Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

11.01 Personalwirtschaft                                                                                                              381

11.02 Organisation und Digitalisierung                                                                                  390

11.03 Informationstechnologie                                                                                                 398

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                                            411

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                                   417

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                                             423

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                                                 428

20.06 Gebäude                                                                                                                                  433

20.07 Zentraler Service                                                                                                                 446

 

im Budget 4

Produktgruppen                                                                                                                              ab Seite

00.01 Verwaltungsleitung                                                                                                            535

01.01 Büro des Landrats                                                                                                                549

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                                                  554

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                                                                565

01.04 Recht                                                                                                                                         573

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                                              578

01.06 Kreistagsbüro                                                                                                                        583

02.01 Gleichstellung                                                                                                                       599

08.01 Personalrat                                                                                                                             607

14.01 Rechnungsprüfung                                                                                                              615

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                                                  621

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                                                       629

 

im Budget 5

Produktgruppe                                                                                                                                 ab Seite

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                                         639

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2020) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2020 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

  1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2020 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 635) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

  1. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2020) zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

I.    Problem

Gemäß § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind die Beschlüsse für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung zu fassen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wurde vom Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2019 werden in der Zeit vom 12.11. – 04.12.2019 die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2020 in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschließt.

 

Der Haushalt 2020 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

1.       Haushalt 2020

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsentwurf 2020 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Budget 3-Zentrale Dienste, Vermessung und Kreisstraßen

 

Produktbereich 11-Personal und Organisation

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 11 - Personal und Organisation

 

 

 

 

 

 

 

11.01 Personalwirtschaft

Ertrag

2.519.283

1.038.049

1.006.415

-31.634

1.012.536

1.013.394

1.013.308

Aufwand

-15.729.467

-14.775.509

-17.179.552

-2.404.042

-17.343.811

-17.312.225

-17.263.854

Ergebnis

-13.210.184

-13.737.461

-16.173.137

-2.435.676

-16.331.275

-16.298.831

-16.250.546

11.02 Organisation und Digitalisierung

Ertrag

11.467

36

102

66

72

68

58

Aufwand

-202.978

-336.526

-576.016

-239.490

-578.904

-581.344

-584.300

Ergebnis

-191.511

-336.490

-575.914

-239.424

-578.832

-581.276

-584.242

11.03 Informations-technologie

Ertrag

0

0

137.633

137.633

118.982

95.620

53.859

Aufwand

0

0

-1.940.979

-1.940.979

-1.997.576

-2.015.772

-1.992.986

Ergebnis

0

0

-1.803.345

-1.803.345

-1.878.594

-1.920.153

-1.939.127

Summe Produktbereich 11

Ertrag

2.530.750

1.038.084

1.144.150

106.066

1.131.590

1.109.081

1.067.225

Aufwand

-15.932.445

-15.112.035

-19.696.546

-4.584.511

-19.920.291

-19.909.341

-19.841.140

Ergebnis

-13.401.695

-14.073.951

-18.552.396

-4.478.445

-18.788.701

-18.800.260

-18.773.914

 

Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen für folgende Zwecke erfasst:

 

a)      Personalaufwand für Stellen(anteile) der Beschäftigten, die für den Aufgabenbereich der Personalbetreuung sowie der Personalentwicklung und -steuerung zuständig sind.

b)      Personalnebenaufwendungen für die Auszubildenden (vor allem Lehrgangsgebühren).

c)      Zentral veranschlagte Aufwendungen wie Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten, Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten, Beihilfen für die aktiven Beamten und für die Versorgungsempfänger und Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge.

 

Die Abweichung zwischen den Ertragspositionen 2020 im Vergleich zum Vorjahr fällt marginal aus. Diese resultieren insbesondere aus einer Ansatzminderung der geplanten Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen. Diese fallen im Vergleich zu 2019 geringer aus. Diese Position ist, ebenso wie der Bereich der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, sehr schwer kalkulierbar. Es handelt sich hierbei um einen auf Basis des Heubeck-Gutachtens ermittelten Annäherungswert.

 

Der Mehraufwand in der Produktgruppe 11.01 wird u.a. durch eine Erhöhung des Ansatzes für Leistungsentgelt (376.000 €) verursacht. Hierfür ursächlich ist zum einen die seit der Einrichtung der Zentralen Ausländerbehörde erheblich gestiegene Beschäftigtenzahl, aber auch die Tarif- und Besoldungserhöhungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe des Leistungsentgelts haben.

Zudem hat sich der Ansatz für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund der Inanspruchnahme von Altersteilzeit im Blockmodell deutlich erhöht (200.000 €). Im Jahr 2019 haben viele Tarifbeschäftigte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und befinden sich derzeit in der sog. Arbeitsphase, in der Rückstellungen für die sich anschließende Freistellungsphase zu bilden sind. Es liegen bereits jetzt mehrere Anträge für das Jahr 2020 vor, sodass eine Berücksichtigung dieser Fälle für die Haushaltsplanung 2020 noch möglich ist. Für die Beamtinnen und Beamten wird keine Altersteilzeit mehr bewilligt.

 

Für 2019 wurde ferner eine Erhöhung der Ansätze für die Beihilfen für aktive Beschäftigte um 50.000 € und für Versorgungsempfänger i.H.v. 150.000 € vorgenommen. Diese Anpassung erfolgt mit Blick auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2019. Auch die Beiträge zur Versorgungskasse für die Beamten haben sich um 550.988 € erhöht. Neben vermehrten Ruhestandseintritten verbeamteter Beschäftigter resultiert die Erhöhung auch aus den Besoldungsanpassungen, die sich unmittelbar auch auf das Ruhegehalt auswirken.

 

Im Bereich der Zuführungen für Pensions- und Beihilferückstellungen ist erkennbar, dass der Mehraufwand im Wesentlichen aus den Zuführungen zu Beihilferückstellungen sowohl für aktive Beamte als auch für Versorgungsempfänger resultiert (insgesamt 993.000 €). Die Heubeck AG hat in ihrem letzten Gutachten (Stichtag 31.12.2018) zum ersten Mal die neuen Richttafeln 2018G angewandt. Diesen liegen aktualisierte Daten der Kranken- und Unfallversicherung, neue Sterbetafeln etc. zugrunde, die den sprunghaften Anstieg in diesem Bereich maßgeblich verursachen. Zudem hat die Zahl der verbeamteten Beschäftigten zugenommen und die Besoldungserhöhungen zum 01.01.2019 und 01.01.2020 um je 3,2% wirken sich ebenfalls auf die zuzuführenden Beträge aus.

 

Eine weitere Erhöhung resultiert aus den Aufwendungen für Stellenausschreibungen (+65.000 €), die der Steigerung der Anzahl der Stellenbesetzungsverfahren Rechnung trägt. In bestimmten Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen/Ärzte) müssen Ausschreibungen mehrfach veröffentlicht werden.

 

Im Bereich der Personalentwicklung entsteht in 2020 ein Minderaufwand i.H.v. 36.000 €, der durch eine Korrektur der Rechnungsabgrenzungsposten vorgenommen werden musste. Hierbei handelt es sich nicht um eine Einsparung, sondern um eine Korrektur zur periodengerechten Zuordnung der Aufwendungen in dem Bereich.

 

Produktgruppe 11.02 Organisation und Digitalisierung

Der Mehraufwand in Höhe von fast 240.000 € kann wie folgt begründet werden:

 

Die Abteilung 10 wurde in 2019 aufgelöst, der Bereich E-Government diesem Produkt zugeschlagen. Das hat einen Personalzuwachs aufgrund des Wechsels von zwei Personen in den Fachdienst 2 zur Folge. Insbesondere diese personelle Veränderung bedingt den Mehraufwand bei den Personalkosten ab 2020 um ca. 60.000 €.

 

 

Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen fällt im Gegensatz zum Vorjahr um 20.000 € geringer aus, da von einer geringeren Digitalisierung von Aktenbeständen ausgegangen wird (Ansatz 2019 hierfür 70.000 €, Ansatz 2020 hierfür 50.000 €). Der Rückgang begründet sich darin, dass 2019 in größerem Umfang als in den Jahren zuvor Akten digitalisiert wurden (Großprojekte Ausländer- und Jugendamtsakte). Der Ansatz für 2020 wurde daher etwas geringer angesetzt.

Der Anstieg bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen beträgt fast 200.000 € im Gegensatz zum Vorjahr. Hier spielen, wie bereits erwähnt, die Effekte aus der Auflösung der Abteilung 10 hinein. Zudem sind die Aufwendungen aufgrund neuer bzw. ausgebauter Angebote, z.B. für das Serviceportal der regio.IT (85.000 €) und den Formularserver (35.000 €), angestiegen. Die jährlichen Aufwendungen für die beiden genannten Punkte werden zentral beim Kreis Coesfeld veranschlagt und über die Kreisumlage wieder auf die Kommunen umgelegt.

 

Produktgruppe 11.03 Informationstechnologie

Die Abteilung 10 wurde zum 01.06.2019 aufgelöst. Die Aufwendungen für die ehemaligen Produkte 10.04 EDV und 10.05 Kommunikation sind nun in der Produktgruppe 11.03 zusammengefasst. Die Abweichungen bei den Aufwendungen zwischen den Jahren 2019 und 2020 sind im Wesentlichen auf die Trennung des Produkts 10.5 (ursprünglich E-Government und Kommunikation) zurückzuführen. Der darin ursprünglich enthaltene Anteil für den Bereich E-Government wird nunmehr in der Produktgruppe 11.02 berücksichtigt (s. oben). Weitere erhebliche Ansatzveränderungen liegen in der Produktgruppe 11.03 nicht vor.

Hinweis

Bislang nicht im Entwurf berücksichtigte Abweichungen, die sich auf den Personaletat (vgl. Seiten V33/V34 des Vorberichtes) auswirken oder sonstige Positionen des Produktbereiches 11 betreffen, werden in die zu beratende Änderungsliste 01/2020 aufgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 20-Finanzen und Liegenschaften

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften

 

 

 

 

 

 

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Ertrag

16.567

15.600

13.703

-1.897

11.825

9.970

8.109

Aufwand

-426.625

-411.439

-319.381

92.058

-321.602

-318.435

-320.709

Ergebnis

-410.058

-395.840

-305.678

90.161

-309.777

-308.465

-312.600

20.02 Geschäftsbuch-haltung und Zahlungsabwicklung

Ertrag

222

164

158

-6

111

105

90

Aufwand

-477.523

-412.106

-441.728

-29.622

-446.208

-448.979

-453.488

Ergebnis

-477.300

-411.942

-441.570

-29.628

-446.097

-448.873

-453.399

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungs-abwicklung

Ertrag

141.091

100.161

100.143

-18

100.120

100.117

100.109

Aufwand

-188.879

-208.022

-228.267

-20.245

-231.291

-231.468

-235.040

Ergebnis

-47.787

-107.861

-128.124

-20.263

-131.171

-131.351

-134.930

20.05 Liegenschafts-verwaltung

Ertrag

430.189

408.311

403.059

-5.252

403.054

403.053

403.051

Aufwand

-628.217

-638.206

-638.782

-575

-641.385

-643.904

-646.521

Ergebnis

-198.027

-229.895

-235.722

-5.827

-238.331

-240.851

-243.470

20.06 Gebäude

Ertrag

0

0

153.919

153.919

223.981

223.978

235.983

Aufwand

0

0

-2.625.254

-2.625.254

-1.965.232

-2.018.758

-2.484.986

Ergebnis

0

0

-2.471.335

-2.471.335

-1.741.250

-1.794.780

-2.249.003

20.07 Zentraler Service

Ertrag

0

0

487.417

487.417

546.430

626.149

708.988

Aufwand

0

0

-5.081.344

-5.081.344

-5.100.489

-5.106.436

-5.122.820

Ergebnis

0

0

-4.593.927

-4.593.927

-4.554.059

-4.480.287

-4.413.832

 

Produktgruppen 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling, 20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung und 20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

In diesen Produktgruppen sinkt der Zuschussbedarf um 40.270 € auf 875.372 € für das Haushaltsjahr 2020. Diese Haushaltsverbesserung ist in erster Linie auf den Rückgang der Personalaufwendungen um 42.794 € gegenüber der Ansatzplanung 2019 zurückzuführen.

 

Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung (vor allem Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben) erfasst. Der Zuschussbedarf für 2019 in Höhe von 229.895 € erhöht sich für das Haushaltsjahr 2020 auf 235.722 €. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen folgende Entwicklungen:

·         Die Grundbesitzabgaben steigen gegenüber der Veranschlagung 2019 um 5.000 €.

·         Minderaufwendungen sind bei den Personalaufwendungen (-1.468 €) und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-2.943 €) zu verzeichnen.

·         Bei den Erträgen aus den sonstigen Vermietungen/Verpachtungen werden für das Haushaltsjahr 2020 Mindererträge in Höhe von 9.250 € erwartet.

 

Produktgruppe 20.06 Gebäude

Zum 01.06.2019 wurde die Abteilung 10 Zentrale Dienste aufgelöst. Es erfolgte eine Aufgabenverlagerung in die Abteilungen 11 (Personal und Organisation) und 20 (Finanzen und Liegenschaften). Daher musste ab dem Haushaltsjahr 2020 die Produktgruppe 20.06 neu eingerichtet werden. In dieser Produktgruppe werden die Finanzmittel für das Produkt "Gebäudemanagement" nachgewiesen. Dieses Produkt wurde bis einschließlich 2019 in der Produktgruppe 10.02 Gebäude (Budget 3) geführt. Eine Änderung der haushaltsmäßigen Zuordnung ist unterjährig nicht opportun.

 

Diese Produktgruppe schließt für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 2.471.335 € ab. Das Ertragsaufkommen liegt für 2020 bei 153.919 €. Hierin enthalten sind:

 

·         Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 103.919 €

Zuwendungen für abnutzbares Anlagevermögen sind in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über die Nutzungsdauer des zuwendungsfähigen Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen.

·         Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 50.000 €

Aktivierten Eigenleistungen stehen Personalaufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt werden. Für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung von Maßnahmen werden - soweit Beschäftigte des Kreises Coesfeld hierfür tätig sind - pauschal 10 % der Bausumme als aktivierte Eigenleistungen angesetzt.

 

Die ordentlichen Aufwendungen für die Produktgruppe 20.06 liegen für 2020 bei 2.625.254 € und setzen sich wie folgt zusammen:

 

·         364.594 € für Personal

·         1.780.000 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

·         Hierin enthalten sind Unterhaltungsaufwendungen für Schulgebäude (630.000 €), für Kulturzentren (70.000 €) sowie für Verwaltungsgebäude (840.000 €). Von den Unterhaltungsaufwendungen für die Verwaltungsgebäude entfallen 550.000 € auf den Einbau von LED-Beleuchtung in den Kreishäusern 2 und 3. Die Finanzierung erfolgt zu 90 % über Zuwendungen aus dem KInvFöG I, die im Budget 5 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagt sind.

·         Die Aufwendungen für Wartungsverträge für regelmäßige und anlassbezogene Wartungen liegen für 2020 bei 180.000 € und für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen bei 60.000 €.

·         461.594 € für bilanzielle Abschreibungen / Die Belastungen aus den bilanziellen Abschreibungen werden teilweise durch die gegenüberstehenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert.

·         19.066 € für sonstige Dienstleistungen / Zu den sonstigen Dienstleistungen zählen u. a. die Aufwendungen für IT, Telefon, Fortbildung und Reisekosten.

 

Produktgruppe 20.07 Zentraler Service

Im Zuge der Auflösung der Abteilung 10 und der Aufgabenverlagerung u. a. in die Abteilung 20 wurde die Produktgruppe 20.07 Zentraler Service neu eingerichtet. In dieser Produktgruppe werden ab 2020 die Finanzmittel für hausinterne Serviceleistungen (Hausdruckerei, Poststelle, Verwaltungsbücherei, Fuhrpark und Beschaffungen), für Versicherungen, für Arbeitssicherheit und für die Bewirtschaftung nachgewiesen. Diese Erträge und Aufwendungen wurden bis einschl. 2019 in der Produktgruppe 10.03 Zentraler Service erfasst.

 

In der Produktgruppe 20.07 liegt das Ertragsaufkommen für 2020 bei 487.417 €. Hiervon entfallen:

·         442.517 € auf Zuwendungen (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten)

·         7.500 € auf privatrechtliche Leistungsentgelte (Verkaufserlöse und Erträge aus der Nutzung von Einrichtungen/Fahrzeugen durch Dritte)

·         1.300 € auf Kostenerstattungen durch andere Stellen für Ausstattungsgegenstände und Dienstleistungen

·         36.100 € auf sonstige ordentliche Erträge (u. a. Versicherungsleistungen).

 

Den vorgenannten Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.081.344€ gegenüber. Diese sind für folgende Zwecke vorgesehen:

·         1.300.439 € für Personalaufwendungen

·         2.292.500 € für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Im Ansatz 2020 enthalten sind u. a. Energie- und Wasserkosten (936.500 €), Reinigungskosten (777.000 €), sonstige Bewirtschaftungskosten (250.000 €), Kosten für Pflege der Außenanlagen (65.000 €), Kosten für Wartungsverträge (10.000 €), Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (103.000 €), Kosten für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (48.000 €) und für sonstige Sach-und Dienstleistungen (103.000€).

·         128.173 € für bilanzielle Abschreibungen

·         13.000 € für Transferaufwendungen (u. a. Medienpauschale und Personalkostenzuschuss für Kantine)

·         1.347.232 € für sonstige ordentliche Aufwendungen

Die ordentlichen Aufwendungen 2020 sind u. a. vorgesehen für Porto und Frachten (190.000 €), Versicherungen ohne Unfall (23.000 €), Unfallversicherung (355.000 €), Geräte und Ausstattung (51.800 €), Beschaffungen unter 800 € netto (171.300 €), Bürobedarf (61.000 €), Verbrauchsmaterial (88.500 €), Aufwendungen für Schadensfälle (50.000 €), Geschäftsaufwendungen (97.500 €) sowie Dienst- und Schutzkleidung (21.600 €).

 

Budget 4 - Landrat

 

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

Ertrag

3.851

777

792

15

752

747

734

Aufwand

-545.657

-605.224

-640.920

-35.696

-646.664

-651.833

-657.705

Ergebnis

-541.807

-604.447

-640.128

-35.681

-645.911

-651.086

-656.971

 

Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor und Dezernenten) nachgewiesen. Der Zuschussbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um 35.681 € auf 640.128 €. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf einen Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen zurückzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 01 – Büro des Landrats

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 01 - Büro des Landrats

 

 

 

 

 

 

 

01.01 Büro des Landrats

Ertrag

129

120

110

-10

99

97

93

Aufwand

-157.013

-117.889

-127.417

-9.528

-128.600

-129.615

-130.826

Ergebnis

-156.884

-117.769

-127.307

-9.538

-128.502

-129.518

-130.733

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschafts-förderung

Ertrag

338.453

545.391

419.189

-126.201

382.070

211.170

78.438

Aufwand

-1.721.767

-2.147.171

-2.121.012

26.160

-1.940.536

-1.776.999

-1.755.123

Ergebnis

-1.383.314

-1.601.781

-1.701.822

-100.042

-1.558.466

-1.565.829

-1.676.685

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Ertrag

18.402

6.159

26.512

20.353

16.486

19.976

19.778

Aufwand

-214.199

-268.309

-384.131

-115.823

-385.915

-385.478

-388.397

Ergebnis

-195.797

-262.149

-357.619

-95.470

-369.429

-365.502

-368.619

01.04 Recht

Ertrag

4.116

8

6

-1

5

4

4

Aufwand

-42.861

-55.785

-54.992

792

-55.209

-55.397

-55.619

Ergebnis

-38.744

-55.777

-54.986

791

-55.204

-55.393

-55.615

01.05 Kommunalaufsicht

Ertrag

48

51

51

0

46

45

43

Aufwand

-60.208

-70.557

-93.367

-22.811

-94.256

-95.069

-95.977

Ergebnis

-60.160

-70.505

-93.316

-22.811

-94.210

-95.024

-95.934

01.06 Kreistagsbüro

Ertrag

92.291

143.030

450.049

307.019

908.035

175.033

28

Aufwand

-917.088

-1.021.930

-1.585.310

-563.380

-1.595.663

-1.495.699

-1.317.521

Ergebnis

-824.797

-878.899

-1.135.261

-256.361

-687.628

-1.320.666

-1.317.493

 

Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats

In dieser Produktgruppe ist im Haushaltsjahr 2020 ein Anstieg des Zuschussbedarfes auf 127.307 € (Zuschuss 2019 = 117.769 €) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür sind in erster Linie steigende Personalaufwendungen.

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen ist u. a. von den geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig. Die zu veranschlagenden Haushaltsmittel unterliegen daher jährlich zum Teil starken Schwankungen. Hinsichtlich der wichtigsten Haushaltspositionen wird auf die im Vorbericht (vgl. V45/V46) abgedruckte Übersicht verwiesen.

 

Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

In dieser Produktgruppe steigt der Zuschussbedarf für 2020 gegenüber dem Vorjahr um 95.470 € auf 357.619 €. Ursächlich für den Anstieg des Zuschusses sind folgende Entwicklungen:

·         Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 88.142 €.

·         Bei den bilanziellen Abschreibungen ergibt sich für 2020 ein Mehrbedarf von 6.789 €.

·         Der Mehrbedarf bei sonstigen ordentlichen Aufwendungen liegt für 2020 bei 20.891 €. Im Hinblick auf den Wechsel des Logos des Kreises Coesfeld in 2019 wurden Werbemittel nicht ersatzbeschafft. Hierfür und für den im Jahr 2021 geplanten Tag der offenen Tür fallen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 höhere Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit an (jährlich rund 10.000 €). Die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial steigen um rund 8.000 €. Ferner ergeben sich Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen.

Produktgruppe 01.04 Recht

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe sinkt gegenüber dem Vorjahr um 791 € auf 54.986 € für das Haushaltsjahr 2020. Wesentliche Ansatzänderungen sind in dieser Produktgruppe nicht zu verzeichnen.

 

Produktgruppe 01.05 Kommunalaufsicht

In dieser Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfasst. Es ist ein Anstieg des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um 22.811 € auf 93.316 € für das Haushaltsjahr 2020 zu verzeichnen. Diese Verschlechterung wird fast ausschließlich durch gestiegene Personalaufwendungen verursacht.

 

Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro

Die Produktgruppe „Kreistagsbüro“ umfasst die Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen sowie die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. an sachkundige Bürger/innen, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine/Verbände und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Statistik. Nach der Ansatzplanung 2020 liegt der Zuschussbedarf bei 1.135.261 € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 256.361 € erhöht.

 

Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 (Volkszählung) wurde im Juli 2019 in der Kreisverwaltung Coesfeld eine Erhebungsstelle eingerichtet. Diese Erhebungsstelle wurde dem Dezernat IV Landrat zugeordnet. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Produktgruppe 01.06 des Budgets 4 veranschlagt. Hierbei wird von einer vollständigen Kostenerstattung des Bundes (Ansatz 2020 = 450.000 €) ausgegangen.

 

Für den Anstieg des Zuschussbedarfes in 2020 sind im Wesentlichen folgende Gründe verantwortlich:

·         Für die Erstattungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die Durchführung der Kommunalwahl 2020 werden Aufwendungen in Höhe von 130.000 € für 2020 eingeplant.

·         Bei den Aufwendungen für den Kreistag, Ausschüsse und Beiräte wird für 2020 für die Erstausstattung der neuen Kreistagsmitglieder nach der Kommunalwahl 2020 ein Mehraufwand in Höhe von 21.000 € erwartet.

·         Aufgrund von zwei Pensionierungen und einer Personalaufstockung steigt die Umlage zur Versorgungsumlage für das Studieninstitut Westfalen-Lippe um 13.000 € auf 44.000 € für 2020.

Neben den Mehraufwendungen für Personal ergeben sich Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktbereiche 02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat –

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

 

 

 

02.01 Gleichstellung

Ertrag

82

1.622

1.621

-2

1.615

1.614

1.612

Aufwand

-85.253

-97.998

-120.080

-22.082

-121.003

-121.788

-122.680

Ergebnis

-85.171

-96.375

-118.459

-22.084

-119.388

-120.174

-121.068

Summe Produktbereich 02

Ertrag

82

1.622

1.621

-2

1.615

1.614

1.612

Aufwand

-85.253

-97.998

-120.080

-22.082

-121.003

-121.788

-122.680

Ergebnis

-85.171

-96.375

-118.459

-22.084

-119.388

-120.174

-121.068

Produktbereich 08 - Personalrat

 

 

 

 

 

 

 

08.01 Personalrat

Ertrag

48

38

37

-1

26

25

21

Aufwand

-136.369

-143.018

-145.092

-2.074

-146.465

-147.677

-149.082

Ergebnis

-136.321

-142.979

-145.054

-2.075

-146.439

-147.652

-149.060

Summe Produktbereich 08

Ertrag

48

38

37

-1

26

25

21

Aufwand

-136.369

-143.018

-145.092

-2.074

-146.465

-147.677

-149.082

Ergebnis

-136.321

-142.979

-145.054

-2.075

-146.439

-147.652

-149.060

 

Produktgruppen 02.01 Gleichstellung und 08.01 Personalrat

In diesen Produktgruppen ergeben sich für 2020 folgende Entwicklungen:

·         Im Bereich der Gleichstellung steigt der Zuschussbedarf um 22.084 € auf 118.459 € für das Jahr 2020.

·         Nach der Planung liegt der Zuschussbedarf für den Personalrat für 2020 bei 145.054 € und ist gegenüber dem Vorjahr um 2.075 € gestiegen.

Ursächlich für die Veränderung dieser Zuschussbedarfe sind in erster Linie Anpassungen bei den Personalaufwendungen.

 

Produktbereich 14 – Rechnungsprüfung-

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung

 

 

 

 

 

 

 

14.01 Rechnungsprüfung

Ertrag

148

147

144

-3

129

127

122

Aufwand

-198.886

-210.745

-216.268

-5.524

-218.182

-219.881

-221.838

Ergebnis

-198.738

-210.598

-216.124

-5.526

-218.053

-219.754

-221.716

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

Ertrag

28.429

39.034

42.032

2.998

42.023

42.022

42.018

Aufwand

-85.880

-112.354

-114.712

-2.359

-115.526

-116.196

-117.029

Ergebnis

-57.451

-73.319

-72.680

639

-73.503

-74.175

-75.011

Summe Produktbereich 14

Ertrag

28.577

39.181

42.176

2.995

42.152

42.149

42.141

Aufwand

-284.766

-323.098

-330.981

-7.882

-333.708

-336.077

-338.867

Ergebnis

-256.190

-283.917

-288.804

-4.887

-291.556

-293.928

-296.727

Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung

Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe steigt gegenüber dem Vorjahr um 5.526 € auf 216.124 € für das Haushaltsjahr 2020. Für diese Entwicklung sind im Wesentlichen Mehraufwendungen im Personalbereich sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen verantwortlich.

 

Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen aus den Aufgabenbereichen "Zentrale Vergabestelle" sowie "Datenschutz" nachgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 ist in dieser Produktgruppe ein geringer Rückgang des Zuschussbedarfes (-639 €) zu verzeichnen.

 

Auf der Ertragsseite sind für 2020 Kostenerstattungen in Höhe von 42.000 € einzuplanen. Hierbei handelt es sich um Erstattungen von acht kreisangehörigen Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sowie von einer Gemeinde für die Wahrnehmung von Aufgaben der Zentralen Vergabestelle. Der Ansatz für Kostenerstattungen beträgt für das Vorjahr 39.000 €. Den Mehrerträgen von 3.000 € stehen Mehraufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen von 2.358 € (insbesondere im Personalbereich) gegenüber.

 

Produktbereich 31 – Kreispolizeibehörde –

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde

 

 

 

 

 

 

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Ertrag

69.799

63.181

62.190

-991

62.134

62.127

62.108

Aufwand

-506.504

-565.279

-592.848

-27.569

-598.480

-603.327

-609.139

Ergebnis

-436.705

-502.098

-530.659

-28.561

-536.346

-541.200

-547.031

 

Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Nach der Ansatzplanung 2020 schließt diese Produktgruppe mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 530.659 € ab. Damit erhöht sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 28.561 €. Ursächlich für diese Haushaltsverschlechterung ist in erster Linie ein Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen in Höhe von 25.920 €. Im Übrigen ergeben sich Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen.

 

Budget 5 und Produktbereich Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2020 zu 2019
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

Planung

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Ertrag

160.290.316

163.368.330

176.478.550

13.110.220

182.537.441

183.671.779

187.954.334

Aufwand

-57.211.323

-52.283.519

-55.838.963

-3.555.444

-58.498.102

-58.501.692

-60.151.143

Ergebnis

103.078.993

111.084.811

120.639.587

9.554.776

124.039.339

125.170.087

127.803.191

 

 

Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich wie Schlüsselzuweisung, Schulpauschale und die Zuweisungen für Investitionen des Landes ebenso wie die Kreisumlagen. Ferner werden in diesem Budget die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, die Zahlbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, die Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen. Ebenfalls werden in diesem Budget die Zuwendungen aus dem KInvFöG erfasst.

 

Im Ergebnis weist das Budget 5 für 2020 einen Überschuss in Höhe von 120,64 Mio. € aus. Gegenüber der Planung 2019 ergibt sich eine Haushaltsverbesserung von 9,55 Mio. €. Hierin enthalten sind Mehrerträge aus der Jugendamtsumlage von 1,88 Mio.€ und aus der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 11,3 Mio. €. Ferner wird im Budget 5 auch die vom Kreis Coesfeld zu zahlende Landschaftsumlage erfasst. Der Zahlbetrag an den LWL steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 3,37 Mio. €.

 

Der Haushaltsentwurf 2020 wurde am 28.10.2019 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tag vom Landrat bestätigt. Die Auswirkungen nach der vom Land NRW am 06.11.2019 herausgegebenen Modellrechnung zum GFG 2020 sind somit in diesem Entwurf nicht berücksichtigt. Diese Auswirkungen werden in der zu beratenden Änderungsliste 01/2020 erfasst.

 

2.       Haushaltssatzung 2020

Am 01.01.2019 ist die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom 12.12.2018 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die GemHVO NRW außer Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wird in dem Entwurf der Haushaltssatzung des Jahres 2020 nunmehr redaktionell auf die KomHVO Bezug genommen.

Folgende materiell-rechtliche Neuerungen wurden in den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 aufgenommen:

§ 6 Absatz 3 (Einfügung Satz 4):

Vor Fälligkeit entrichtete Kreisumlagen können mit Blick auf Verwahrentgelte, die von Banken und Sparkassen für die Einlage von liquiden Mitteln geltend gemacht, zu Mehraufwendungen führen. Entsprechende Aufwendungen sollen den zu früh zahlenden Städten und Gemeinden verursachungsgemäß auferlegt werden können.

 

§ 9 Nr. 5 und Nr. 6:

Die Wertgrenzen für Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sollen erhöht werden, im Bereich der Rückstellungen von 2.000 € auf 5.000 € und im Bereich der Rechnungsabgrenzungsposten von 5.000 € auf 10.000 €. Ausschlaggebend sind Gründe der Praktibilität in der Rechnungslegung. Die Wertgrenzen sollten darüber hinaus auch künftig in einem angemessenen Verhältnis zu der in den letzten Jahren gestiegenen Bilanzsumme (Bilanzsumme zum 31.12.2018:          391.854.995,94 €) stehen.

Anlage zu § 8 (Leitlinien der Budgetierung)

II. Budgetvollzug Nr. 2 Unechte Deckungsfähigkeit (Einfügung Satz 5):

Aufgenommen werden soll ein Satz Nr. 5, wonach Mehrerträge innerhalb eines Budgets zu Mehraufwendungen für Zwecke des Budgets berechtigen sollen (= unechte Deckungsfähigkeit), wenn das geplante Jahresergebnis nicht gefährdet ist und die Vorschriften des § 86 der Gemeindeordnung beachtet werden. Die Einfügung dieses Satzes entspricht den Vorgaben des § 21 Absatz 3 KomHVO NRW.

 

 

 

 

 

3.       Leitlinien der Budgetierung

Da der Gesamthaushalt 2020 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 KomHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.

 

4.       Beschlussfassungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltsplan 2020 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushaltes zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2020) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Senioren und Gesundheit am 26.11.2019 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Haushaltsplanes 2020 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Regelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. SV-9-0013).