Beschlussvorschlag:
1.
Den vorgeschlagenen Änderungen zur Tarifmaßnahme
2020 für den WestfalenTarif im Münsterland wird zugestimmt.
2.
Der Kreistag beschließt ein entsprechendes
Handlungsmandat für die Vertreterinnen/Vertreter des Kreises Coesfeld in den
Tarifgremien.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des
Tarifausschusses Münsterland, der Gesellschafterversammlung der
Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe und im WestfalenTarif-Ausschuss
entsprechend abzustimmen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen
zum ABCD-Modell weiterzuentwickeln.
Begründung:
I.-III. Problem / Lösung / Alternativen
Im Tarifraum Westfalen werden die Merkmale von
Fahrkarten und ihre Preise grundsätzlich zum 01.08. eines Jahres angepasst.
Dabei werden zum einen Fahrkartenpreise verändert. Zum anderen werden
strukturelle Änderungen umgesetzt, die z.B. den räumlichen Geltungsbereich oder
die zeitliche Geltungsdauer einer Fahrkarte betreffen.
Der Umsetzung einer Tarifmaßnahme geht eine
Beschlusskaskade voraus, die mit den Beschlüssen in den regionalen Tarifgremien
im Dezember des Vorjahres ihren Anfang nimmt und schließlich mit einem
Beschluss im Februar im WestfalenTarif-Ausschuss beendet wird. Die Kreistage
als Bus-Aufgabenträger und Bus-Einnahmenverantwortliche können im
WestfalenTarif über die Preisstufen 0M bis 5M mitbestimmen.
Im Jahr 2018 hat der Kreis Coesfeld der Tarifmaßnahme
2019 zugestimmt mit folgender Maßgabe: „Für die Tarifmaßnahme im Jahr 2020 wird
vereinbart, die Ergebnisse des Gutachtens von Probst & Consorten mit den
Auftraggebern zu prüfen, um frühzeitig eine gemeinsame Tarifstrategie
erarbeiten zu können.“ (SV-9-1341)
Das Gutachten von Probst & Consorten wurde in
der ZVM Tarifkommission seit 07.11.2018 diskutiert. Die Empfehlung des
Gutachters, die Fahrpreise abzusenken und den räumlichen Geltungsbereich der
Fahrkarten zu vergrößern und damit die Mitfahrt in Bus und Bahn für die Kundinnen
und Kunden zu vereinfachen und preisgünstiger zu machen, wurde in der ZVM
Verbandsversammlung am 09.07.2019 im Grundsatz beschlossen. Dieses Gutachten
ist mittlerweile unter dem Begriff „Tarifoffensive Münsterland ABC“ bekannt.
Zwischenzeitlich wurde empfohlen, eine zusätzliche Preisstufe „D“ zur
Vermeidung allzu großer Preissprünge einzuziehen.
Mittlerweile haben für die Tarifmaßnahme 2020
zahlreiche Diskussionen stattgefunden, die schließlich zu einem
Konsensvorschlag als „Paketlösung“ geführt haben.
1. lineare Tarifanpassung
Die Kosten für den Busbetrieb steigen für die
Verkehrsunternehmen insbesondere durch höhere Entlohnung des Fahrpersonals.
Hinzu kommen Schwankungen im Dieselpreis und der übrigen betrieblichen Kosten.
Im Münsterland sind Verkehrsunternehmen mit ÖDA und mit eigenwirtschaftlich
beantragten Linien tätig. Insbesondere die Unternehmen, die ihre Kosten allein
durch Fahrgeldeinnahmen decken müssen, betonen, dass Sie höhere Einnahmen aus
den Verkäufen von Fahrkarten brauchen. Sie hatten eine Erlössteigerung von
mindestens 2,5 % gefordert.
Der mit den Partnern in der Tarifgemeinschaft
ausgehandelte Kompromiss lässt eine Steigerung der Fahrkartenerlöse in den
Preisstufen 0M bis 5M, ohne StadtBus-Städte, von etwa 1,99 % pro Jahr erwarten.
Das entspricht einem absoluten Mehrerlös im gesamten Tarifraum
Münsterland/Ruhr-Lippe von rund 3 Mio. Euro (Arbeitsstand 2019-10-29).
Interessant für die Fahrgäste ist die Änderung der
Fahrkartenpreise. Dabei ist eine für die verschiedenen Zielgruppen
unterschiedliche Anpassungsrate vorgesehen. Hervorzuheben ist
- unterdurchschnittliche
Verteuerung für EinzelTicket- und 24StundenTicket-Nutzer
- deutliche Absenkung
und Vereinfachung der 9 Uhr TagesTickets,
- unverändert bleiben JobTicket- und
AnschlussTicket-Preise sowie das AzubiAbo
Der Einstieg in die „Tarifoffensive Münsterland
ABC“ gelingt bei dieser Tarifmaßnahme über die
- deutliche Vergünstigung
der Fahrpreise für die 9 Uhr TagesTickets (Stadt/Gemeinde ca. 25%
günstiger, Preisstufen 2M, 3M und 4M ca. 20% günstiger, Netz Münsterland
ca. 40% günstiger), die
- räumliche Vereinfachung
für den Geltungsbereich „Stadt/Gemeinde“ (Zusammenfassung der Preisstufen
0M und 1M zu nur noch 1 Preisstufe, entspricht der vorgeschlagenen
Preisstufe „A“) und der
- Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Preisstufe 5M (bisher für
eine Verbindung von ca. 30-40 km) auf das „Netz Münsterland“ incl.
Münster, Osnabrück, Hamm und Enschede (entspricht der vorgeschlagenen
Preisstufe „C“)
Vertrieblich ist eine relativ einfache Umsetzung
möglich.
Dieser Einstieg bietet für 2020 die Chance einer
deutlichen Reduzierung der Fahrpreise für die Fahrgäste, die nach 9 Uhr und am
Wochenende ganztags allein oder zu zweit bzw. als Gruppe reisen möchten.
2. strukturelle Änderungen
Die Tarifgemeinschaft hat folgende strukturellen
Änderungen erarbeitet:
•
FahrradTages- und -30
Tage (Monats)Tickets nur noch für
2 Raumeinheiten: „Stadt/Gemeinde“ und „Netz Westfalen“
•
MonatsTickets als 30
TageTicket (wie im VRR) anbieten, Monatsbindung fällt weg
•
Wahl-Angebot eines
pauschalen SchülerAbos (SchülerTicket) für Schulträger und ihre Schülerinnen
und Schüler
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Zustimmung aller Partner in der
Tarifgemeinschaft ist gebunden an die Zusage der Aufgabenträger, die Absenkung
der Fahrkartenpreise wenigstens bis zur Höhe der Einnahmen im Vorjahr mit
Berücksichtigung einer gewissen Dynamisierung auszugleichen. Hierbei ist auf
die Bestimmungen der EU-Verordnung 1370/2007 zu achten. Dieses hatten die
Aufgabenträger zugesichert und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
Mit der Erstattung eines rabattierten
Verkaufspreises im Sinne der Fahrgäste werden vom Aufgabenträger schließlich
Anteile eines Fahrkartenpreises an einen Vertriebspartner erstattet. Dieses
Prinzip ist z.B. schon aus dem Sozialticket-Verfahren im Münsterland bekannt.
Über die Einnahmenaufteilung profitieren alle Unternehmen mit Ansprüchen an 9
Uhr Tages- Tickets gleichermaßen von dieser Maßnahme. „Wanderungen“ aus anderen
Fahrkartengruppen sind für die Fahrgäste nicht kostengünstiger.
Der Eisenbahn-Aufgabenträger NWL wird sich an
dieser allein vom Münsterland ausgehenden Stützung der Fahrpreise nicht
beteiligen.
Die Aufteilung des Stützungsbetrages auf die
Münsterlandkreise soll nach dem Verfahren erfolgen, nach dem vom Land NRW die
Kreis-Anteile an der ÖPNV-Pauschale ausgerechnet werden.
Für die 4 Münsterlandkreise ergibt sich ein
Stützungsbedarf zwischen 1 Mio. Euro und etwa 0,5 Mio. Euro, je nach Verfahren
und abhängig von der Entwicklung der Nachfrage:
- Werden alle
Fahrkartenverkäufe bis zur heutigen Tarifhöhe ausgeglichen, ergibt sich
für den Kreis Coesfeld ein Anteil in der Größenordnung von rund 204.000
Euro.
- Wird in der
Fahrkartengruppe „Gelegenheitskunden“ (Einzel-, 4er und TagesTickets) ein
Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen im Vorjahr und dem Rabattjahr
ermittelt, der ausgeglichen werden soll, dann entspricht der Anteil des Kreises
Coesfeld einem Betrag in der Größenordnung von rund 102.000 Euro.
Die Festlegung des Verfahrens ist noch abhängig von
den Ergebnissen des Rechtsgutachtens und der Untersuchung des
Einnahmenaufteilungsverfahrens.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.
Anlage: Aktionspreise 9 Uhr TagesTickets im Vergleich zu heute und zu EinzelTickets