Betreff
Bericht zum Zustand des Radwegenetzes
Vorlage
SV-9-1556
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

ohne

Bericht zum Zustand des Radwegenetzes

 

Das Infrastrukturvermögen des Kreises umfasst 2018 ein Radwegenetz von 176 km. Der Zustand der Radwege wird alle 6 Jahren erfasst, bewertet und einer Zustandsklasse von 1 (sehr guter Zustand) bis 6 (sehr schlechter Zustand) zugeordnet.

 

2018 wurde eine Zustandserfassung für Straßen und Radwege durchgeführt. Das Ergebnis zum Zustand des Kreisstraßennetzes kann der Sitzungsvorlage SV-9-1467 vom 03.09.2019 entnommen werden.

 

Die Zustandserfassung bei den Radwegen erfolgte analog zur Straßenbewertung auf der Grundlage des Arbeitspapiers Nr. 9/V zur ZEB (Zustandserfassung und Bewertung / Abschnitt V = visuelle Zustandserfassung) der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen). Hierbei wurden Zustandsmerkmale wie Radwegschäden, Längs- und Querunebenheiten sowie die gegebene Entwässerung vor Ort visuell aufgenommen, einer Merkmalsgruppe zugeordnet und in die Erfassungsbögen eingetragen. Nach Abschluss der Zustandserfassung erfolgt die Zustandsbewertung der Radwege mittels eines im o.g. Arbeitspapier festgelegten Berechnungsverfahrens.

 

Im Ergebnis ist eine Verschlechterung des Radwegenetzes gegenüber 2012 festzustellen. Danach befanden sich Ende 2018 ca. 45% (2012: 32%) in einem nicht befriedigenden Zustand.

Im Vergleich dazu fällt das Ergebnis bei den Kreisstraßen mit 55 % (> 3) noch schlechter aus. Hier sind ca. 24 % der Strecken in einen nicht ausreichenden Zustand.

 

 


 

 

Im Vergleich dazu wurden 24,5% der Kreisstraßen in 5 und 6 eingestuft.

 

 

Einen Überblick verschafft auch die als Anlage beigefügte Kreiskarte, in der die Radwegezustände 2018 farblich dargestellt sind.

 

Die Tendenz zeichnete sich bereits ab. Bis 2014 lag der Fokus ausschließlich auf den Neubau von Radwege. Mit einem Zugang von ca. 3 km/Jahr vergrößert sich kontinuierlich das Radwegenetz. Einige der ersten Radwege sind, auch durch die angrenzende Baumbepflanzung, mittlerweile in einem schlechten Zustand. Dies verdeutlicht die starke Zunahme in der Zustandsklasse 5. Hier ist langfristig eine grundhafte Erneuerung der Radwege notwendig.

 

Mit der Einplanung von zusätzlichen Haushaltsmittel unter der Investitions-Nr. 66KRAD wurden ab 2014 erste Maßnahmen zur Erneuerung von Radwegen umgesetzt. Diese waren zunächst als eigenfinanzierte Maßnahmen eingeplant. Durch eine Änderung der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) ergab sich ab Ende 2015 die Möglichkeit für eine grundhafte Erneuerung von Radwege Zuwendungen in Höhe von 70% zu erhalten.

 

 

 

 

Nachteilig ist, dass grundhafte Erneuerungen und der Neubau von Radwegen aus dem gleichen Förderprogramm bezuschusst werden. Da das Programm mit verhältnismäßigen geringen Fördermittel ausgestattet und zudem stark überzeichnet ist, können nur begrenzt Maßnahmen umgesetzt werden. Bei der Priorisierung wird zunächst der Neubau vorrangig eingeplant. Denn ein mit „5 klassifizierter“ Radweg bietet vor allem außerorts den Verkehrsteilnehmer eine höhere Sicherheit, als eine Straße ohne Radweg. Durch regelmäßige Instandsetzungen seitens des Bauhofes ist die Verkehrssicherheit auch auf den schlechteren Radwegstrecken gewährleistet.

 

Gleichwohl wird angestrebt auch für die Erneuerung von Radwegen Zuwendungen zu erhalten. Oft ergibt sich zum Jahresende durch freiwerdende Fördermittel die Chance mit baureifen Maßnahmen zusätzlich noch ins Förderprogramm nachzurücken. Auch wenn sich bei der Umsetzung von Neubaumaßnahmen, insbesondere im Grunderwerb, Verzögerungen ergeben, wird eine Grunderneuerung als Ersatzmaßnahme vorgezogen.

 

 

Vorrangig sollen die in „5“ und „6“ eingestuften Radwege in den nächsten Jahren erneuert werden. Die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr vorgestellt.

 

Anlagen:

 

Kreiskarte mit den Radwegzustände 2018