Betreff
Verwendung Ersatzgeld
Vorlage
SV-9-1594
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-Ohne-

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I. - IV.

 

Die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern werden seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu. Die Berechnung der Zinseinnahmen für das Jahr 2019 ist noch nicht abgeschlossen. Eine Berücksichtigung der Zinseinnahmen in der nachfolgenden Übersicht ist daher nicht möglich.

 

Im Jahr 2019 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2019

      858.054,76 €

 

 

Erträge

 

Ersatzgeld aus Baumaßnahmen und Leitungsverlegung

      680.845,52 €

Gesamterträge 2019

      680.845,52 €

 

 

Aufwendungen

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Kannebrocksbach

        13.776,90 €

1.2 Krummer Bach

           3.122,23 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Förderung des Anbaus von Energiepflanzen

           2.200,00 €

2.2 Projekt für artenreiche Feldflur

              903,00 €

2.3 Obstgehölzaktion 2019

        10.465,08 €

2.4 Nisthilfen Rauchschwalben

           8.740,79 €

2.5 Optimierung Fledermausquartiere im Steinbruch Fark

        13.332,43 €

2.6 Anlage Extensivwiese Longinustrum

           2.874,88 €

2.7 Maßnahmen in Schutzgebieten

           8.781,17 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Wegekreuze

        14.124,36 €

3.2 Pflegegruppe NZ

        50.000,00 €

3.4 Quellenprojekt Baumberge

           8.302,82 €

3.5 Baumpflanzungen im Schlosspark Senden

              524,00 €

3.6 Grundstückserwerb

        32.562,91 €

 

 

Gesamtaufwendungen 2019

      169.710,57 €

 

 

Bestand zum 31.12.2019

1.369.189,71 €

 

Für das Jahr 2020 ist beabsichtigt, durch die Zuteilung von Flächen aus dem Flurbereinigungsverfahren „Berkelaue“ die Grundlage für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen zu legen. Zudem sollen ausgefallene Bäume an Kreisstraßen durch Neupflanzungen ersetzt werden. Die Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird ebenfalls weiterhin mit Ersatzgeldern unterstützt. Im Bereich der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden Ersatzgeldmittel für diverse Artenschutzprojekte und Maßnahmen in Schutzgebieten bereitgestellt. Des Weiteren geht das Förderprogramm Wegekreuze in das vorletzte Jahr.

 

Konkret sind folgende Maßnahmen für das Jahr 2020 geplant:

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2020

 

 

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 WRRL Flurbereinigung Reken

35.000,00 €

1.2 Recheder Kulturstau

40.000,00 €

1.3 Bombecker Aa

30.000,00 €

1.4 Kannebrocksbach

20.000,00 €

1.5 Steinfurter Aa

25.000,00 €

1.6 Krummer Bach

15.000,00 €

1.7 Sonstige Maßnahmen

3.500,00 €

 

 

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

2.1 Artenschutzprojekte

25.000,00 €

2.2 Maßnahmen in Schutzgebieten

10.000,00 €

 

 

3. Sonstiges

 

3.1 Obstgehölz- und Heckenpflanzenaktion

25.000,00 €

3.2 Wegekreuze*1

20.000,00 €

3.4 Kleingewässersanierung

5.000,00 €

3.5 Baumpflanzaktion

110.000,00 €

3.6 Zuzahlung „Wiesefix“

1.500,00 €

3.7 Anfertigung von Nistkästen

20.000,00 €

3.8 Grundstückserwerb*2

460.000,00 €

 

 

Geplante Ersatzgeldverwendung 2020

845.000,00 €

 

*1 Förderprogramm Wegekreuze

Die Bildstöcke und Wegekreuze im Kreis Coesfeld prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes. Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat daher am 07.03.2017 einem fünfjährigen Förderprogramm zur Sanierung von Bildstöcken und Wegekreuzen mit einem Gesamtvolumen von 100.000 € zugestimmt (siehe SV-9-0727).

 

 

*2 Grundstückserwerb für Naturschutzzwecke

Gegen Ende des Jahres 2019 begannen mit der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster Gespräche zur Zuteilung von Flächen aus dem Flächenpool des Flurbereinigungsverfahrens „Berkelaue“. Die Zuteilung an den Kreis Coesfeld soll im Jahr 2020 erfolgen. Vorgesehen ist die Zuteilung von vier Flurstücken mit einer Größenordnung von insgesamt 6,6 ha. Hierfür wird ein Mittelbedarf von ca. 460.000 € benötigt.

 

*3 Anfertigung von Nistkästen

Die enorme Vermehrung des Eichenprozessionsspinners in den Jahren 2018 und 2019 führte zu intensiven fachlichen Gesprächen hinsichtlich möglicher Bekämpfungsmaßnahmen. Es wurde deutlich, dass im Vorfeld einer akuten Bekämpfung prophylaktische Maßnahmen sinnvoll sind. Daher wurde beschlossen, in Zusammenarbeit mit dem Waldbauernverband und den Werkstätten Karthaus insgesamt 1.200 Vogelnistkästen und 300 Fledermauskästen anzufertigen, die kostenlos an betroffene Bürger, Vereine, Verbände etc. im Frühjahr 2020 ausgegeben werden sollen.

 

*4 Baumpflanzaktion

Im Jahr 2020 soll an Kreisstraßen im Bereich von vorhandenen Baumreihen/Alleen eine Nachpflanzung bzw. eine Baumbestandsverdichtung erfolgen. Bäume, die durch Alter, Trockenheit bzw. Krankheit ausgefallen und anschließend gefällt wurden, sollen ersetzt werden. Es ist geplant, ca. 250 Bäume entlang von Kreisstraßen zu pflanzen.