW
n.F. i.V.m. § 322 HGB). Gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW n.F. i.V.m. § 59 Abs. 3 GO
NRW n.F. hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis der
Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Kreistag Stellung zu nehmen.
Es ist zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung
Einwendungen erhoben werden und ob der vom Landrat aufgestellte Gesamtabschluss
und Gesamtlagebericht gebilligt werden.
In weiterer Folge
bestätigt der Kreistag den geprüften Gesamtabschluss. Zugleich beschließt er
über die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses oder die Behandlung eines
Gesamtjahresfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung
des Landrats.
Ausblick
zum Abschlussstichtag 31.12.2019:
Zum 01.01.2019 neu in die GO NRW aufgenommen ist
die Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung hinsichtlich der Aufstellung
eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes. Die hierfür zu erfüllenden
Voraussetzungen sind in § 116a Abs. 1 GO NRW n.F. genannt. Über das Vorliegen
der Voraussetzungen ist seitens des Kreistages für jedes Haushaltsjahr bis zum
30.09. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu entscheiden. Sofern von
der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wird, ist ein Beteiligungsbericht (§
117 GO NRW n.F.) als Informationsinstrument für den Kreistag zu erstellen und
dieser dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach überschlägiger Berechnung kommt für den
Kreis Coesfeld zum Abschlussstichtag 31.12.2019 die Befreiungsmöglichkeit nach
§ 116a GO NRW n.F. in Betracht. Dazu wären seitens der Verwaltung – sobald die
Jahresabschlüsse 2019 des Kreises sowie der nach § 116 Abs. 3 GO NRW n.F.
einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche vorliegen – die
erforderlichen Daten zu ermitteln und mit den in § 116a Abs. 1 GO NRW n.F.
angegebenen Merkmalen abzugleichen. Dieses würde seitens der örtlichen
Rechnungsprüfung im Rahmen ihrer Aufgaben weiterhin begleitend geprüft.
II. Lösung
Die Prüfung von Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht 2018 führte seitens der örtlichen Rechnungsprüfung zu einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner Sitzung am 28.11.2019 hat der
Rechnungsprüfungsausschuss den von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegten
„Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum
31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes des Kreises Coesfeld für das
Haushaltsjahr 2018“ beraten. Die abschließende Prüfung führte im Ergebnis zu
keinen Einwendungen. Der vom Landrat aufgestellte Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht 2018 wurde gebilligt mit Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin den
ausgewiesenen Beschlussvorschlag beschlossen. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage
SV-9-1525 verwiesen.
Der „Bericht der Rechnungsprüfung über die
Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichtes des
Kreis Coesfeld für das Haushaltsjahr 2018“ ist allen Kreistagsabgeordneten als
Anlage zur SV-9-1525 zur Verfügung gestellt worden.
Der Kreistag hat gem. § 26 Abs.1 Buchst. i) KrO
NRW den Gesamtabschluss zu bestätigen. In Anlehnung an § 116 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW a.F. gelten für die Bestätigung des Gesamtabschlusses
die für den Jahresabschluss anzuwendenden Bestimmungen entsprechend, so dass
der Kreistag nach der Bestätigung des Gesamtabschlusses auch einen Beschluss
über die Entlastung des Landrates und über die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses
oder die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages zu fassen hat.
Der Gesamtjahresfehlbetrag 2018 für den Konzern
Kreis Coesfeld beträgt rechnerisch 1.085.788,74 EUR. Dieses Ergebnis lässt sich
wie folgt darstellen:
Jahresergebnis Kreis Coesfeld 2018 |
-1.333.285,51
€ |
Jahresergebnis WBC 2018 |
147.127,29
€ |
Jahresergebnis GFC 2018 |
100.974,81
€ |
Zwischenergebnis 2018 |
-1.085.183,41
€ |
Konsolidierungsbuchungen |
-605,33 € |
Ergebnis
Gesamtabschluss Konzern Kreis Coesfeld |
-1.085.788,74 € |
Bei der
Zusammenführung der Gesellschaften unter einem Dach wird deutlich, dass das
Gesamtergebnis des Konzerns Kreis Coesfeld zum 31.12.2018 trotz der positiven
Jahresergebnisse der zu konsolidierenden Beteiligungen aufgrund des größeren
Fehlbetrages der Kernverwaltung im negativen Bereich bleibt.
Der Jahresfehlbetrag
der Kernverwaltung Kreis Coesfeld wurde bereits durch Beschluss des Kreistages
vom 25.09.2019 durch eine entsprechende Entnahme aus der bestehenden Ausgleichsrücklage
gedeckt. Für die darüberhinausgehenden Überschüsse der Beteiligungen
einschließlich der sich aus den Konsolidierungsbuchungen ergebenden
Veränderungen in Höhe von insgesamt 247.496,77 EUR bedarf es eines
Verwendungsbeschlusses. Es wird vorgeschlagen, diesen dem Eigenkapital, hier
der allgemeinen Rücklage der Gesamtbilanz, zuzuführen.
Anzumerken ist – wie in
jedem Jahr –, dass es sich bei dem Gesamtjahresergebnis um eine rechnerisch
ermittelte Größe handelt, welche nur eine deklaratorische Wirkung entfacht.
Der vom Kreistag bestätigte
Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu
machen und danach bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Gem.
§ 53 KrO NRW i.V.m. § 116 GO NRW ist der Kreistag für die Bestätigung des
Gesamtabschlusses zuständig.