Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2020
– vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 370.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 2.650.000
€
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 1.315.000
€
IV. Bildungsgutscheine: 629.134
€
V. JobPerspektive § 16e SGB II: 197.282
€
VI. Freie Förderung § 16f: 200.000
€
VII. Förderung § 16h 300.000
€
VIII. Spezielle Angebote für Flüchtlinge 750.000
€
IX. Erstattungen aus Vorjahren: 20.000
€
Summe:
6.431.416,00
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
Begründung:
I. – V.
Zunächst wird auf die Sitzungsvorlage mit
der Nr. SV-9-1535 aus der 22. Sitzung am 26.11.2019 verwiesen.
Die Finanzierung der Kosten für die
berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den
Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (§ 46 SGB II) ausschließlich
dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für
Arbeitsuchende jährlich ein Eingliederungsbudget zur Verfügung. Darüber hinaus
trägt der Bund einen Anteil an den Gesamtverwaltungskosten und stellt auch
hierfür ein Budget zur Verfügung. Die Verteilung der Eingliederungsmittel
erfolgt auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Da für das Jahr 2020 dem Kreis Coesfeld
bisher noch keine Daten vorlagen, erfolgte die Planung der aktiven Leistungen
zunächst in der Erwartung, dass der Bund für die berufliche Integration Mittel
in vergleichbarer Höhe wie im Jahr 2019 bereitstellen wird. Diese Planung wurde
in der vergangenen Sitzung am 26.11.2019 beschlossen.
Mittlerweile liegen die Werte der
tatsächlichen Budgets des Bundes für das Jahr 2020 fest. Demnach stehen im
aktuellen Jahr im Eingliederungstitel voraussichtlich ca. 70.000 € weniger als
im Jahr 2019 zur Verfügung. Es wird in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen,
dass der Eingliederungstitel im Jahr 2019 gegenüber den Vorjahren deutlich
aufgestockt wurde (ca. 1,5 Mio. € mehr gegenüber 2018).
Für die Verwaltungskosten stehen ca. 8.500
€ zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Bei der bisherigen Planung für das
Eingliederungsbudget wurde bereits eine Umschichtung zur Verstärkung des
Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € eingeplant. Diese Umschichtungen
sind grundsätzlich nur dann erforderlich und möglich, wenn das vom Bund zur
Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die
Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als
auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen
zu gewährleisten.