Betreff
Entwurf Haushalt 2020
Vorlage
SV-9-1561/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2020 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 635) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.      Die von den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2020) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2020 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag an den Kreistag:

       

        Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 wurde vom Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 30.10.2019 erfolgen die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 12.11.2019 – 04.12.2019. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 11.12.2019 vorgesehen.

 

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste 02/2020)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltsplan 2020 hat der Kreisausschuss auch über die Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Vorschläge der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2020) konnte erst nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 02.12.2019 erstellt werden. Die Änderungsliste 02/2020 wird daher mit dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt. Die sich im Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses vom 04.12.2019 ergebenden Beratungsergebnisse werden dem Kreistag (Sitzung am 11.12.2019) in einer Änderungsliste 03/2020 vorgelegt.

 

Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Kreishaushalt 2020 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.

 

Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeiten des Kreisausschusses/Kreistages resultieren aus den §§ 26 Abs. 1 Ziffer g), 50 Absatz 1 KrO NRW.