Betreff
Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1580
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Kenntnisnahme

Begründung:

 

I.   Problem

Zum 06.08.2019 ist die Änderung des Landesentwicklungsplans NRW in Kraft getreten. Die Änderung enthält u. a. neue Zielvorgaben, die im Rahmen eines Änderungsverfahrens in den Regionalplan Münsterland zu überführen sind. Die Bezirksregierung Münster wird hierüber Anfang Dezember in einer Veranstaltung näher informieren und bereitet aktuell das Änderungsverfahren des Regionalplans Münsterland vor.

 

Im Landesentwicklungsplan heißt es im Ziel 6.3-1 „Für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe ist in Regionalplänen auf der Basis regionaler Abstimmungen (regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzepte) (…) ein geeignetes Flächenangebot zu sichern“.

 

Beispielsweise haben der Rhein-Erft-Kreis und der Kreis Höxter bereits in den vergangenen Jahren solche regionalen Gewerbeflächenkonzepte erstellt.

 

Den Kommunen im Kreis Coesfeld wurde die Erstellung eines kreisweiten regionalen Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes für den Kreis Coesfeld bereits im Rahmen der regelmäßigen Zusammenarbeit in der Kreisentwicklung vorgetragen, in der Priorität der Bearbeitung jedoch zunächst nach hinten gestellt. Haushaltsmittel wurden im Haushalt 2019 hierfür im Budget der Kreisentwicklung bereitgestellt.

II.  Lösung

Da das Thema nun aufgrund der Überarbeitung des Regionalplanes aktuell in den Fokus rückt, ist angedacht, dass die Kreisentwicklung und die wfc GmbH die Erstellung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes nochmals mit den kreisangehörigen Kommunen diskutiert.

III. Alternativen

Das Thema Gewerbeflächenentwicklungskonzept wird nicht weiterverfolgt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Haushaltsjahr 2019 wurden für die Erstellung eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes Finanzmittel eingeplant.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist nach der Zuständigkeitsregelung der Fachausschüsse für die (Vor-)Beratung von Angelegenheiten der regionalisierten Strukturpolitik zuständig.