Betreff
Medienentwicklungsplanung für die Schulen des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1606
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Medienentwicklungsplan 2020 – 2025 für die Schulen des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.    Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

I. - V.

 

Die Fa. Thomaßen Consult wurde im Jahr 2019 beauftragt, für die Schulen des Kreises Coesfeld einen Medienentwicklungsplan zu erstellen. Dieser Gutachter hat bereits in den vergangenen Jahren für einige Schulträger im Kreis Coesfeld Medienentwicklungspläne verfasst. Laut Rücksprache mit den Schulverwaltungsämtern waren alle mit der geleisteten Arbeit sehr zufrieden.

 

Der Einsatz von digitalen Medien in den Schulen wird immer wichtiger. So ist es erforderlich, die Schulen in ihrer digitalen Ausstattung so umfassend zu unterstützen, dass die Schülerinnen und Schüler die Schulen mit einer breit angelegten Medienkompetenz verlassen können. In § 79 Schulgesetz NRW heißt es, dass eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung an den Schulen zur Verfügung zu stellen ist. Der Kreis Coesfeld nimmt diese Anforderungen als Schulträger sehr ernst und wird die notwendigen Schritte für die digitale Ausstattung der kreiseigenen Schulen einleiten.

Ziel eines Medienentwicklungsplanes (MEP) ist, die sachgemäße IT-Ausstattung aller kreiseigenen Schulen unter Beachtung der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten des Schulträgers zu erreichen sowie Planungssicherheit für die Nutzung dieser neuen Medien in den Schulen, für deren Betrieb und die erforderliche Wartung zu schaffen. Hierzu soll der MEP die Eckpunkte zur Anpassung an aktuelle technische und unterrichtliche Entwicklungen geben. Weiteres Ziel ist auch, die Basis für die investiven und konsumtiven Entscheidungen des Schulträgers zu liefern.

 

Im Einzelnen sind dies:

 

-          Anbindung der Schulen an das öffentliche Glasfasernetz,

-          Netzwerkstruktur innerhalb des Schulgebäudes,

-          Aufbau eines flächendeckenden W-LAN (jeder Klassen-, Fachraum, Foyer und sonstige Räume, Verwaltung und Außengelände),

-          Ausstattungsstandards für die verschiedenen Räume einer Schule (Klassen-, Fachräume, Verwaltung etc.),

-          Ausstattungsregeln (noch zu entscheiden ist, ob Tablets zu 100 % vom Kreis zur Verfügung gestellt werden oder aber ob andere Finanzierungsmodelle denkbar sind (Bring Your Own Device/BYOD, Leasing etc.),

-          Verwaltungssoftware für die Netzwerke (Server-Administrationssoftware),

-          Kosten für die Beschaffung von Lizenzen,

-          erforderlicher Aufwand für die Instandhaltung und den Betrieb.

 

In der Folgezeit hat das Beratungsunternehmen unter Berücksichtigung des Orientierungsrahmes, der Medienkonzepte, der ermittelten Daten vor Ort (welche Ausstattung ist vorhanden) und der weiteren Ausrichtung einer jeden Schule, einen Entwurf des Medienentwicklungsplanes erstellt. Das Land hat den Schulen wiederum verbindliche Grundlagen für die Medienkonzeptentwicklung zur Verfügung gestellt, die daraufhin überarbeitet wurden.

 

Der in einem gemeinsamen Dialog mit allen Akteuren aus den kreiseigenen Schulen und der Verwaltung erstellte Medienentwicklungsplan wird mit seinen wesentlichen Inhalten von Herrn Thomaßen in der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

Über den sich aus dem „Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Coesfeld“ ergebenden Aufwand und die Investitionskosten 2020 wird im Zuge dieser Sitzung beraten. Siehe dazu die gesonderte Sitzungsvorlage SV-9-1607.

Für die Folgejahre wird im Zuge der Aufstellung des jeweiligen Haushaltes über die Bereitstellung der Finanzen beraten.