Beschlussvorschlag:
ohne
Bericht zum Zustand des
Radwegenetzes
Das Infrastrukturvermögen des Kreises umfasst 2018 ein Radwegenetz von
176 km. Der Zustand der Radwege wird alle 6 Jahren erfasst, bewertet und einer
Zustandsklasse von 1 (sehr guter Zustand) bis 6 (sehr schlechter Zustand)
zugeordnet.
2018 wurde eine Zustandserfassung für Straßen und Radwege durchgeführt. Das Ergebnis zum Zustand des Kreisstraßennetzes kann der
Sitzungsvorlage SV-9-1467 vom 03.09.2019 entnommen werden.
Die Zustandserfassung bei den Radwegen erfolgte analog zur
Straßenbewertung auf der Grundlage des Arbeitspapiers Nr. 9/V zur ZEB
(Zustandserfassung und Bewertung / Abschnitt V = visuelle Zustandserfassung)
der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen). Hierbei wurden
Zustandsmerkmale wie Radwegschäden, Längs- und Querunebenheiten sowie die gegebene
Entwässerung vor Ort visuell aufgenommen, einer Merkmalsgruppe zugeordnet und
in die Erfassungsbögen eingetragen. Nach Abschluss der Zustandserfassung
erfolgt die Zustandsbewertung der Radwege mittels eines im o.g. Arbeitspapier
festgelegten Berechnungsverfahrens.
Im Ergebnis ist eine Verschlechterung des Radwegenetzes gegenüber 2012
festzustellen. Danach befanden sich Ende 2018 ca. 45% (2012: 32%) in einem
nicht befriedigenden Zustand.
Im Vergleich dazu fällt das Ergebnis bei den Kreisstraßen mit 55 %
(> 3) noch schlechter aus. Hier sind ca. 24 % der Strecken in einen nicht
ausreichenden Zustand.
Im Vergleich dazu wurden 24,5% der Kreisstraßen in 5 und 6 eingestuft.
Einen Überblick verschafft auch die als Anlage beigefügte Kreiskarte,
in der die Radwegezustände 2018 farblich dargestellt sind.
Die Tendenz zeichnete sich bereits ab. Bis 2014 lag der Fokus ausschließlich
auf den Neubau von Radwege. Mit einem Zugang von ca. 3 km/Jahr vergrößert sich
kontinuierlich das Radwegenetz. Einige der ersten Radwege sind, auch durch die
angrenzende Baumbepflanzung, mittlerweile in einem schlechten Zustand. Dies
verdeutlicht die starke Zunahme in der Zustandsklasse 5. Hier ist langfristig eine
grundhafte Erneuerung der Radwege notwendig.
Mit der Einplanung von zusätzlichen Haushaltsmittel unter der
Investitions-Nr. 66KRAD wurden ab 2014 erste Maßnahmen zur Erneuerung von
Radwegen umgesetzt. Diese waren zunächst als eigenfinanzierte Maßnahmen
eingeplant. Durch eine Änderung der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
ergab sich ab Ende 2015 die Möglichkeit für eine grundhafte Erneuerung von
Radwege Zuwendungen in Höhe von 70% zu erhalten.
Nachteilig ist, dass grundhafte Erneuerungen und der Neubau von
Radwegen aus dem gleichen Förderprogramm bezuschusst werden. Da das Programm mit
verhältnismäßigen geringen Fördermittel ausgestattet und zudem stark überzeichnet
ist, können nur begrenzt Maßnahmen umgesetzt werden. Bei der Priorisierung wird
zunächst der Neubau vorrangig eingeplant. Denn ein mit „5 klassifizierter“
Radweg bietet vor allem außerorts den Verkehrsteilnehmer eine höhere
Sicherheit, als eine Straße ohne Radweg. Durch regelmäßige Instandsetzungen
seitens des Bauhofes ist die Verkehrssicherheit auch auf den schlechteren
Radwegstrecken gewährleistet.
Gleichwohl wird angestrebt auch für die Erneuerung von Radwegen
Zuwendungen zu erhalten. Oft ergibt sich zum Jahresende durch freiwerdende
Fördermittel die Chance mit baureifen Maßnahmen zusätzlich noch ins
Förderprogramm nachzurücken. Auch wenn sich bei der Umsetzung von Neubaumaßnahmen,
insbesondere im Grunderwerb, Verzögerungen ergeben, wird eine Grunderneuerung
als Ersatzmaßnahme vorgezogen.
Vorrangig sollen die in „5“ und „6“ eingestuften Radwege in den nächsten Jahren erneuert werden. Die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr vorgestellt.