Beschlussvorschlag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2020 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 635) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2020) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2020 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag an den Kreistag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf der
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des
Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse
zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2020 wurde vom Kämmerer am 28.10.2019 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den
Kreistag am 30.10.2019 erfolgen die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen
und im Kreisausschuss in der Zeit vom 12.11.2019 – 04.12.2019. Die Beschlussfassung
durch den Kreistag ist für die Sitzung am 11.12.2019 vorgesehen.
Beschlussempfehlungen der
Fachausschüsse (Änderungsliste 02/2020)
Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2020 und den
Haushaltsplan 2020 hat der Kreisausschuss auch über die Beschlussvorschläge der
Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Vorschläge
der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 02/2020)
konnte erst nach der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung
und Kreisentwicklung am 02.12.2019 erstellt werden. Die Änderungsliste 02/2020 wird daher mit dieser Sitzungsvorlage als Tischvorlage vorgelegt. Die sich im
Rahmen der Sitzung des Kreisausschusses vom 04.12.2019 ergebenden
Beratungsergebnisse werden dem Kreistag (Sitzung am 11.12.2019) in einer Änderungsliste 03/2020 vorgelegt.
Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung
Da der Kreishaushalt 2020 budgetiert ist und um den Erfordernissen der
Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 21 KomHVO NRW) zu
entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich.
Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit
von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die
Übertragbarkeit der Haushaltsmittel.
Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der
Haushaltssatzung beschlossen werden.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen
Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeiten des
Kreisausschusses/Kreistages resultieren aus den §§ 26 Abs. 1 Ziffer g), 50
Absatz 1 KrO NRW.