Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
SV-9-1543
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2020 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2020 – wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.    Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan gesondert zu beschließen.

 

II.  Lösung

 

Der Stellenplan für das Jahr 2020 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2020 am 30.10.2019 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-9-1514). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.

 

Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2020, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

Keine.


IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.