Betreff
Beratung über die Umsetzung des § 16i SGB II im Kreis Coesfeld; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2019
Vorlage
SV-9-1591
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. - V.

Mit Anfrage vom 18.11.2019 bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN um einen Bericht der Verwaltung bezüglich der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im Rahmen des § 16 i SGB II. Hierbei sollten aus Sicht der Antragssteller folgende Aspekte eine besondere Bedeutung bekommen:

 

a)      Aktivitäten und Erfolge im Bereich §16i SGB II (Anzahl neuer Arbeitsplätze, Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, …),

b)       mögliche weitere Zielsetzungen des Kreises bezüglich der Arbeitsmarktintegration,

c)       Möglichkeiten des Kreises Coesfeld als Arbeitgeber, z.B. im Bereich des Bauhofes, von den Möglichkeiten des 16i SGB II selbst aktiv Gebrauch zu machen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Es hat seit Inkrafttreten des neuen Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 nach der Auswertung von statistischen Daten eine Vorortprüfung in allen örtlichen Jobcentern stattgefunden um den das Teilhabechancengesetz betreffenden Personenkreis festzustellen.

 

Gesetzliche d.h. formale Voraussetzungen für eine Förderung sind dabei:

 

·         Leistungsbezug nach dem SGB II seit mind. sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahren („Langzeitleistungsbezieher“) oder

 

Personen nach der „Härtefallregelung“ (Ausnahmen): Schwerbehinderte oder Personen, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Bei diesen Personen ist eine Förderung nach fünf Jahren Leistungsbezug ohne besonderen Betrachtungszeitraum möglich.

 

·         Vollendung des 25. Lebensjahrs („Ü25“)

 

·         Keine oder nur „kurzzeitige“ sozialversicherungspflichtige, geringfügige oder selbstständige Beschäftigung innerhalb des Betrachtungszeitraumes (Ausschlusstatbestand)

 

Zur Umsetzung der Maßnahme war in Absprache mit den Fallmanagern und Hilfeplanern zunächst der konkret betroffene Personenkreis ausgewählt worden. Hieraus ergab sich letztlich nach gesetzten Kriterien für das gesamte Kreisgebiet zunächst eine Anzahl von 117 förderfähigen Personen. Durch sog. Jobcoaches des Kreises wurden diese zu einer Art Vorstellungsgespräch eingeladen. In den Gesprächen ist dann die grundsätzliche Fördermöglichkeit über § 16 i SGB II in Aussicht gestellt worden. Bei gegebenem Interesse wurde dann versucht eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, die über den § 16 i SGB II gefördert werden kann.

 

Aus Sicht des Jobcenters besteht die Problematik darin, aus dem formal förderfähigen Personenkreis diejenigen zu finden, die motiviert genug sind eine geförderte Beschäftigung aufzunehmen und darüber hinaus den Schwierigkeiten einer Beschäftigung und die damit zusammenhängende Veränderung der Tagesstruktur nach einer Langzeitarbeitslosigkeit bereits gewachsen sind. Dabei ist anzumerken, dass die Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht.

 

Eine Akquirierung findet fortlaufend statt, um die geförderten Fälle möglichst bis zum Ende des kommenden Jahres noch deutlich zu erhöhen. Auch die Akquirierung von Arbeitgebern ist ein fortlaufender Prozess. So wurde das Modell der geförderten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen auch im Rahmen der Arbeitgebermesse im Oktober 2019 in Nottuln bei der Fa. Hagemeister durch Informationen und entsprechende Flyer beworben.

 

Die Kreisgeschäftsstelle des Jobcenters hat zwischenzeitlich nach dem ersten Durchlauf eine weitere statistische Datenabfrage für einen möglichen Personenkreis vorgenommen. Jede Person auf dieser Liste wird nun zunächst händisch nach den Eintragungen in der Fachanwendung OPEN/Prosoz ausgewertet und in weiteren Vorortprüfungen anhand der Papierakten im Einzelfall geprüft werden.

 

Zum Stichtag 20.11.2019 werden nach § 16 i SGB II im Kreis Coesfeld insgesamt 17 Langzeitarbeitslose Personen gefördert. Davon üben 82 % eine Teilzeitbeschäftigung und 18 % eine Vollzeitbeschäftigung aus. Die verringerte Arbeitszeit wird in aller Regel auf Wunsch der Arbeitnehmer vereinbart, weil hier auf Grund der langen Arbeitslosigkeit zunächst eine Eingewöhnung notwendig wird um möglicherweise die Arbeitszeit während der laufenden Beschäftigung zu erhöhen.

 

Arbeitgeber sind eine Zentralrendantur, die Kinderheilstätte Nordkirchen, das Naturschutzzentrum im Kreis Coesfeld, die Tafel Coesfeld e.V. und der IBP e.V., der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., die Arbeiterwohlfahrt, Netto und auch der Kreis Coesfeld selbst. Der Kreis Coesfeld beschäftigt bereits 2 langzeitarbeitslose Personen über § 16 i SGB II. Ihre Beschäftigungsfelder sind hierbei die Unterstützung des Hausmeisters und eine Zuarbeit im Rahmen der Straßenverkehrsbehörde.

 

Die gesamte Thematik wurde auch erneut im Rahmen der letzten Besprechung der Leiterinnen und Leiter der Jobcenter im Kreis Coesfeld am 19.11.2019 erörtert, mit dem Ziel, ggf. auch dort weitere Beschäftigungen, z.B. an gemeindlichen Bauhöfen, zu erreichen. Natürlich wurde das in den Städten und Gemeinden auch bereits früher in Betracht gezogen, wobei auch dort die beschriebenen Problematiken auftauchten. Einige Kommunen standen aber einer erneuten Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten positiv gegenüber.

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2019