Beschlussvorschlag:
Für den Jugendhilfeausschuss wird Frau Judith Bröker als weitere Schriftführerin bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 Abs. 3 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem Vorsitzenden und einem Schriftführer/einer Schriftführerin zu unterzeichnen
II. Lösung
Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden. Die Bestellungen erfolgen für die Dauer der Wahlperiode. Wegen des Ausscheidens von Herrn Ingo Niehues erfolgt eine Nachbesetzung durch Frau Judith Bröker.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 27 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung
für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.