Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-9-1575 | ||
Aktenzeichen: | 01-10.24. | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 11.11.2019 | ||
Betreff: | Umbesetzung von Gremien; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 07.11.2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 234 KB | |
![]() | Anlage zur SV-1575_Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 07.11.2019 133 KB |
Beschlussvorschlag der
SPD-Kreistagsfraktion:
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
öffentliche Sicherheit und Ordnung
Für das
bisherige ordentliche Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz,
öffentliche Sicherheit und Ordnung sachkundiger Bürger David Falke wird der
sachkundige Bürger Niklas Sticht zum ordentlichen Mitglied gewählt.
Unterausschuss Klimaschutz
Der
sachkundige Bürger Niklas Sticht wird zum stellv. Mitglied gewählt.
Ausschuss für Schule, Kultur und
Sport
Für das
bisherige stellv. Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
sachkundiger Bürger David Falke wird der sachkundige Bürger Niklas Sticht zum
stellv. Mitglied gewählt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 07.11.2019 beantragte die SPD-Kreistagsfraktion die umseitig beschriebenen Umbesetzungen.
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht eines Nachfolgers für ein ausscheidendes Ausschussmitglied bei der Fraktion, der das ausscheidende Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Keine
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.