Betreff
Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation zum Asyl-. Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1604
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl-, Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellt das Kommunale Integrationszentrum (KI) ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

 

Kommunales Integrationszentrum

 

Schwerpunktziele 2020 und 2021

 

Alle zwei Jahre teilt das KI dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) als Fördergeber die Schwerpunktsetzung für die kommenden zwei Jahre mit. Die Schwerpunktziele müssen vom Ministerium genehmigt werden. Es ist jeweils ein Schwerpunkt für die Bereiche „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ zu formulieren.

 

In der letzten Sitzung des Integrationsausschusses am 12.11.2019 wurde vereinbart, dass in der ersten Sitzung 2020 über die Schwerpunktsetzung für die Jahre 2020 und 2021 berichtet wird. Von den Ausschussmitgliedern wurde gewünscht, ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung neuzugewanderter Auszubildender zu legen. Mit der Formulierung im Bereich Bildung wird diesem Wunsch entsprochen. Außerdem sollten die Ziele möglichst präzise formuliert werden. Das Land NRW sieht vor, dass im Rahmen des verpflichtenden Controllings ein großer Teil der im KI anfallenden Arbeitsstunden einem der beiden Schwerpunktziele zuzuordnen ist.  Bei der Erstellung der neuen Schwerpunktziele für die Jahre 2020/2021 wurde dementsprechend darauf geachtet, möglichst präzise Formulierungen bei einer gleichzeitig breiten Ausrichtung der Schwerpunktziele zu berücksichtigen:

 

 

Bereich „Querschnitt“

 

„Auf- und Ausbau des „Netzwerkes Chancengerechtigkeit“ zur strukturellen Vernetzung der Unterstützung bietenden Institutionen und Dienste zur Implementierung gerechter Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten und Hilfen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen, bzw. angekündigten, Landesinitiativen („Gemeinsam klappt´s“, „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, „Kommunales Integrationsmanagement“).“

 

Bereich „Bildung“

 

„Individuelle Unterstützung der Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte insbesondere im Rahmen der Berufsorientierung, Berufsausbildung und Nachqualifizierung zur Herstellung von Chancengerechtigkeit in Schule, Betrieb und besonderen (Bildungs-) Lebenslagen.“

 

Integrationspauschale

 

Der Kreis Coesfeld erhielt Ende des Jahres 2019 eine Zuweisung i.H.v. 976.377,32 € gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz (sog. „Integrationspauschale“).

 

Die Mittel müssen in der Zeit vom 01.01.2019 bis 30.11.2020 verausgabt werden, ansonsten sind sie zurückzuzahlen.

 

In der Zwischenzeit wurden vom MKFFI Anwendungshinweise veröffentlicht. Demnach können u.a. auch Eigenanteile, die die Kreise bei bereits bestehenden Landesprogrammen leisten (z.B. Gemeinsam klappt’s, Durchstarten in Ausbildung und Arbeit, Kommunale Integrationszentren), über die Integrationspauschale abgerechnet werden. Auch bei weiteren Integrationsmaßnahmen sind die Anwendungshinweise weit gefasst. Der Eigenanteil des Kreises am Betrieb des Kommunalen Integrationszentrums in den Jahren 2019 und 2020 könnte im Grunde nahezu vollständig über die Integrationspauschale refinanziert werden.

 

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 11.12.2019 wurde die Zuweisung vorerst folgendermaßen auf die Haushaltsjahre aufgeteilt:

 

2019: 350.000,00 €

2020: 626.377,32 €

 

Für das Jahr 2019 wird die Zuweisung zur Deckung entstandener Kosten, insbesondere im Produktbereich KI, genutzt. Wie hoch die tatsächlich förderfähigen Kosten 2019 waren, wird aktuell ermittelt. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Verschiebung von Mitteln in das Haushaltsjahr 2020 erforderlich, sofern der angegebene Wert von 350.000 € nicht erreicht wird.

 

Vom Landkreistag NRW (LKT NRW) wurde gefordert, die Fördermöglichkeiten über das aktuelle Maß hinaus zu erweitern. Insbesondere die Einschränkung des Zeitraumes für Maßnahmen des Kommunalen Integrationsmanagements bis zum 30.06.2020 wurde kritisiert. Diese Frist wurde mit Hinweis darauf festgelegt, dass es ab dem 01.07.2020 eine gesonderte Förderung des MKFFI zur Implementierung eines flächendeckenden Kommunalen Integrationsmanagements geben werde.

 

Die Beratungen zur Verwendung der Mittel im Jahr 2020 stehen noch aus. Voraussichtlich wird, wie bereits oben erwähnt, ein sehr großer Teil der im KI entstehenden Kosten über die Förderung refinanzierbar sein. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen z.B. in der Finanzierung von Stellenanteilen im Jobcenter/Jugendamt/Regionalen Bildungsbüro für die Arbeit im Netzwerk Chancengerechtigkeit sowie in der Ausländerbehörde für ein mögliches Projekt „Einbürgerungskampagne Kreis Coesfeld“.

 

Zum Netzwerk Chancengerechtigkeit erfolgt ein Bericht unter TOP 1 (SV-9-1600).

 

Sobald endgültige Klarheit über die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der Mittel besteht, werden der Integrationsausschuss sowie die weiteren Fachausschüsse unverzüglich informiert und in die weitere Planung einbezogen.

 

 

Sprachmittlerpool

 

Im Sprachmittlerpool des KI engagieren sich aktuell ca. 30 Sprachmittler*innen ehrenamtlich. Folgende 19 Sprachen sind abgedeckt:

 

Albanisch

Amharisch

Arabisch

Armenisch

Englisch

Farsi

Französisch

Griechisch

Italienisch

Kroatisch

Kurmandschi

Polnisch

Portugiesisch

Rumänisch

Russisch

Spanisch

Tigrinya

Türkisch

Ungarisch

 

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in besonders schwierigen Fallkonstellationen oder bei seltenen Sprachen ein Dolmetscherinstitut zu beauftragen.

 

Die ehrenamtlichen Sprachmittler*innen werden regelmäßig (mindestens 2x im Jahr) fortgebildet. Außerdem sind regelmäßige Austauschtreffen geplant.

 

Der Sprachmittlerpool des KI wird außerordentlich gut angenommen. Im Jahr 2019 wurden ca. 1.300 Einsätze durchgeführt, das entspricht ca. 5 Einsätzen pro Werktag. 2/3 der Einsätze konnten von Ehrenamtlichen begleitet werden.

 

 

Die Inanspruchnahme aus den Städten und Gemeinden ist äußerst unterschiedlich (468 Anfragen aus Coesfeld – 16 Anfragen aus Ascheberg). Grundsätzlich steht der Sprachmittlerpool aber allen Städten und Gemeinden zur Verfügung. Zur Bewerbung des Angebots wurden zwei Flyer erstellt. Außerdem gibt es mittlerweile ein Anfrageformular, welches online abgerufen werden kann (https://integration.kreis-coesfeld.de/angebote/allgemein/sprachmittlerpool.html)

 

Die am häufigsten angefragte Sprache ist arabisch (533) gefolgt von farsi (287) und kurmandschi (121).

Etwa 40 % der Gesamtkosten in Höhe von ca. 110.000,- € können über eine Landesförderung abgedeckt werden.

Es zeichnet sich bereits ab, dass der Sprachmittlerpool auch 2020 weiterhin sehr nachgefragt sein wird. Ein wichtiges Ziel ist daher die Akquirierung und Fortbildung weiterer engagierter Ehrenamtlicher.

 

 

Fachtag „Vielfalt kompetent begegnen“

 

Am 10.03.2020 findet der vom KI organisierte Fachtag „Vielfalt kompetent begegnen – für ein offenes Miteinander in unserer Gesellschaft“ in der Kolpingbildungsstätte in Coesfeld statt. Zielgruppe des Fachtages sind Fachkräfte aus Schule und offener Kinder- und Jugendarbeit.

 

Mit Hilfe von verschiedenen Workshops mit Themen von Alltagsrassismus bis zu kultursensiblem Sexualunterricht sollen die Fachkräfte in ihrer Arbeit zu interkulturellen Fragestellungen informiert und unterstützt werden.

 

Alle weiteren Informationen können auf der Internetseite des KIs abgerufen werden:

https://integration.kreis-coesfeld.de/

 

 

Unterstützungsangebote in Schulen

 

Das KI bietet verschiedene Unterstützungsangebote an, die direkt in den Schulen stattfinden. Zu den Angeboten gehört auch die berufsbezogene Nachhilfe, welche aktuell an zwei Berufskollegs im Kreis Coesfeld durchgeführt wird. Das Landesprogramm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ soll in Zukunft die Grundlage dafür bilden, diese Unterstützung für junge Neuzugewanderte in einer Ausbildung deutlich auszubauen.

 

Darüber hinaus findet in vielen Schulen eine Sprachförderung statt, in der Schüler*innen in Kleingruppen oder parallel zum Unterricht bei dem Erwerb der deutschen Sprache durch Honorarkräfte des KIs unterstützt werden.

 

Um dem akuten Lehrermangel in den Schulen entgegenzuwirken, werden außerdem Lehramtsstudierende zur Sprachförderung in Schulen eingesetzt (Projekt „Mercator“ in Zusammenarbeit mit der Uni Münster und dem Kreis Warendorf). 

 

Für eine Beschreibung weiterer Angebote des KIs wird auf die Niederschrift der letzten Sitzung des Integrationsausschusses vom 12.11.2019 verwiesen

Jugendliche ohne Grenzen (JOG)

 

Die Gruppe „Jugendliche ohne Grenzen“ aus dem Kreis Coesfeld hat sich neue Ziele für das laufende Jahr gesetzt. Unter anderem möchten die jungen Erwachsenen mittels ihrer eigenen Internetseite einen Einblick in die bisherigen Tätigkeiten gewähren und für neue Engagierte aus dem Kreis werben. Weiterhin werden bei den regelmäßig stattfindenden Treffen Themen wie Workshopgestaltung und Netzwerkarbeit aufgegriffen, damit in Zukunft auch in den eigenen Kommunen das Engagement der jungen Geflüchteten spürbarer wird.

 

 

Traumatisierung bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen – Erkennen und handeln

 

Für das Jahr 2020 ist die Weiterführung und Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem psychosozialen Zentrum Refugio Münster vorgesehen.

 

Die Arbeit der letzten zwei Jahre hat gezeigt, dass die Gefahr, an einem Trauma zu leiden, in der Zielgruppe der geflüchteten Kinder und Jugendlichen besonders hoch ist. Dies beeinflusst die Arbeit mit dieser Zielgruppe in erheblichem Maße.

In Anknüpfung an die bereits stattgefundenen Fortbildungen für haupt- und ehrenamtliche Akteure im Kreis Coesfeld, wird es in diesem Jahr eine Modulreihe zum Thema Traumatisierung bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch Refugio Münster geben, um dem anhaltend hohen Bedarf an Informationen zu diesem Thema gerecht zu werden.

Für drei getrennte Arbeitsbereiche (Arbeit an Grundschulen und im offenen Ganztag, Arbeit in Kitas und Arbeit an weiterführenden Schulen) werden jeweils zwei aufeinander aufbauende Fortbildungstage theoretisches Wissen vermitteln und anschließend die Arbeit an konkreten Fällen ermöglichen.

 

 

Deeskalationstraining

 

Die Kommunikation von Fachkräften mit Besucher*innen und Klient*innen verläuft nicht immer reibungslos. Teilweise können auch kulturell bedingte Verschiedenheiten dazu führen, dass eigentlich harmlose Kundengespräche sich zu kritischen oder gar bedrohlichen Arbeitssituationen entwickeln. Dies stellt viele Mitarbeiter*innen der Städte und Gemeinden sowie des Kreises vor Herausforderungen.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde deshalb ein professionelles Deeskalationstraining für Mitarbeiter*innen der Städte und Gemeinden durchgeführt, welches auf eine sehr positive Resonanz stieß. In der Folge erreichten das KI weitere Anfragen mit der Bitte, das Angebot auch den anderen Diensten anzubieten.

 

Für das Jahr 2020 sind bisher sechs Fortbildungstage für das Deeskalationstraining terminiert. Es werden jeweils 60 Mitarbeiter*innen der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) sowie der drei Jugendämter (Kreis Coesfeld, Stadt Dülmen, Stadt Coesfeld) mit Blick auf konfliktfestes Auftreten weitergebildet.

 

Fortbildung Ausländerrecht

 

Bei einer Veranstaltung am 15.01.2020 unter dem Titel „Neues Migrationspaket – Asylrechtliche Änderungen und die Anwendung im Kreis Coesfeld“ informierten sich rund 70 Fachkräfte und ehrenamtlich Aktive über die neue Rechtslage. Die Veranstaltung wurde vom Kommunalen Integrationszentrum organisiert. Referiert haben zwei Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld.

 

 

Binogi

 

Auf der Lernplattform Binogi werden Erklärvideos zu den Inhalten aus verschiedenen Fächern der SEK I in unterschiedlichen Sprachen angeboten. Das Projekt wurde 2019 im Kreis Coesfeld an sechs verschiedenen Schulen getestet.

 

Das Fazit der Evaluation ist, dass zwar alle Schulen Binogi als wertvoll und sinnvoll erachten, die Implementierung aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgreich umgesetzt werden konnte. Insgesamt wurde Binogi zu selten genutzt. Gründe hierfür waren Startschwierigkeiten durch Datenschutzprobleme, mangelnde technische Ausstattung der Schulen, teilweise mangelnder Lehrplanbezug der Inhalte sowie eine aufwändige organisatorische Umsetzung im Unterrichtsalltag.

 

Aus diesen Gründen wurde am 13.01.2020 einstimmig beschlossen, das Binogi Projekt im Kreis Coesfeld vorerst nicht fortzusetzen. Das Projekt endet damit am 31.01.2020.

 

 

Veranstaltungsprogramm

 

Im Jahr 2020 erstellt das KI erstmalig ein Veranstaltungsprogramm. Es dient dazu, Geflüchteten und Akteuren in der Integrationsarbeit einen Überblick über die vielfältigen Angebote, Projekte und Unterstützungsmöglichkeiten des KIs zu bieten. Neben den bereits feststehenden Veranstaltungen, werden auch Fortbildungen, Austauschtreffen usw. auf Anfrage aufgeführt. Es können somit individuelle und passgenaue Angebote in den Städten und Gemeinden initiiert werden.

 

 

Frauensprachkurse

 

Das Kommunale Integrationszentrum fördert, in Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen, einen Sprachkurs für Mütter mit integrierter Kinderbetreuung in Coesfeld. Um die Umsetzung weiterer Sprachkursangebote für Frauen und Mütter mit integrierter Kinderbetreuung im Kreis Coesfeld voranzutreiben, finden aktuell Gespräche zwischen KI, Kreisjobcenter, Kreisjugendamt sowie dem BAMF statt.

 

Beiträge anderer Abteilungen:

 

Ausländerbehörde

 

 

 

 

Jugendamt

 

Zum 17.12.2019 hielten sich 6934 unbegleitete ausländische Minderjährige in NRW auf (letztes Rundschreiben „Aufnahmeschlüssel für unbegleitete ausländische Minderjährige“ vom LVR, 17.12.2019). Zum 05.01.2017 lebten noch 13.518 (offiziell gemeldeter Höchststand) in NRW. Die derzeit gültige Aufnahmequote für das Kreisjugendamt beläuft sich auf 52 (Stand 17.12.2019). Diese belief sich zum 05.01.2017 noch auf 103 (maximale Aufnahmequote) und ist seither rückläufig.

 

Im Kreisjugendamt wurde die Aufnahmequote nie erfüllt. Mit erster Meldung vom 01.11.2015 waren 41 unbegleitete Minderjährige zu verzeichnen. Diese Zahl stieg bis Februar 2016 auf 80 an und liegt nunmehr zum Stichtag 31.12.2019 bei 32 unbegleiteten bzw. ehemals unbegleiteten Minderjährigen.

 

Insgesamt 3 dieser Personen sind dem Kreisjugendamt bereits seit Oktober bzw. November 2015 bekannt, wovon 2 zwischenzeitlich volljährig sind, diese werden ambulant betreut. Der dritte ist noch minderjährig und befindet sich im Status der stationären Jugendhilfe.

 

Aktuell befinden sich noch 3 Jugendliche im Status der Inobhutnahme, 14 Jugendliche erhalten Anschlussmaßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (12 stationär, 2 in Pflegefamilie). Derzeit sind keine Jugendliche dem Kreisjugendamt zugewiesen, die noch nicht übergeben worden sind.

15 ehemalige unbegleitete Minderjährige werden aktuell im Rahmen der jungen Volljährigen betreut (10 ambulant, 4 stationär, 1 lebt noch in einer Pflegefamilie).