Beschlussvorschlag:
- ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I. - V.
Mit Anfrage vom 18.11.2019 bittet die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN um einen Bericht der Verwaltung bezüglich der Umsetzung des
Teilhabechancengesetzes im Rahmen des § 16 i SGB II. Hierbei sollten aus Sicht
der Antragssteller folgende Aspekte eine besondere Bedeutung bekommen:
a) Aktivitäten und Erfolge im Bereich §16i SGB II (Anzahl neuer
Arbeitsplätze, Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt,
…),
b) mögliche weitere Zielsetzungen
des Kreises bezüglich der Arbeitsmarktintegration,
c) Möglichkeiten des Kreises Coesfeld als Arbeitgeber, z.B. im Bereich
des Bauhofes, von den Möglichkeiten des 16i SGB II selbst aktiv Gebrauch zu
machen.
Antwort
der Verwaltung:
Es hat seit Inkrafttreten des neuen
Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 nach der Auswertung von statistischen
Daten eine Vorortprüfung in allen örtlichen Jobcentern stattgefunden um den das
Teilhabechancengesetz betreffenden Personenkreis festzustellen.
Gesetzliche d.h. formale Voraussetzungen
für eine Förderung sind dabei:
·
Leistungsbezug nach dem SGB II seit mind. sechs
Jahren innerhalb der letzten sieben Jahren („Langzeitleistungsbezieher“) oder
Personen nach
der „Härtefallregelung“ (Ausnahmen): Schwerbehinderte oder Personen, bei denen
mindestens ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Bei diesen
Personen ist eine Förderung nach fünf Jahren Leistungsbezug ohne besonderen
Betrachtungszeitraum möglich.
·
Vollendung des 25. Lebensjahrs („Ü25“)
·
Keine oder nur „kurzzeitige“
sozialversicherungspflichtige, geringfügige oder selbstständige Beschäftigung
innerhalb des Betrachtungszeitraumes (Ausschlusstatbestand)
Zur Umsetzung der Maßnahme war in
Absprache mit den Fallmanagern und Hilfeplanern zunächst der konkret betroffene
Personenkreis ausgewählt worden. Hieraus ergab sich letztlich nach gesetzten
Kriterien für das gesamte Kreisgebiet zunächst eine Anzahl von 117
förderfähigen Personen. Durch sog. Jobcoaches des Kreises wurden diese zu einer
Art Vorstellungsgespräch eingeladen. In den Gesprächen ist dann die
grundsätzliche Fördermöglichkeit über § 16 i SGB II in Aussicht gestellt
worden. Bei gegebenem Interesse wurde dann versucht eine geeignete
Arbeitsstelle zu finden, die über den § 16 i SGB II gefördert werden kann.
Aus Sicht des Jobcenters besteht die
Problematik darin, aus dem formal förderfähigen Personenkreis diejenigen zu
finden, die motiviert genug sind eine geförderte Beschäftigung aufzunehmen und
darüber hinaus den Schwierigkeiten einer Beschäftigung und die damit
zusammenhängende Veränderung der Tagesstruktur nach einer
Langzeitarbeitslosigkeit bereits gewachsen sind. Dabei ist anzumerken, dass die
Maßnahme auf Freiwilligkeit beruht.
Eine Akquirierung findet fortlaufend
statt, um die geförderten Fälle möglichst bis zum Ende des kommenden Jahres
noch deutlich zu erhöhen. Auch die Akquirierung von Arbeitgebern ist ein
fortlaufender Prozess. So wurde das Modell der geförderten Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen auch im Rahmen der Arbeitgebermesse im Oktober 2019 in
Nottuln bei der Fa. Hagemeister durch Informationen und entsprechende Flyer
beworben.
Die Kreisgeschäftsstelle des Jobcenters
hat zwischenzeitlich nach dem ersten Durchlauf eine weitere statistische
Datenabfrage für einen möglichen Personenkreis vorgenommen. Jede Person auf
dieser Liste wird nun zunächst händisch nach den Eintragungen in der
Fachanwendung OPEN/Prosoz ausgewertet und in weiteren Vorortprüfungen anhand
der Papierakten im Einzelfall geprüft werden.
Zum Stichtag 20.11.2019 werden nach § 16 i
SGB II im Kreis Coesfeld insgesamt 17 Langzeitarbeitslose Personen gefördert.
Davon üben 82 % eine Teilzeitbeschäftigung und 18 % eine Vollzeitbeschäftigung
aus. Die verringerte Arbeitszeit wird in aller Regel auf Wunsch der
Arbeitnehmer vereinbart, weil hier auf Grund der langen Arbeitslosigkeit
zunächst eine Eingewöhnung notwendig wird um möglicherweise die Arbeitszeit
während der laufenden Beschäftigung zu erhöhen.
Arbeitgeber sind eine Zentralrendantur, die Kinderheilstätte
Nordkirchen, das Naturschutzzentrum im Kreis Coesfeld, die Tafel Coesfeld e.V.
und der IBP e.V., der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., die
Arbeiterwohlfahrt, Netto und auch der Kreis Coesfeld selbst. Der Kreis Coesfeld
beschäftigt bereits 2 langzeitarbeitslose Personen über § 16 i SGB II. Ihre Beschäftigungsfelder
sind hierbei die Unterstützung des Hausmeisters und eine Zuarbeit im Rahmen der
Straßenverkehrsbehörde.
Die gesamte Thematik wurde auch erneut im Rahmen der letzten
Besprechung der Leiterinnen und Leiter der Jobcenter im Kreis Coesfeld am
19.11.2019 erörtert, mit dem Ziel, ggf. auch dort weitere Beschäftigungen, z.B.
an gemeindlichen Bauhöfen, zu erreichen. Natürlich wurde das in den Städten und
Gemeinden auch bereits früher in Betracht gezogen, wobei auch dort die
beschriebenen Problematiken auftauchten. Einige Kommunen standen aber einer
erneuten Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten positiv gegenüber.
Anlage:
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2019