Beschlussvorschlag:
- Die im
Entwurf des Haushaltsplanes 2020 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge
in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab
Seite
11.01
Personalwirtschaft 381
11.02
Organisation und Digitalisierung 390
11.03
Informationstechnologie 398
20.01 Haushalt,
Finanzcontrolling 411
20.02
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 417
20.03
Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung 423
20.05
Liegenschaftsverwaltung 428
20.06 Gebäude 433
20.07 Zentraler
Service 446
im Budget 4
Produktgruppen ab
Seite
00.01
Verwaltungsleitung 535
01.01 Büro des
Landrats 549
01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung 554
01.03
Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv 565
01.04 Recht 573
01.05
Kommunalaufsicht 578
01.06
Kreistagsbüro 583
02.01
Gleichstellung 599
08.01
Personalrat 607
14.01
Rechnungsprüfung 615
14.02 Zentrale
Vergabestelle und Datenschutz 621
31.01 Zentrale
Aufgaben der Polizei 629
im Budget 5
Produktgruppe ab
Seite
21.00 Allgemeine
Finanzwirtschaft 639
inklusive der
bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
- Die von den Fachausschüssen empfohlenen
Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2020) der Zuschussbedarfe aller
übrigen im Entwurf des Haushaltes 2020 ausgewiesenen Produktgruppen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen
an den Kreisausschuss/Kreistag:
- Die im
vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2020 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 635)
ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
- Die im
Entwurf vorliegende Haushaltssatzung
(Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das
Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird
unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen
beschlossen.
Anmerkung:
Die sich in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste (2/2020) zusammengestellt
und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Zugleich sind die Beschlüsse für die im Rahmen der
Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020
wurde vom Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag
ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2019
werden in der Zeit vom 12.11. – 04.12.2019 die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss stattfinden. Es ist vorgesehen, dass der
Kreistag den Haushalt 2020 in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschließt.
Der Haushalt 2020 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den
Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen
von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr.
2 KomHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der
Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in
unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
1.
Haushalt 2020
In den folgenden Übersichten sind die im
Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der
Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im
Haushaltsentwurf 2020 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
Budget 3-Zentrale Dienste,
Vermessung und Kreisstraßen
Produktbereich
11-Personal und Organisation
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 11 - Personal und Organisation |
|
|
|
|
|
|
|
|
11.01 Personalwirtschaft |
Ertrag |
2.519.283 |
1.038.049 |
1.006.415 |
-31.634 |
1.012.536 |
1.013.394 |
1.013.308 |
Aufwand |
-15.729.467 |
-14.775.509 |
-17.179.552 |
-2.404.042 |
-17.343.811 |
-17.312.225 |
-17.263.854 |
|
Ergebnis |
-13.210.184 |
-13.737.461 |
-16.173.137 |
-2.435.676 |
-16.331.275 |
-16.298.831 |
-16.250.546 |
|
11.02 Organisation und Digitalisierung |
Ertrag |
11.467 |
36 |
102 |
66 |
72 |
68 |
58 |
Aufwand |
-202.978 |
-336.526 |
-576.016 |
-239.490 |
-578.904 |
-581.344 |
-584.300 |
|
Ergebnis |
-191.511 |
-336.490 |
-575.914 |
-239.424 |
-578.832 |
-581.276 |
-584.242 |
|
11.03 Informations-technologie |
Ertrag |
0 |
0 |
137.633 |
137.633 |
118.982 |
95.620 |
53.859 |
Aufwand |
0 |
0 |
-1.940.979 |
-1.940.979 |
-1.997.576 |
-2.015.772 |
-1.992.986 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
-1.803.345 |
-1.803.345 |
-1.878.594 |
-1.920.153 |
-1.939.127 |
|
Summe Produktbereich 11 |
Ertrag |
2.530.750 |
1.038.084 |
1.144.150 |
106.066 |
1.131.590 |
1.109.081 |
1.067.225 |
Aufwand |
-15.932.445 |
-15.112.035 |
-19.696.546 |
-4.584.511 |
-19.920.291 |
-19.909.341 |
-19.841.140 |
|
Ergebnis |
-13.401.695 |
-14.073.951 |
-18.552.396 |
-4.478.445 |
-18.788.701 |
-18.800.260 |
-18.773.914 |
Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft
In dieser Produktgruppe werden die Erträge und
Aufwendungen für folgende Zwecke erfasst:
a)
Personalaufwand für Stellen(anteile) der Beschäftigten, die für den
Aufgabenbereich der Personalbetreuung sowie der Personalentwicklung und
-steuerung zuständig sind.
b)
Personalnebenaufwendungen für die Auszubildenden (vor allem
Lehrgangsgebühren).
c)
Zentral veranschlagte Aufwendungen wie Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten, Leistungsentgelte für die
Tarifbeschäftigten und für die Beamten, Beihilfen für die aktiven Beamten und
für die Versorgungsempfänger und Zahlungen an die Westfälisch-Lippische
Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge.
Die Abweichung zwischen
den Ertragspositionen 2020 im Vergleich zum Vorjahr fällt marginal aus. Diese
resultieren insbesondere aus einer Ansatzminderung der geplanten Erträge aus
der Auflösung von Pensionsrückstellungen. Diese fallen im Vergleich zu 2019
geringer aus. Diese Position ist, ebenso wie der Bereich der Zuführungen zu
Pensionsrückstellungen, sehr schwer kalkulierbar. Es handelt sich hierbei um
einen auf Basis des Heubeck-Gutachtens ermittelten Annäherungswert.
Der Mehraufwand in der Produktgruppe 11.01 wird
u.a. durch eine Erhöhung des Ansatzes für Leistungsentgelt (376.000 €)
verursacht. Hierfür ursächlich ist zum einen die seit der Einrichtung der
Zentralen Ausländerbehörde erheblich gestiegene Beschäftigtenzahl, aber auch
die Tarif- und Besoldungserhöhungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe
des Leistungsentgelts haben.
Zudem hat sich der Ansatz für Zuführungen zu
Rückstellungen aufgrund der Inanspruchnahme von Altersteilzeit im Blockmodell
deutlich erhöht (200.000 €). Im Jahr 2019 haben viele Tarifbeschäftigte von
dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und befinden sich derzeit in der sog.
Arbeitsphase, in der Rückstellungen für die sich anschließende
Freistellungsphase zu bilden sind. Es liegen bereits jetzt mehrere Anträge für
das Jahr 2020 vor, sodass eine Berücksichtigung dieser Fälle für die
Haushaltsplanung 2020 noch möglich ist. Für die Beamtinnen und Beamten wird
keine Altersteilzeit mehr bewilligt.
Für 2019 wurde ferner eine Erhöhung der Ansätze
für die Beihilfen für aktive Beschäftigte um 50.000 € und für
Versorgungsempfänger i.H.v. 150.000 € vorgenommen. Diese Anpassung erfolgt mit
Blick auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2019. Auch die Beiträge zur
Versorgungskasse für die Beamten haben sich um 550.988 € erhöht. Neben
vermehrten Ruhestandseintritten verbeamteter Beschäftigter resultiert die
Erhöhung auch aus den Besoldungsanpassungen, die sich unmittelbar auch auf das
Ruhegehalt auswirken.
Im Bereich der Zuführungen für Pensions- und
Beihilferückstellungen ist erkennbar, dass der Mehraufwand im Wesentlichen aus
den Zuführungen zu Beihilferückstellungen sowohl für aktive Beamte als auch für
Versorgungsempfänger resultiert (insgesamt 993.000 €). Die Heubeck AG hat in
ihrem letzten Gutachten (Stichtag 31.12.2018) zum ersten Mal die neuen Richttafeln
2018G angewandt. Diesen liegen aktualisierte Daten der Kranken- und
Unfallversicherung, neue Sterbetafeln etc. zugrunde, die den sprunghaften
Anstieg in diesem Bereich maßgeblich verursachen. Zudem hat die Zahl der
verbeamteten Beschäftigten zugenommen und die Besoldungserhöhungen zum
01.01.2019 und 01.01.2020 um je 3,2% wirken sich ebenfalls auf die
zuzuführenden Beträge aus.
Eine weitere Erhöhung resultiert aus den
Aufwendungen für Stellenausschreibungen (+65.000 €), die der Steigerung der
Anzahl der Stellenbesetzungsverfahren Rechnung trägt. In bestimmten
Berufsgruppen (z.B. Ärztinnen/Ärzte) müssen Ausschreibungen mehrfach
veröffentlicht werden.
Im Bereich der Personalentwicklung entsteht in
2020 ein Minderaufwand i.H.v. 36.000 €, der durch eine Korrektur der
Rechnungsabgrenzungsposten vorgenommen werden musste. Hierbei handelt es sich
nicht um eine Einsparung, sondern um eine Korrektur zur periodengerechten
Zuordnung der Aufwendungen in dem Bereich.
Produktgruppe 11.02 Organisation und Digitalisierung
Der Mehraufwand in Höhe von fast 240.000 € kann
wie folgt begründet werden:
Die Abteilung 10 wurde in 2019 aufgelöst, der
Bereich E-Government diesem Produkt zugeschlagen. Das hat einen Personalzuwachs
aufgrund des Wechsels von zwei Personen in den Fachdienst 2 zur Folge.
Insbesondere diese personelle Veränderung bedingt den Mehraufwand bei den
Personalkosten ab 2020 um ca. 60.000 €.
Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen fällt
im Gegensatz zum Vorjahr um 20.000 € geringer aus, da von einer geringeren
Digitalisierung von Aktenbeständen ausgegangen wird (Ansatz 2019 hierfür 70.000
€, Ansatz 2020 hierfür 50.000 €). Der Rückgang begründet sich darin, dass 2019
in größerem Umfang als in den Jahren zuvor Akten digitalisiert wurden
(Großprojekte Ausländer- und Jugendamtsakte). Der Ansatz für 2020 wurde daher
etwas geringer angesetzt.
Der Anstieg bei den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen beträgt fast 200.000 € im Gegensatz zum Vorjahr. Hier spielen, wie
bereits erwähnt, die Effekte aus der Auflösung der Abteilung 10 hinein. Zudem
sind die Aufwendungen aufgrund neuer bzw. ausgebauter Angebote, z.B. für das
Serviceportal der regio.IT (85.000 €) und den Formularserver (35.000 €),
angestiegen. Die jährlichen Aufwendungen für die beiden genannten Punkte werden
zentral beim Kreis Coesfeld veranschlagt und über die Kreisumlage wieder auf
die Kommunen umgelegt.
Produktgruppe 11.03 Informationstechnologie
Die
Abteilung 10 wurde zum 01.06.2019 aufgelöst. Die Aufwendungen für die
ehemaligen Produkte 10.04 EDV und 10.05 Kommunikation sind nun in der
Produktgruppe 11.03 zusammengefasst. Die Abweichungen bei den Aufwendungen zwischen
den Jahren 2019 und 2020 sind im Wesentlichen auf die Trennung des Produkts
10.5 (ursprünglich E-Government und Kommunikation) zurückzuführen. Der darin
ursprünglich enthaltene Anteil für den Bereich E-Government wird nunmehr in der
Produktgruppe 11.02 berücksichtigt (s. oben). Weitere erhebliche
Ansatzveränderungen liegen in der Produktgruppe 11.03 nicht vor.
Hinweis
Bislang
nicht im Entwurf berücksichtigte Abweichungen, die sich auf den Personaletat
(vgl. Seiten V33/V34 des Vorberichtes) auswirken oder sonstige Positionen des
Produktbereiches 11 betreffen, werden in die zu beratende Änderungsliste
01/2020 aufgenommen.
Produktbereich 20-Finanzen
und Liegenschaften
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 20 - Finanzen und Liegenschaften |
|
|
|
|
|
|
|
|
20.01 Haushalt, Finanzcontrolling |
Ertrag |
16.567 |
15.600 |
13.703 |
-1.897 |
11.825 |
9.970 |
8.109 |
Aufwand |
-426.625 |
-411.439 |
-319.381 |
92.058 |
-321.602 |
-318.435 |
-320.709 |
|
Ergebnis |
-410.058 |
-395.840 |
-305.678 |
90.161 |
-309.777 |
-308.465 |
-312.600 |
|
20.02 Geschäftsbuch-haltung und Zahlungsabwicklung |
Ertrag |
222 |
164 |
158 |
-6 |
111 |
105 |
90 |
Aufwand |
-477.523 |
-412.106 |
-441.728 |
-29.622 |
-446.208 |
-448.979 |
-453.488 |
|
Ergebnis |
-477.300 |
-411.942 |
-441.570 |
-29.628 |
-446.097 |
-448.873 |
-453.399 |
|
20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungs-abwicklung |
Ertrag |
141.091 |
100.161 |
100.143 |
-18 |
100.120 |
100.117 |
100.109 |
Aufwand |
-188.879 |
-208.022 |
-228.267 |
-20.245 |
-231.291 |
-231.468 |
-235.040 |
|
Ergebnis |
-47.787 |
-107.861 |
-128.124 |
-20.263 |
-131.171 |
-131.351 |
-134.930 |
|
20.05 Liegenschafts-verwaltung |
Ertrag |
430.189 |
408.311 |
403.059 |
-5.252 |
403.054 |
403.053 |
403.051 |
Aufwand |
-628.217 |
-638.206 |
-638.782 |
-575 |
-641.385 |
-643.904 |
-646.521 |
|
Ergebnis |
-198.027 |
-229.895 |
-235.722 |
-5.827 |
-238.331 |
-240.851 |
-243.470 |
|
20.06 Gebäude |
Ertrag |
0 |
0 |
153.919 |
153.919 |
223.981 |
223.978 |
235.983 |
Aufwand |
0 |
0 |
-2.625.254 |
-2.625.254 |
-1.965.232 |
-2.018.758 |
-2.484.986 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
-2.471.335 |
-2.471.335 |
-1.741.250 |
-1.794.780 |
-2.249.003 |
|
20.07 Zentraler Service |
Ertrag |
0 |
0 |
487.417 |
487.417 |
546.430 |
626.149 |
708.988 |
Aufwand |
0 |
0 |
-5.081.344 |
-5.081.344 |
-5.100.489 |
-5.106.436 |
-5.122.820 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
-4.593.927 |
-4.593.927 |
-4.554.059 |
-4.480.287 |
-4.413.832 |
Produktgruppen 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling, 20.02 Geschäftsbuchhaltung
und Zahlungsabwicklung und 20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung
In diesen Produktgruppen sinkt der
Zuschussbedarf um 40.270 € auf 875.372 € für das Haushaltsjahr 2020. Diese
Haushaltsverbesserung ist in erster Linie auf den Rückgang der
Personalaufwendungen um 42.794 € gegenüber der Ansatzplanung 2019
zurückzuführen.
Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung
In dieser Produktgruppe werden die Erträge
und Aufwendungen aus dem Bereich der Liegenschaftsverwaltung (vor allem
Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben) erfasst. Der Zuschussbedarf für
2019 in Höhe von 229.895 € erhöht sich für das Haushaltsjahr 2020 auf 235.722
€. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen folgende Entwicklungen:
·
Die
Grundbesitzabgaben steigen gegenüber der Veranschlagung 2019 um 5.000 €.
·
Minderaufwendungen
sind bei den Personalaufwendungen (-1.468 €) und bei den sonstigen ordentlichen
Aufwendungen (-2.943 €) zu verzeichnen.
·
Bei
den Erträgen aus den sonstigen Vermietungen/Verpachtungen werden für das
Haushaltsjahr 2020 Mindererträge in Höhe von 9.250 € erwartet.
Produktgruppe 20.06 Gebäude
Zum 01.06.2019 wurde die Abteilung 10
Zentrale Dienste aufgelöst. Es erfolgte eine Aufgabenverlagerung in die
Abteilungen 11 (Personal und Organisation) und 20 (Finanzen und
Liegenschaften). Daher musste ab dem Haushaltsjahr 2020 die Produktgruppe 20.06
neu eingerichtet werden. In dieser Produktgruppe werden die Finanzmittel für
das Produkt "Gebäudemanagement" nachgewiesen. Dieses Produkt wurde
bis einschließlich 2019 in der Produktgruppe 10.02 Gebäude (Budget 3) geführt.
Eine Änderung der haushaltsmäßigen Zuordnung ist unterjährig nicht opportun.
Diese Produktgruppe schließt für das
Haushaltsjahr 2020 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 2.471.335 € ab. Das
Ertragsaufkommen liegt für 2020 bei 153.919 €. Hierin enthalten sind:
·
Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 103.919 €
Zuwendungen für abnutzbares Anlagevermögen
sind in einem Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz einzustellen und über
die Nutzungsdauer des zuwendungsfähigen Vermögensgegenstandes ertragswirksam
aufzulösen.
·
Erträge
aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 50.000 €
Aktivierten Eigenleistungen stehen
Personalaufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen
eingesetzt werden. Für die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und
Abrechnung von Maßnahmen werden - soweit Beschäftigte des Kreises Coesfeld
hierfür tätig sind - pauschal 10 % der Bausumme als aktivierte Eigenleistungen
angesetzt.
Die ordentlichen Aufwendungen für die
Produktgruppe 20.06 liegen für 2020 bei 2.625.254 € und setzen sich wie folgt
zusammen:
·
364.594
€ für Personal
·
1.780.000
€ für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
·
Hierin
enthalten sind Unterhaltungsaufwendungen für Schulgebäude (630.000 €), für
Kulturzentren (70.000 €) sowie für Verwaltungsgebäude (840.000 €). Von den
Unterhaltungsaufwendungen für die Verwaltungsgebäude entfallen 550.000 € auf
den Einbau von LED-Beleuchtung in den Kreishäusern 2 und 3. Die Finanzierung
erfolgt zu 90 % über Zuwendungen aus dem KInvFöG I, die im Budget 5 Allgemeine
Finanzwirtschaft veranschlagt sind.
·
Die
Aufwendungen für Wartungsverträge für regelmäßige und anlassbezogene Wartungen
liegen für 2020 bei 180.000 € und für die
Inanspruchnahme von Beratungsleistungen bei 60.000 €.
·
461.594
€ für bilanzielle Abschreibungen / Die Belastungen aus den bilanziellen
Abschreibungen werden teilweise durch die gegenüberstehenden Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten kompensiert.
·
19.066
€ für sonstige Dienstleistungen / Zu den sonstigen Dienstleistungen zählen u.
a. die Aufwendungen für IT, Telefon, Fortbildung und Reisekosten.
Produktgruppe 20.07 Zentraler Service
Im Zuge der Auflösung der Abteilung 10 und
der Aufgabenverlagerung u. a. in die Abteilung 20 wurde die Produktgruppe 20.07
Zentraler Service neu eingerichtet. In dieser Produktgruppe werden ab 2020 die
Finanzmittel für hausinterne Serviceleistungen (Hausdruckerei, Poststelle,
Verwaltungsbücherei, Fuhrpark und Beschaffungen), für Versicherungen, für
Arbeitssicherheit und für die Bewirtschaftung nachgewiesen. Diese Erträge und
Aufwendungen wurden bis einschl. 2019 in der Produktgruppe 10.03 Zentraler
Service erfasst.
In der Produktgruppe 20.07 liegt das
Ertragsaufkommen für 2020 bei 487.417 €. Hiervon entfallen:
·
442.517 € auf Zuwendungen (Erträge aus der
Auflösung von Sonderposten)
·
7.500 € auf privatrechtliche Leistungsentgelte
(Verkaufserlöse und Erträge aus der Nutzung von Einrichtungen/Fahrzeugen durch
Dritte)
·
1.300 € auf Kostenerstattungen durch andere
Stellen für Ausstattungsgegenstände und Dienstleistungen
·
36.100 € auf sonstige ordentliche Erträge (u. a.
Versicherungsleistungen).
Den vorgenannten Erträgen stehen
ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.081.344€ gegenüber. Diese sind für
folgende Zwecke vorgesehen:
·
1.300.439 € für Personalaufwendungen
·
2.292.500 € für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Im Ansatz 2020
enthalten sind u. a. Energie- und Wasserkosten (936.500 €), Reinigungskosten
(777.000 €), sonstige Bewirtschaftungskosten (250.000 €), Kosten für Pflege der
Außenanlagen (65.000 €), Kosten für Wartungsverträge (10.000 €), Kosten für die
Haltung von Fahrzeugen (103.000 €), Kosten für die Unterhaltung des beweglichen
Vermögens (48.000 €) und für sonstige Sach-und Dienstleistungen (103.000€).
·
128.173 € für bilanzielle Abschreibungen
·
13.000 € für Transferaufwendungen (u. a.
Medienpauschale und Personalkostenzuschuss für Kantine)
·
1.347.232 € für sonstige ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen
Aufwendungen 2020 sind u. a. vorgesehen für Porto und Frachten (190.000 €),
Versicherungen ohne Unfall (23.000 €), Unfallversicherung (355.000 €), Geräte
und Ausstattung (51.800 €), Beschaffungen unter 800 € netto (171.300 €),
Bürobedarf (61.000 €), Verbrauchsmaterial (88.500 €), Aufwendungen für
Schadensfälle (50.000 €), Geschäftsaufwendungen (97.500 €) sowie Dienst- und
Schutzkleidung (21.600 €).
Budget
4 - Landrat
Produktbereich
00 - Verwaltungsleitung
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung |
|
|
|
|
|
|
|
|
00.01 Verwaltungsleitung |
Ertrag |
3.851 |
777 |
792 |
15 |
752 |
747 |
734 |
Aufwand |
-545.657 |
-605.224 |
-640.920 |
-35.696 |
-646.664 |
-651.833 |
-657.705 |
|
Ergebnis |
-541.807 |
-604.447 |
-640.128 |
-35.681 |
-645.911 |
-651.086 |
-656.971 |
Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung
In dieser
Produktgruppe werden die Haushaltsmittel für die Verwaltungsleitung (Landrat,
Kreisdirektor und Dezernenten) nachgewiesen. Der Zuschussbedarf steigt
gegenüber dem Vorjahr um 35.681 € auf 640.128 €. Dieser Anstieg ist in erster
Linie auf einen Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen zurückzuführen.
Produktbereich
01 – Büro des Landrats
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 01 - Büro des Landrats |
|
|
|
|
|
|
|
|
01.01 Büro des Landrats |
Ertrag |
129 |
120 |
110 |
-10 |
99 |
97 |
93 |
Aufwand |
-157.013 |
-117.889 |
-127.417 |
-9.528 |
-128.600 |
-129.615 |
-130.826 |
|
Ergebnis |
-156.884 |
-117.769 |
-127.307 |
-9.538 |
-128.502 |
-129.518 |
-130.733 |
|
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschafts-förderung |
Ertrag |
338.453 |
545.391 |
419.189 |
-126.201 |
382.070 |
211.170 |
78.438 |
Aufwand |
-1.721.767 |
-2.147.171 |
-2.121.012 |
26.160 |
-1.940.536 |
-1.776.999 |
-1.755.123 |
|
Ergebnis |
-1.383.314 |
-1.601.781 |
-1.701.822 |
-100.042 |
-1.558.466 |
-1.565.829 |
-1.676.685 |
|
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv |
Ertrag |
18.402 |
6.159 |
26.512 |
20.353 |
16.486 |
19.976 |
19.778 |
Aufwand |
-214.199 |
-268.309 |
-384.131 |
-115.823 |
-385.915 |
-385.478 |
-388.397 |
|
Ergebnis |
-195.797 |
-262.149 |
-357.619 |
-95.470 |
-369.429 |
-365.502 |
-368.619 |
|
01.04 Recht |
Ertrag |
4.116 |
8 |
6 |
-1 |
5 |
4 |
4 |
Aufwand |
-42.861 |
-55.785 |
-54.992 |
792 |
-55.209 |
-55.397 |
-55.619 |
|
Ergebnis |
-38.744 |
-55.777 |
-54.986 |
791 |
-55.204 |
-55.393 |
-55.615 |
|
01.05 Kommunalaufsicht |
Ertrag |
48 |
51 |
51 |
0 |
46 |
45 |
43 |
Aufwand |
-60.208 |
-70.557 |
-93.367 |
-22.811 |
-94.256 |
-95.069 |
-95.977 |
|
Ergebnis |
-60.160 |
-70.505 |
-93.316 |
-22.811 |
-94.210 |
-95.024 |
-95.934 |
|
01.06 Kreistagsbüro |
Ertrag |
92.291 |
143.030 |
450.049 |
307.019 |
908.035 |
175.033 |
28 |
Aufwand |
-917.088 |
-1.021.930 |
-1.585.310 |
-563.380 |
-1.595.663 |
-1.495.699 |
-1.317.521 |
|
Ergebnis |
-824.797 |
-878.899 |
-1.135.261 |
-256.361 |
-687.628 |
-1.320.666 |
-1.317.493 |
Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats
In dieser
Produktgruppe ist im Haushaltsjahr 2020 ein Anstieg des Zuschussbedarfes auf
127.307 € (Zuschuss 2019 = 117.769 €) zu verzeichnen. Ursächlich hierfür
sind in erster Linie steigende Personalaufwendungen.
Produktgruppe
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
Die Höhe der
jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen ist u. a. von den
geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig. Die zu veranschlagenden
Haushaltsmittel unterliegen daher jährlich zum Teil starken Schwankungen.
Hinsichtlich der wichtigsten Haushaltspositionen wird auf die im Vorbericht
(vgl. V45/V46) abgedruckte Übersicht verwiesen.
Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit,
Kreisarchiv
In dieser
Produktgruppe steigt der Zuschussbedarf für 2020 gegenüber dem Vorjahr um
95.470 € auf 357.619 €. Ursächlich für den Anstieg des Zuschusses sind folgende
Entwicklungen:
·
Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem
Vorjahr um 88.142 €.
·
Bei den bilanziellen Abschreibungen ergibt sich
für 2020 ein Mehrbedarf von 6.789 €.
·
Der Mehrbedarf bei sonstigen ordentlichen
Aufwendungen liegt für 2020 bei 20.891 €. Im Hinblick auf den Wechsel des Logos
des Kreises Coesfeld in 2019 wurden Werbemittel nicht ersatzbeschafft. Hierfür
und für den im Jahr 2021 geplanten Tag der offenen Tür fallen in den
Haushaltsjahren 2020 und 2021 höhere Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit
an (jährlich rund 10.000 €). Die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial steigen um
rund 8.000 €. Ferner ergeben sich Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von
Haushaltspositionen.
Produktgruppe 01.04 Recht
Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe
sinkt gegenüber dem Vorjahr um 791 € auf 54.986 € für das Haushaltsjahr 2020.
Wesentliche Ansatzänderungen sind in dieser Produktgruppe nicht zu verzeichnen.
Produktgruppe 01.05 Kommunalaufsicht
In dieser Produktgruppe werden die
Haushaltsmittel für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfasst. Es ist ein Anstieg des
Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um 22.811 € auf 93.316 € für das
Haushaltsjahr 2020 zu verzeichnen. Diese Verschlechterung wird fast
ausschließlich durch gestiegene Personalaufwendungen verursacht.
Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro
Die Produktgruppe „Kreistagsbüro“ umfasst
die Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen sowie die
Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. an sachkundige
Bürger/innen, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie
die Beiträge an Vereine/Verbände und Aufwendungen im Zusammenhang mit der
Statistik. Nach der Ansatzplanung 2020 liegt der Zuschussbedarf bei 1.135.261 €
und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 256.361 € erhöht.
Für die Vorbereitung und Durchführung des
Zensus 2021 (Volkszählung) wurde im Juli 2019 in der Kreisverwaltung Coesfeld
eine Erhebungsstelle eingerichtet. Diese Erhebungsstelle wurde dem Dezernat IV
Landrat zugeordnet. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Haushaltsmittel
sind in der Produktgruppe 01.06 des Budgets 4 veranschlagt. Hierbei wird von
einer vollständigen Kostenerstattung des Bundes (Ansatz 2020 = 450.000 €)
ausgegangen.
Für den Anstieg des Zuschussbedarfes in
2020 sind im Wesentlichen folgende Gründe verantwortlich:
·
Für
die Erstattungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden für die
Durchführung der Kommunalwahl 2020 werden Aufwendungen in Höhe von 130.000 €
für 2020 eingeplant.
·
Bei
den Aufwendungen für den Kreistag, Ausschüsse und Beiräte wird für 2020 für die
Erstausstattung der neuen Kreistagsmitglieder nach der Kommunalwahl 2020 ein
Mehraufwand in Höhe von 21.000 € erwartet.
·
Aufgrund
von zwei Pensionierungen und einer Personalaufstockung steigt die Umlage zur
Versorgungsumlage für das Studieninstitut Westfalen-Lippe um 13.000 € auf
44.000 € für 2020.
Neben den Mehraufwendungen für Personal
ergeben sich Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen.
Produktbereiche
02 sowie 08 – Gleichstellung - / - Personalrat –
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte |
|
|
|
|
|
|
|
|
02.01 Gleichstellung |
Ertrag |
82 |
1.622 |
1.621 |
-2 |
1.615 |
1.614 |
1.612 |
Aufwand |
-85.253 |
-97.998 |
-120.080 |
-22.082 |
-121.003 |
-121.788 |
-122.680 |
|
Ergebnis |
-85.171 |
-96.375 |
-118.459 |
-22.084 |
-119.388 |
-120.174 |
-121.068 |
|
Summe Produktbereich 02 |
Ertrag |
82 |
1.622 |
1.621 |
-2 |
1.615 |
1.614 |
1.612 |
Aufwand |
-85.253 |
-97.998 |
-120.080 |
-22.082 |
-121.003 |
-121.788 |
-122.680 |
|
Ergebnis |
-85.171 |
-96.375 |
-118.459 |
-22.084 |
-119.388 |
-120.174 |
-121.068 |
|
Produktbereich 08 - Personalrat |
|
|
|
|
|
|
|
|
08.01 Personalrat |
Ertrag |
48 |
38 |
37 |
-1 |
26 |
25 |
21 |
Aufwand |
-136.369 |
-143.018 |
-145.092 |
-2.074 |
-146.465 |
-147.677 |
-149.082 |
|
Ergebnis |
-136.321 |
-142.979 |
-145.054 |
-2.075 |
-146.439 |
-147.652 |
-149.060 |
|
Summe Produktbereich 08 |
Ertrag |
48 |
38 |
37 |
-1 |
26 |
25 |
21 |
Aufwand |
-136.369 |
-143.018 |
-145.092 |
-2.074 |
-146.465 |
-147.677 |
-149.082 |
|
Ergebnis |
-136.321 |
-142.979 |
-145.054 |
-2.075 |
-146.439 |
-147.652 |
-149.060 |
Produktgruppen 02.01 Gleichstellung und 08.01 Personalrat
In diesen Produktgruppen ergeben sich für
2020 folgende Entwicklungen:
·
Im
Bereich der Gleichstellung steigt der Zuschussbedarf um 22.084 € auf 118.459 €
für das Jahr 2020.
·
Nach
der Planung liegt der Zuschussbedarf für den Personalrat für 2020 bei 145.054 €
und ist gegenüber dem Vorjahr um 2.075 € gestiegen.
Ursächlich für die Veränderung dieser
Zuschussbedarfe sind in erster Linie Anpassungen bei den Personalaufwendungen.
Produktbereich
14 – Rechnungsprüfung-
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung |
|
|
|
|
|
|
|
|
14.01 Rechnungsprüfung |
Ertrag |
148 |
147 |
144 |
-3 |
129 |
127 |
122 |
Aufwand |
-198.886 |
-210.745 |
-216.268 |
-5.524 |
-218.182 |
-219.881 |
-221.838 |
|
Ergebnis |
-198.738 |
-210.598 |
-216.124 |
-5.526 |
-218.053 |
-219.754 |
-221.716 |
|
14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz |
Ertrag |
28.429 |
39.034 |
42.032 |
2.998 |
42.023 |
42.022 |
42.018 |
Aufwand |
-85.880 |
-112.354 |
-114.712 |
-2.359 |
-115.526 |
-116.196 |
-117.029 |
|
Ergebnis |
-57.451 |
-73.319 |
-72.680 |
639 |
-73.503 |
-74.175 |
-75.011 |
|
Summe Produktbereich 14 |
Ertrag |
28.577 |
39.181 |
42.176 |
2.995 |
42.152 |
42.149 |
42.141 |
Aufwand |
-284.766 |
-323.098 |
-330.981 |
-7.882 |
-333.708 |
-336.077 |
-338.867 |
|
Ergebnis |
-256.190 |
-283.917 |
-288.804 |
-4.887 |
-291.556 |
-293.928 |
-296.727 |
Produktgruppe 14.01 Rechnungsprüfung
Der Zuschussbedarf in dieser Produktgruppe
steigt gegenüber dem Vorjahr um 5.526 € auf 216.124 € für das Haushaltsjahr
2020. Für diese Entwicklung sind im Wesentlichen Mehraufwendungen im
Personalbereich sowie bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen
verantwortlich.
Produktgruppe 14.02 Zentrale Vergabestelle
und Datenschutz
In dieser Produktgruppe werden die Erträge
und Aufwendungen aus den Aufgabenbereichen "Zentrale Vergabestelle"
sowie "Datenschutz" nachgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 ist in
dieser Produktgruppe ein geringer Rückgang des Zuschussbedarfes (-639 €) zu
verzeichnen.
Auf der Ertragsseite sind für 2020
Kostenerstattungen in Höhe von 42.000 € einzuplanen. Hierbei handelt es sich um
Erstattungen von acht kreisangehörigen Kommunen für die Wahrnehmung der
Aufgabenträgerschaft einer/eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten sowie von
einer Gemeinde für die Wahrnehmung von Aufgaben der Zentralen Vergabestelle.
Der Ansatz für Kostenerstattungen beträgt für das Vorjahr 39.000 €. Den
Mehrerträgen von 3.000 € stehen Mehraufwendungen bei den ordentlichen
Aufwendungen von 2.358 € (insbesondere im Personalbereich) gegenüber.
Produktbereich
31 – Kreispolizeibehörde –
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde |
|
|
|
|
|
|
|
|
31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei |
Ertrag |
69.799 |
63.181 |
62.190 |
-991 |
62.134 |
62.127 |
62.108 |
Aufwand |
-506.504 |
-565.279 |
-592.848 |
-27.569 |
-598.480 |
-603.327 |
-609.139 |
|
Ergebnis |
-436.705 |
-502.098 |
-530.659 |
-28.561 |
-536.346 |
-541.200 |
-547.031 |
Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei
Nach der Ansatzplanung 2020 schließt diese
Produktgruppe mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 530.659 € ab. Damit erhöht
sich der Zuschussbedarf gegenüber dem Vorjahr um 28.561 €. Ursächlich für diese
Haushaltsverschlechterung ist in erster Linie ein Mehrbedarf bei den
Personalaufwendungen in Höhe von 25.920 €. Im Übrigen ergeben sich
Ansatzänderungen bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen.
Budget
5 und Produktbereich Allgemeine Finanzwirtschaft
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung |
Planung |
|||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|||
Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft |
|
|
|
|
|
|
|
|
21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft |
Ertrag |
160.290.316 |
163.368.330 |
176.478.550 |
13.110.220 |
182.537.441 |
183.671.779 |
187.954.334 |
Aufwand |
-57.211.323 |
-52.283.519 |
-55.838.963 |
-3.555.444 |
-58.498.102 |
-58.501.692 |
-60.151.143 |
|
Ergebnis |
103.078.993 |
111.084.811 |
120.639.587 |
9.554.776 |
124.039.339 |
125.170.087 |
127.803.191 |
Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge,
die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen.
Hierzu gehören die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich wie Schlüsselzuweisung,
Schulpauschale und die Zuweisungen für Investitionen des Landes ebenso wie die
Kreisumlagen. Ferner werden in diesem Budget die Aufwendungen für die
Landschaftsumlage, die Zahlbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz,
die Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie
Zinsaufwendungen nachgewiesen. Ebenfalls werden in diesem Budget die
Zuwendungen aus dem KInvFöG erfasst.
Im Ergebnis weist das Budget 5 für 2020
einen Überschuss in Höhe von 120,64 Mio. € aus. Gegenüber der Planung 2019
ergibt sich eine Haushaltsverbesserung von 9,55 Mio. €. Hierin enthalten sind
Mehrerträge aus der Jugendamtsumlage von 1,88 Mio.€ und aus der allgemeinen
Kreisumlage in Höhe von 11,3 Mio. €. Ferner wird im Budget 5 auch die vom Kreis
Coesfeld zu zahlende Landschaftsumlage erfasst. Der Zahlbetrag an den LWL
steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 3,37 Mio. €.
Der
Haushaltsentwurf 2020 wurde am 28.10.2019 vom Kämmerer aufgestellt und am
gleichen Tag vom Landrat bestätigt. Die Auswirkungen nach der vom Land NRW am 06.11.2019
herausgegebenen Modellrechnung zum GFG 2020 sind somit in diesem Entwurf nicht
berücksichtigt. Diese Auswirkungen werden in der zu beratenden Änderungsliste 01/2020
erfasst.
2.
Haushaltssatzung 2020
Am 01.01.2019
ist die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO
NRW) vom 12.12.2018 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die GemHVO NRW außer
Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund wird in dem Entwurf der Haushaltssatzung
des Jahres 2020 nunmehr redaktionell auf die KomHVO Bezug genommen.
Folgende materiell-rechtliche
Neuerungen wurden in den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 aufgenommen:
§ 6 Absatz 3
(Einfügung Satz 4):
Vor Fälligkeit
entrichtete Kreisumlagen können mit Blick auf Verwahrentgelte, die von Banken
und Sparkassen für die Einlage von liquiden Mitteln geltend gemacht, zu
Mehraufwendungen führen. Entsprechende Aufwendungen sollen den zu früh
zahlenden Städten und Gemeinden verursachungsgemäß auferlegt werden können.
§ 9 Nr. 5 und
Nr. 6:
Die Wertgrenzen
für Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten sollen erhöht werden, im
Bereich der Rückstellungen von 2.000 € auf 5.000 € und im Bereich der
Rechnungsabgrenzungsposten von 5.000 € auf 10.000 €. Ausschlaggebend sind
Gründe der Praktibilität in der Rechnungslegung. Die Wertgrenzen sollten
darüber hinaus auch künftig in einem angemessenen Verhältnis zu der in den
letzten Jahren gestiegenen Bilanzsumme (Bilanzsumme zum 31.12.2018: 391.854.995,94 €) stehen.
Anlage zu § 8
(Leitlinien der Budgetierung)
II.
Budgetvollzug Nr. 2 Unechte Deckungsfähigkeit (Einfügung Satz 5):
Aufgenommen
werden soll ein Satz Nr. 5, wonach Mehrerträge innerhalb eines Budgets zu
Mehraufwendungen für Zwecke des Budgets berechtigen sollen (= unechte
Deckungsfähigkeit), wenn das geplante Jahresergebnis nicht gefährdet ist und
die Vorschriften des § 86 der Gemeindeordnung beachtet werden. Die Einfügung
dieses Satzes entspricht den Vorgaben des § 21 Absatz 3 KomHVO NRW.
3.
Leitlinien der Budgetierung
Da der Gesamthaushalt 2020 budgetiert ist
und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 KomHVO) zu
entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich.
Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit
von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehrerträgen und die
Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.
4.
Beschlussfassungen der Fachausschüsse
(Änderungsliste)
Im Rahmen der Beratung über
die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltsplan 2020 hat der Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des
Haushaltes zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine
Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die
Zusammenstellung (Änderungsliste
01/2020) kann erst nach der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales, Senioren und Gesundheit am 26.11.2019 erstellt werden. Die sich in
den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als
Tischvorlage vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des
Haushaltsplanes 2020 entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für
Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Regelung für die Ausschüsse des Kreistages (vgl. SV-9-0013).