Betreff
Erstellung eines neuen Linienbündels in Vorbereitung des wettbewerblichen Verfahrens für die Betriebsaufnahme eines Gesamtbündels COE 4 im Jahr 2026 - hier: Bündel COE 4b
Vorlage
SV-9-1632
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Erstellung eines neuen Linienbündels COE 4b zur Integration der Linien 590-593 in das Linienbündelungskonzept in Vorbereitung der Schaffung eines Gesamt­bündels COE 4 wird zugestimmt. Das Linienbündel COE 4b wird als Teil des Nah­verkehrsplans beschlossen.

 

2. Der ZVM Bus wird beauftragt, die hierzu notwendigen Arbeiten durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

I.    Problem

 

Am 28.08.2019 beantragte die Firma Erfmann-Reisen GmbH & Co. KG die Erstertei­lung der Genehmigung für 4 Linien zur Friedensschule in Münster gemäß § 43 Per­sonenbeförderungsgesetz (PBefG) als Sonderlinienverkehr.

 

Es handelt sich um folgende Relationen:

„Altenberge, Hanseller Str. – Münster, Friedensschule“ (Linie 590),

„Nottuln, Drosten Loh – Münster, Friedensschule (Linie 591),

„Appelhülsen, P&R-Platz – Münster, Friedensschule“ (Linie 592) und

„Billerbeck, Busbahnhof – Münster, Friedensschule“ (Linie 593).

 

In seiner Stellungnahme vom 30.08.2019 hat der ZVM Bus im Rahmen seiner Man­datierung durch den Kreis Coesfeld erklärt, dass durch die Umwandlung der zuvor im Freistellungsverkehr gefahrenen Verkehre in einen Sonderlinienverkehr nach § 43 Nr. 2 PBefG nun der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig würde.

 

Der ZVM Bus erklärte, dass auf Basis der Grundsatzentscheidung des Kreises Coes­feld, bei der Vergabe von Linien „Rosinenpickerei“ vermeiden zu wollen, die bean­tragten Linien mittelfristig in die heutigen Linienbündel COE 4 und COE 4a zu inte­grieren seien. Damit dieses zur nächsten Betriebsaufnahme am 21.08.2026 erfolgen könne, sei die Laufzeit der Konzessionen für die vier beantragten Linien auf den 20.08.2026 zu terminieren.

 

Explizit wurde in der Stellungnahme auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zahlung einer Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW gemäß Kreistagsbeschluss weiterhin nicht erfolgen wird.

 

Da unterschiedliche Linien aus den bestehenden Bündeln COE 4 und COE 4a als auch den neu beantragten vier Linien in gleichen Korridoren verkehren, kommt es in Teilen des Angebotes zu Überlagerungen, die bei unterschiedlichen Betreibern zu Konkurrenzierungen führen könnten.

 

II.  Lösung

 

In einem ersten Schritt werden aufgrund der eingetretenen Aufgabenträgerzustän­digkeit des Kreises die vier o. g. Linien in einem neu geschaffenen Bündel COE 4b in das Linienbündelungskonzept aufgenommen.

 

Das Leistungsangebot der 4 Linien ist derzeit zwischen dem gegenwärtigen Betrei­ber und der Friedensschule im Hinblick auf die aktuellen Erfordernisse der Schüler­beförderung abgestimmt. Die Anforderungen an das zukünftige Angebot auf den Linien der Bündel COE 4, 4a und 4b werden mittelfristig ermittelt und in einem neu zu schaffenden Linienbündel COE 4 nach Beschluss des Kreistages in das wettbewerbliche Verfahren gebracht.

 

Zum harmonisierten Termin am 21.08.2026 erfolgt dann die Betriebsaufnahme des Linienbündels COE 4.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Der Verkehr wird derzeit ohne Zuschuss (eigenwirtschaftlich) betrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).