Betreff
Bestellung einer Schriftführerin für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
SV-9-1640
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für den Jugendhilfeausschuss wird Frau Judith Bröker als weitere Schriftführerin bestellt. 

Begründung:

 

I.    Problem

Gemäß § 37 Abs. 3 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem Vorsitzenden und einem Schriftführer/einer Schriftführerin zu unterzeichnen

 

II.  Lösung

Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden. Die Bestellungen erfolgen für die Dauer der Wahlperiode. Wegen des Ausscheidens von Herrn Ingo Niehues erfolgt eine Nachbesetzung durch Frau Judith Bröker.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 27 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.