Betreff
Sanierung der Außengräfte an der Burg Vischering
Vorlage
SV-7-0208
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erhaltung der Außengräfte der Burg Vischering erforderlichen Maßnahmen wegen der überregionalen Bedeutung des Kulturdenkmals durchzuführen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind ab 2006 in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

 

I.- III.

 

Anfang der 80 er Jahre wurden Teile der planerischen Überlegungen des ehemaligen Landkreises Lüdinghausen aus 1972, die sich auf die äußeren Wehranlagen und die sie umgebenden landschaftlichen Bereiche der Burg Vischering bezogen, durch den Kreis Coesfeld umgesetzt.

 

Diese Planungen sahen u. a. die Sichtbarmachung und Reaktivierung des die Burg Vischering umgebenden, teilweise langjährig nicht mehr genutzten Graben-, Flöß- und Wassersystems vor.

 

Im Ergebnis entstand die heute die Burg östlich umschließende, ca. 2,3 ha große Wasserfläche, auch äußere Gräfte genannt, die über eine Rohrleitung aus der aufgestauten Vischeringstever mit Wasser gespeist wird.

 

Neben der rekonstruierten kulturhistorischen Bedeutung der äußeren Gräfte und ihrem Stellenwert für Flora und Fauna kommt ihr heute gleichsam eine erhebliche Bedeutung für Naherholung und Tourismus zu.

 

Wie bei vergleichbaren Gräftenanlagen im Münsterland ist die äußere Gräfte der Burg Vischering jedoch dem natürlichen, sie umgebenden Stoffhaushalt ausgesetzt und hat den Charakter eines Stillgewässers und unterliegt einem natürlichen Verlandungsprozess. Insbesondere der Laub- und Sedimenteintrag ist hier zu nennen.

 

Ohne regulierende Maßnahmen muss von einem weiteren kontinuierlichen Verschlammungs bzw. Verlandungsprozess mit negativen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt bis zum gänzlichen Verlanden der äußeren Gräfte ausgegangen werden.

 

Zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Zustandes der Gräfte bzw. der ihr zugedachten Bedeutung ist das vorhandene Bewässerungssystem nicht in der Lage, da dieses überwiegend nur einen Mengenausgleich für versickerte bzw. verdunstete Wassermengen bewirken kann.

 

Nach Aussage des im Zusammenhang mit der Sanierung beauftragten Gutachters sind Maßnahmen zur Sicherung/ Erhaltung der Außengräfte erforderlich.

 

 

Die zur Zeit vorliegenden Varianten umfassen nachfolgende Arbeiten:

 

Variante 1:     Die klassische Entschlammung der gesamten äußeren Gräfte mittels Saugbagger und anschließender landbaulicher Verwertung des Schlamms auf einer angrenzenden Fläche.

 

Varante 2:      Einbau eines zu bewirtschaftenden Schilf- und Röhrichtgürtels (regelmäßige Entnahme der Biomasse zum Nährstoffentzug erforderlich) zur Verringerung des Verlandungs- bzw. Verschlammungsprozess im Südteil der Außengräfte und Aufgabe des nördlichen Teils infolge einer weitergehenden Verlandung.

 

Anzumerken ist zur Variante 2, dass in der Übergangsphase gerade für den der Verlandung ausgesetzten nördlichen Gräftenteil erhebliche qualitative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Gräfte sowie ästhetische Auswirkungen (Faulgasbildung) auftreten. Eine konventionelle Entschlammung des verbleibenden südlicheren Gräftenteils kann des Weiteren perspektivisch nicht ausgeschlossen werden.

 

Erste Gespräche mit dem Eigentümer sowie die Gesamtbetrachtung des Vorhabens unter denkmalschutzrechtlichen, kulturhistorischen und touristischen Gesichtspunkten lassen die Farge aufkommen, ob eine Aufgabe von Teilen der Außengräfte vertretbar ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird eine konventionelle Entschlammung der gesamten Gräfte zur Aufrechterhaltung bzw. Sicherung ihres Zustandes bzw. der ihr zugedachten kulturhistorischen und touristischen Bedeutung favorisiert und sollte innerhalb der nächsten 4-6 Jahre durchgeführt werden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Variante 1: Die Kosten belaufen sich bei einer kostenfreien und ortsnahen Flächengestellung auf ca. 60 – 70.000 €. Sollte sich die zur Zeit angedachte ortsnahe Verbringung des Schlamms nicht realisieren lassen, sind Kosten in Höhe von mindestens 115.000 zu erwarten. Eine Analyse des Gräftenschlammes lässt die landbauliche Verwertung zu.

 

Variante 2: Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Investitionskosten auf ca. 8.000- 10.000 € zuzüglich der laufenden Pflegekosten.

 

Eine Förderung der Maßnahme aus Landesmitteln der Wasserwirtschaft sowie des Denkmalschutzes sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist nach § 26 KrO der Kreistag zuständig.