Beschlussvorschlag:
1. Der Erstellung eines neuen Linienbündels COE 4b
zur Integration der Linien 590-593 in das Linienbündelungskonzept in
Vorbereitung der Schaffung eines Gesamtbündels COE 4 wird zugestimmt. Das
Linienbündel COE 4b wird als Teil des Nahverkehrsplans beschlossen.
2. Der ZVM Bus wird beauftragt, die hierzu
notwendigen Arbeiten durchzuführen.
Begründung:
I. Problem
Am 28.08.2019
beantragte die Firma Erfmann-Reisen GmbH & Co. KG die Ersterteilung der
Genehmigung für 4 Linien zur Friedensschule in Münster gemäß § 43 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) als Sonderlinienverkehr.
Es handelt sich
um folgende Relationen:
„Altenberge,
Hanseller Str. – Münster, Friedensschule“ (Linie 590),
„Nottuln,
Drosten Loh – Münster, Friedensschule (Linie 591),
„Appelhülsen,
P&R-Platz – Münster, Friedensschule“ (Linie 592) und
„Billerbeck,
Busbahnhof – Münster, Friedensschule“ (Linie 593).
In seiner
Stellungnahme vom 30.08.2019 hat der ZVM Bus im Rahmen seiner Mandatierung
durch den Kreis Coesfeld erklärt, dass durch die Umwandlung der zuvor im
Freistellungsverkehr gefahrenen Verkehre in einen Sonderlinienverkehr nach § 43
Nr. 2 PBefG nun der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig würde.
Der ZVM Bus
erklärte, dass auf Basis der Grundsatzentscheidung des Kreises Coesfeld, bei
der Vergabe von Linien „Rosinenpickerei“ vermeiden zu wollen, die beantragten
Linien mittelfristig in die heutigen Linienbündel COE 4 und COE 4a zu integrieren
seien. Damit dieses zur nächsten Betriebsaufnahme am 21.08.2026 erfolgen könne,
sei die Laufzeit der Konzessionen für die vier beantragten Linien auf den
20.08.2026 zu terminieren.
Explizit wurde
in der Stellungnahme auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Zahlung
einer Ausbildungsverkehr-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW gemäß
Kreistagsbeschluss weiterhin nicht erfolgen wird.
Da
unterschiedliche Linien aus den bestehenden Bündeln COE 4 und COE 4a als auch
den neu beantragten vier Linien in gleichen Korridoren verkehren, kommt es in
Teilen des Angebotes zu Überlagerungen, die bei unterschiedlichen Betreibern zu
Konkurrenzierungen führen könnten.
II. Lösung
In einem ersten
Schritt werden aufgrund der eingetretenen Aufgabenträgerzuständigkeit des
Kreises die vier o. g. Linien in einem neu geschaffenen Bündel COE 4b in das
Linienbündelungskonzept aufgenommen.
Das
Leistungsangebot der 4 Linien ist derzeit zwischen dem gegenwärtigen Betreiber
und der Friedensschule im Hinblick auf die aktuellen Erfordernisse der Schülerbeförderung
abgestimmt. Die Anforderungen an das zukünftige Angebot auf den Linien der
Bündel COE 4, 4a und 4b werden mittelfristig ermittelt und in einem neu zu
schaffenden Linienbündel COE 4 nach Beschluss des Kreistages in das wettbewerbliche
Verfahren gebracht.
Zum
harmonisierten Termin am 21.08.2026 erfolgt dann die Betriebsaufnahme des
Linienbündels COE 4.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Verkehr
wird derzeit ohne Zuschuss (eigenwirtschaftlich) betrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die
Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).