Betreff
"Tarifprojekt 2020 - mehr Fahrgäste für Bus und Bahn durch günstigere Fahrkarten"; Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 20.08.2019
Vorlage
SV-9-1565
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-Tarifprojekt 2020-CDU-Antrag
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Den vorgeschlagenen Maßnahmen wird zugestimmt

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vertriebspartnern im Münsterland entsprechende Verfahren für die vertriebliche Umsetzung zu entwickeln.

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Klimaschutz wird im Kreis Coesfeld großgeschrieben. Deshalb will der Kreis klimafreundliches Handeln seiner Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Ein Beitrag, Ressourcen zu schonen und schädliche Abgase zu vermeiden, ist die Nutzung von Bus und Bahn.

 

Aufgrund des Antrags der CDU-Kreistagsfraktion vom 20.08.2019 (Sitzungsvorlage SV-9-1483) wurde die Verwaltung durch Beschluss des Kreistags vom 25.09.2019 beauftragt, für die nächste Fachausschusssitzung geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die einen Anreiz zur stärkeren Nutzung von Bus und Bahn im Kreis Coesfeld schaffen.

II. – III. Lösung / Alternativen

 

Um einen nachhaltigen Wandel im Mobilitätsverhalten der Menschen herbeizuführen, ist ein Maßnahmenpaket erforderlich, das sich aus einer Verbesserung des Fahrplanangebotes von Bus und Bahn, einer optimalen Verknüpfung von Fahrten, einer attraktiven Beförderungsqualität, aber auch aus günstigen Fahrkartenpreisen zusammensetzt. Die aktuellen Diskussionen, die deutschlandweit geführt werden, aber auch die unmittelbaren Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Coesfeld zeigen: EIN Anreiz für den Umstieg auf umweltfreundlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sind günstige Fahrkartenpreise.

In der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Kreises Coesfeld in den Jahren 2016 bis 2018 wurde vorrangig das Leistungsangebot im ÖPNV betrachtet. Das ÖPNV-Angebot und somit die Vernetzung der Städte und Gemeinden im Kreis wurde untersucht, um passgenaue Lösungen für eine bessere Erreichbarkeit der Kommunen mit Bus und Bahn zu finden. Mittlerweile wurden schon verschiedene Maßnahmen beschlossen und sind in der Umsetzung. Zahlreiche Verbesserungen wurden vom Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) als Aufgabenträger für die Schiene auch an Bahnhöfen und beim Fahrplanangebot der Eisenbahnlinien umgesetzt.

Kurzfristig sollen jetzt auch die Fahrpreise attraktiver werden, um dadurch den Anteil der Fahrten mit Bus und Bahn am Gesamtverkehrsaufkommen in den nächsten Jahren signifikant zu erhöhen.

1.   Es sollen Anreize geschaffen werden, die zu einer stärkeren Nutzung des vorhandenen Angebotes in den Nebenverkehrszeiten (nach der Morgenspitze ab 9 Uhr, am Wochenende) führen sollen.

Die Kreise haben in der Verhandlung der Tarifmaßnahme 2020 durchgesetzt, dass für Gelegenheitskunden die 9 Uhr TagesTickets erheblich günstiger (im Durchschnitt 20 %) werden. Die trotz höherer erwarteter Nachfrage fehlenden Fahrgeldeinnahmen werden den Verkehrsunternehmen auch vom Kreis Coesfeld ausgeglichen.

2.   Zusätzlich zu den Anreizen für Gelegenheitskunden sollen im Kreis Coesfeld auch Anreize für Zeitkartenkunden in Nebenverkehrszeiten geschaffen werden. Das betrifft Nutzer

·            des 9 Uhr MonatsTickets,

·            des 9 Uhr Abos,

·            des FunTickets, FunAbos und

·            des 60plus Abos.

Für die kurzfristige Umsetzung soll im Kreis Coesfeld eine vertriebliche Lösung gefunden werden. Das heißt, dass beim Verkauf der Fahrkarte eine Rabattierung des üblichen Fahrkartenpreises an die Kunden erfolgt.

Der Vorteil dieser vertrieblichen Lösung liegt darin, dass in diesem Tarifprojekt durch den Kreis Coesfeld Fahrkartenpreise gestützt werden. Die Erlöse werden im Rahmen der Einnahmenaufteilung auf alle anspruchsberechtigen Partner in der Tarifgemeinschaft aufgeteilt. Für Fahrpersonal und Prüfdienst ändert sich nichts, weil auch weiterhin die regulären Tarifprodukte vertrieben werden.

Damit dieses Tarifprojekt ein Erfolg wird, müssen parallel zur Rabattierung der Fahrpreise auch Marketing-Maßnahmen durchgeführt werden. Zielgruppen sind Personen, die nach 9 Uhr oder am Wochenende reisen können und möchten oder die ihre Fahrt auf später als 9 Uhr verlegen können. Die unter Ziff. IV genannten Kosten resultieren aus den Erfahrungswerten anderer Marketingaktivitäten, wie z.B. der TaTi-Kampagne zur Stärkung der Tagestickets im Münsterland oder Werbeaktionen bei denen z.B. von der Regionalverkehr Münsterland GmbH mit sogenannten Halbpreistickets die SchnellBus-Linien beworben wurden.

Kontinuierlich soll eine Marktforschung erfolgen, die frühzeitig Informationen zum Erfolg des Tarifprojektes 2020 und zu den Beweggründen der Fahrgäste liefern soll. Diese sind auch nützlich zur Weiterentwicklung der „Tarifoffensive Münsterland ABC“. Die Marktforschung findet im Münsterland regelmäßig, aber immer zu unterschiedlichen Fragestellungen statt, so dass hieraus der notwendige finanzielle Aufwand abgeleitet werden kann.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

·       Stützung der Fahrkarten im Zusammenhang mit der Tarifmaßnahme 2020 (Aktionsmodell „9 Uhr TagesTicket“): ca. 130.000 Euro

Erläuterung:

Wenn der Preis jeder Fahrkarte zum normalen Tarif-Preis aufgefüllt wird, hat der Tarifgutachter Probst & Consorten für die Münsterlandkreise für einen Zeitraum von 12 Monaten einen Stützungsbedarf von ca. 1,5 Mio. Euro berechnet. Für 5 Monate ergibt sich aus der Berechnungsformel des Landes für die Berechnung des 11.2-Anteils des Kreises Coesfeld ein Stützungsbedarf von 130.000 Euro.

·       Rabattierung des üblichen Fahrtenpreises über eine vertriebliche Lösung für Zeitkartenkunden in Nebenverkehrszeiten: ca. 400.000 Euro

Erläuterung:

Schätzung Umsatz im Münsterland 9 Uhr Abo ca. 350.000 Euro. Bei Übernahme von 50% des Fahrkartenpreises und 10% mehr Kunden = Stützungsbedarf ca.193.000 Euro.

Schätzung Umsatz im Münsterland 60plus Abo ca. 350.000 Euro. Bei Übernahme von 50% des Fahrkartenpreises und 10% mehr Kunden = Stützungsbedarf ca.193.000 Euro.

·       begleitende Marketingmaßnahmen: ca. 70.000 Euro

·       Marktforschung: ca. 30.000 Euro

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.