Betreff
Bestellung einer Schriftführerin/ eines stellv, Schriftführers für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2014-2020
Vorlage
SV-9-1602
Aktenzeichen
12.94.2020-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Als Schriftführerin für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses für die Kommunalwahlen 2014-2020 wird Kreisamtfrau Sabrina Strotmann bestellt.

Für den Verhinderungsfall werden als Vertreter Kreisbeschäftigter Christian Lechtenberg sowie Kreisoberinspektorin Ines Resing bestellt.

Begründung:

 

I.      - V.

 

Besondere Regelungen zur Bestellung einer/s Schriftführers/in bzw. stellv. Schriftführers treffen das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung nicht.

Nach § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Entsprechend der Vorschriften der Kreisordnung (§ 37 KrO NRW) ist die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden (Wahlleiter bzw. sein Stellvertreter) und einem/r vom Wahlausschuss bestellten Schriftführer/in bzw. dessen Stellvertreter/in zu unterzeichnen.