Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-9-1529 | ||
Aktenzeichen: | 01-10.24.29-009 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 15.10.2019 | ||
Betreff: | Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien; Antrag der UWG-Kreistagsfraktion vom 15.10.2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 165 KB | |
![]() | Anlage zur SV-9-1529_Antrag der UWG-Kreistagsfraktion_Umbesetzung von Ausschüssen 221 KB |
Beschlussvorschlag der UWG-Kreistagsfraktion:
Ausschusses für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentl. Personennahverkehr
Für das
bisherige stellv. Mitglied des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung
und öffentl. Personennahverkehr s.B. Hermann-Josef Peters wird der Ktabg.
Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.
Unterausschuss ÖPNV
Für das
bisherige stellv. Mitglied des Unterausschusses ÖPNV s.B. Hermann-Josef Peters
wird der Ktabg. Heinz-Jürgen Lunemann zum stellv. Mitglied gewählt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 15.10.2019 beantragte die UWG-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebene Umbesetzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personennahverkehr sowie des Unterausschusses ÖPNV.
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Keine
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.