Betreff
WestfalenTarif im Münsterland – Tarifmaßnahme 01.08.2020
Vorlage
SV-9-1560
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-WT-Tarifmaßnahme 2020
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.    Den vorgeschlagenen Änderungen zur Tarifmaßnahme 2020 für den WestfalenTarif im Münsterland wird zugestimmt.

2.    Der Kreistag beschließt ein entsprechendes Handlungsmandat für die Vertreterinnen/Vertreter des Kreises Coesfeld in den Tarifgremien.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Tarifausschusses Münsterland, der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe und im WestfalenTarif-Ausschuss entsprechend abzustimmen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen zum ABCD-Modell weiterzuentwickeln.

 

 

 

Begründung:

 

I.-III. Problem / Lösung / Alternativen

 

Im Tarifraum Westfalen werden die Merkmale von Fahrkarten und ihre Preise grundsätzlich zum 01.08. eines Jahres angepasst. Dabei werden zum einen Fahrkartenpreise verändert. Zum anderen werden strukturelle Änderungen umgesetzt, die z.B. den räumlichen Geltungsbereich oder die zeitliche Geltungsdauer einer Fahrkarte betreffen.

Der Umsetzung einer Tarifmaßnahme geht eine Beschlusskaskade voraus, die mit den Beschlüssen in den regionalen Tarifgremien im Dezember des Vorjahres ihren Anfang nimmt und schließlich mit einem Beschluss im Februar im WestfalenTarif-Ausschuss beendet wird. Die Kreistage als Bus-Aufgabenträger und Bus-Einnahmenverantwortliche können im WestfalenTarif über die Preisstufen 0M bis 5M mitbestimmen.

Im Jahr 2018 hat der Kreis Coesfeld der Tarifmaßnahme 2019 zugestimmt mit folgender Maßgabe: „Für die Tarifmaßnahme im Jahr 2020 wird vereinbart, die Ergebnisse des Gutachtens von Probst & Consorten mit den Auftraggebern zu prüfen, um frühzeitig eine gemeinsame Tarifstrategie erarbeiten zu können.“ (SV-9-1341)

Das Gutachten von Probst & Consorten wurde in der ZVM Tarifkommission seit 07.11.2018 diskutiert. Die Empfehlung des Gutachters, die Fahrpreise abzusenken und den räumlichen Geltungsbereich der Fahrkarten zu vergrößern und damit die Mitfahrt in Bus und Bahn für die Kundinnen und Kunden zu vereinfachen und preisgünstiger zu machen, wurde in der ZVM Verbandsversammlung am 09.07.2019 im Grundsatz beschlossen. Dieses Gutachten ist mittlerweile unter dem Begriff „Tarifoffensive Münsterland ABC“ bekannt. Zwischenzeitlich wurde empfohlen, eine zusätzliche Preisstufe „D“ zur Vermeidung allzu großer Preissprünge einzuziehen.

Mittlerweile haben für die Tarifmaßnahme 2020 zahlreiche Diskussionen stattgefunden, die schließlich zu einem Konsensvorschlag als „Paketlösung“ geführt haben.

 

1. lineare Tarifanpassung

Die Kosten für den Busbetrieb steigen für die Verkehrsunternehmen insbesondere durch höhere Entlohnung des Fahrpersonals. Hinzu kommen Schwankungen im Dieselpreis und der übrigen betrieblichen Kosten. Im Münsterland sind Verkehrsunternehmen mit ÖDA und mit eigenwirtschaftlich beantragten Linien tätig. Insbesondere die Unternehmen, die ihre Kosten allein durch Fahrgeldeinnahmen decken müssen, betonen, dass Sie höhere Einnahmen aus den Verkäufen von Fahrkarten brauchen. Sie hatten eine Erlössteigerung von mindestens 2,5 % gefordert.

Der mit den Partnern in der Tarifgemeinschaft ausgehandelte Kompromiss lässt eine Steigerung der Fahrkartenerlöse in den Preisstufen 0M bis 5M, ohne StadtBus-Städte, von etwa 1,99 % pro Jahr erwarten. Das entspricht einem absoluten Mehrerlös im gesamten Tarifraum Münsterland/Ruhr-Lippe von rund 3 Mio. Euro (Arbeitsstand 2019-10-29).

Interessant für die Fahrgäste ist die Änderung der Fahrkartenpreise. Dabei ist eine für die verschiedenen Zielgruppen unterschiedliche Anpassungsrate vorgesehen. Hervorzuheben ist

  • unterdurchschnittliche Verteuerung für EinzelTicket- und 24StundenTicket-Nutzer
  • deutliche Absenkung und Vereinfachung der 9 Uhr TagesTickets,
  • unverändert bleiben JobTicket- und AnschlussTicket-Preise sowie das AzubiAbo

 

 

Der Einstieg in die „Tarifoffensive Münsterland ABC“ gelingt bei dieser Tarifmaßnahme über die

  • deutliche Vergünstigung der Fahrpreise für die 9 Uhr TagesTickets (Stadt/Gemeinde ca. 25% günstiger, Preisstufen 2M, 3M und 4M ca. 20% günstiger, Netz Münsterland ca. 40% günstiger), die
  • räumliche Vereinfachung für den Geltungsbereich „Stadt/Gemeinde“ (Zusammenfassung der Preisstufen 0M und 1M zu nur noch 1 Preisstufe, entspricht der vorgeschlagenen Preisstufe „A“) und der
  • Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Preisstufe 5M (bisher für eine Verbindung von ca. 30-40 km) auf das „Netz Münsterland“ incl. Münster, Osnabrück, Hamm und Enschede (entspricht der vorgeschlagenen Preisstufe „C“)

Vertrieblich ist eine relativ einfache Umsetzung möglich.

Dieser Einstieg bietet für 2020 die Chance einer deutlichen Reduzierung der Fahrpreise für die Fahrgäste, die nach 9 Uhr und am Wochenende ganztags allein oder zu zweit bzw. als Gruppe reisen möchten.

 

2. strukturelle Änderungen

Die Tarifgemeinschaft hat folgende strukturellen Änderungen erarbeitet:

          FahrradTages- und -30 Tage (Monats)Tickets nur noch für
2 Raumeinheiten: „Stadt/Gemeinde“ und „Netz Westfalen“

          MonatsTickets als 30 TageTicket (wie im VRR) anbieten, Monatsbindung fällt weg

          Wahl-Angebot eines pauschalen SchülerAbos (SchülerTicket) für Schulträger und ihre Schülerinnen und Schüler

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Zustimmung aller Partner in der Tarifgemeinschaft ist gebunden an die Zusage der Aufgabenträger, die Absenkung der Fahrkartenpreise wenigstens bis zur Höhe der Einnahmen im Vorjahr mit Berücksichtigung einer gewissen Dynamisierung auszugleichen. Hierbei ist auf die Bestimmungen der EU-Verordnung 1370/2007 zu achten. Dieses hatten die Aufgabenträger zugesichert und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Mit der Erstattung eines rabattierten Verkaufspreises im Sinne der Fahrgäste werden vom Aufgabenträger schließlich Anteile eines Fahrkartenpreises an einen Vertriebspartner erstattet. Dieses Prinzip ist z.B. schon aus dem Sozialticket-Verfahren im Münsterland bekannt. Über die Einnahmenaufteilung profitieren alle Unternehmen mit Ansprüchen an 9 Uhr Tages- Tickets gleichermaßen von dieser Maßnahme. „Wanderungen“ aus anderen Fahrkartengruppen sind für die Fahrgäste nicht kostengünstiger.

Der Eisenbahn-Aufgabenträger NWL wird sich an dieser allein vom Münsterland ausgehenden Stützung der Fahrpreise nicht beteiligen.

Die Aufteilung des Stützungsbetrages auf die Münsterlandkreise soll nach dem Verfahren erfolgen, nach dem vom Land NRW die Kreis-Anteile an der ÖPNV-Pauschale ausgerechnet werden.

Für die 4 Münsterlandkreise ergibt sich ein Stützungsbedarf zwischen 1 Mio. Euro und etwa 0,5 Mio. Euro, je nach Verfahren und abhängig von der Entwicklung der Nachfrage:

  • Werden alle Fahrkartenverkäufe bis zur heutigen Tarifhöhe ausgeglichen, ergibt sich für den Kreis Coesfeld ein Anteil in der Größenordnung von rund 204.000 Euro.
  • Wird in der Fahrkartengruppe „Gelegenheitskunden“ (Einzel-, 4er und TagesTickets) ein Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen im Vorjahr und dem Rabattjahr ermittelt, der ausgeglichen werden soll, dann entspricht der Anteil des Kreises Coesfeld einem Betrag in der Größenordnung von rund 102.000 Euro.

Die Festlegung des Verfahrens ist noch abhängig von den Ergebnissen des Rechtsgutachtens und der Untersuchung des Einnahmenaufteilungsverfahrens.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.

 

 

 

Anlage: Aktionspreise 9 Uhr TagesTickets im Vergleich zu heute und zu EinzelTickets