Betreff
Aufteilung Eingliederungs- und Verwaltungsbudget SGB II
Vorlage
SV-9-1630
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2020 – vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                            

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                                           370.000 €

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                                         2.650.000 €

III.       Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                                    1.315.000 €

IV.       Bildungsgutscheine:                                                                                                                    629.134 €

V.        JobPerspektive § 16e SGB II:                                                                                                    197.282 €

VI.       Freie Förderung § 16f:                                                                                                                 200.000 €

VII.      Förderung § 16h                                                                                                                             300.000 €

VIII.    Spezielle Angebote für Flüchtlinge                                                                                      750.000 €

IX.       Erstattungen aus Vorjahren:                                                                                                       20.000 €

Summe:                                                                                                                                                6.431.416,00 €

 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

Begründung:

 

I. – V.

 

Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage mit der Nr. SV-9-1535 aus der 22. Sitzung am 26.11.2019 verwiesen.

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

 

 

Da für das Jahr 2020 dem Kreis Coesfeld bisher noch keine Daten vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen zunächst in der Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel in vergleichbarer Höhe wie im Jahr 2019 bereitstellen wird. Diese Planung wurde in der vergangenen Sitzung am 26.11.2019 beschlossen.

 

Mittlerweile liegen die Werte der tatsächlichen Budgets des Bundes für das Jahr 2020 fest. Demnach stehen im aktuellen Jahr im Eingliederungstitel voraussichtlich ca. 70.000 € weniger als im Jahr 2019 zur Verfügung. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass der Eingliederungstitel im Jahr 2019 gegenüber den Vorjahren deutlich aufgestockt wurde (ca. 1,5 Mio. € mehr gegenüber 2018).

Für die Verwaltungskosten stehen ca. 8.500 € zusätzliche Mittel zur Verfügung.

 

 

Bei der bisherigen Planung für das Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten.