Antrag der UWG-Kreistagsfraktion vom 15.10.2019
Beschlussvorschlag der UWG-Kreistagsfraktion:
Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentl. Personennahverkehr
Für das
bisherige stellv. Mitglied des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung
und öffentl. Personennahverkehr s.B. Hermann-Josef Peters wird der Ktabg.
Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.
Unterausschuss ÖPNV
Für das
bisherige stellv. Mitglied des Unterausschusses ÖPNV s.B. Hermann-Josef Peters
wird der Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben vom 15.10.2019 beantragte die UWG-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebene Umbesetzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr sowie des Unterausschusses ÖPNV.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.