Beschlussvorschlag:
Der Bericht
über die wesentlichen Änderungen des neuen Haushaltsrechts durch das Zweite
Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG
NRW) und die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen (Kommunal-haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO)
wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
zu I. bis V.:
Am 01.01.2019 sind das 2. NKFWG NRW in seinen wesentlichen Teilen und
die KomHVO NRW in Kraft getreten. Elementare Änderungen des neuen
Haushaltsrechts, die sich insbesondere auf die Haushaltsplanung auswirken,
berühren beispielsweise folgende Bereiche:
-
Flexibilisierung der Ausgleichsrücklage gemäß §
53 Kreisordnung NRW (KrO) i.V.m. §§ 75 Absatz 3, 96 Absatz 1 Gemeindeordnung
NRW (GO)
-
Möglichkeit eines globalen Minderaufwands gemäß § 53 Abs.
1 KrO i.V.m. § 75 Absatz 2 GO
-
Anhebung der Wertgrenze für geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) gemäß § 36 Absatz 3 KomHVO
-
Möglichkeit
der Nutzung eines Komponentenansatzes gemäß
§ 36 Absatz 2 KomHVO
Über die zuvor genannten Rechtsänderungen sollte ursprünglich bereits in
der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung am 16.09.2019 berichtet werden. In dieser Sitzung wurde aus
terminlichen Gründen beschlossen, die Berichterstattung auf die Tagesordnung
der Sitzung am 02.12.2019 zu setzen.
PowerPoint-Präsentation