Betreff
Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien;
Antrag der UWG-Kreistagsfraktion vom 15.10.2019
Vorlage
SV-9-1529
Aktenzeichen
01-10.24.29-009
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der UWG-Kreistagsfraktion:

 

Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr

Für das bisherige stellv. Mitglied des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr s.B. Hermann-Josef Peters wird der Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

Unterausschuss ÖPNV

Für das bisherige stellv. Mitglied des Unterausschusses ÖPNV s.B. Hermann-Josef Peters wird der Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Schreiben vom 15.10.2019 beantragte die UWG-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebene Umbesetzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr sowie des Unterausschusses ÖPNV.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.