Betreff
Weiterförderung von Sprachförder-Kindertageseinrichtungen
Vorlage
SV-9-1641
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt im Rahmen der Jugendhilfeplanung, dass folgende Kindertageseinrichtungen bis zum Kita-Jahr 2024/25 weiterhin einen Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in der bisherigen Höhe erhalten:

 

  • DRK-Kindergarten Am Schloss

10.000 €

  • DRK Kindergarten Alter Kindergarten

10.000 €

  • Tageseinrichtung An der Drachenwiese

5.000 €

  • Kath. Kindergarten St. Ludger

10.000 €

  • DRK-Kindergarten Bügelkamp

10.000 €

 

 

Begründung:

 

I.    Probleme

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 bzw. 14.03.2019 (SV-9-0037 bzw. SV-9-1283/1) die Anerkennung von folgenden Kindertageseinrichtungen als Sprachfördereinrichtungen für die Zeit vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2020 beschlossen:

 

Kita

 Förderung

-          DRK-Kita Bügelkamp, Ascheberg

10.000 €

-          DRK-Kita Janusz Korczak, Havixbeck

10.000 €

-          städt. Tüllighoff-Kita, Lüdinghausen

10.000 €

-          Kath. Kita St. Ludger, Lüdinghausen

10.000 €

-          DRK Alter Kindergarten, Nottuln

10.000 €

-          St. Josef-Kita, Nottuln-Appelhülsen

5.000 €

-          Kath. Kita St. Vitus, Olfen

5.000 €

-          Kath. Kita Ss. Fabian und Sebastian

10.000 €

-          DRK-Kita Am Schloss, Senden

10.000 €

-          Kommunale Kita An der Drachenwiese, Senden

5.000 €

 

Zum 01.08.2020 tritt das reformierte KiBiz in Kraft. Zur Finanzierung der plusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichen Sprachförderbedarf stellt das Land insgesamt 100 Mio. € zur Verfügung. Der Anteil des Jugendamtes ergibt sich zu 75 % aus der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter 6 Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl und zu 25 % aus der Anzahl der Kinder unter 6 Jahren im Jugendamtsbezirk in Kitas, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl. Der Landeszuschuss für plusKITAs beträgt für den Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld 350.000 €.

 

Eine regelhafte einrichtungsbezogene Sprachförderung ist nicht mehr vorgesehen. Soweit es innerhalb eines Jugendamtsbezirkes zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit bei einzelnen Kitas auf Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf erforderlich ist, kann in Ausnahmefällen gem. § 45 KiBiz (n. F.) bis einschließlich zum Kita-Jahr 2024/25 die Sprachförderung weiterbewilligt werden. Hieraus leitet sich kein Bestandsschutz für alle Einrichtungen, die bisher eine Förderung erhalten haben, ab. Sofern eine Ausnahme erfolgen soll, bedarf diese also einer konkreten, einrichtungsspezifischen Begründung.

 

Hierüber wurden die Träger der v. g. Einrichtungen mit Schreiben vom 28.01.2020 informiert. Die Träger sollten bis zum 07.02.2020 mit einer entsprechenden Begründung mitteilen, wenn sie die Weiterförderung der Einrichtung als erforderlich ansehen.

 

Mit Ausnahme der Kita Tüllinghoff wurde für alle v. g. Einrichtungen ein Antrag auf Weiterbewilligung der zusätzlichen Sprachförderung gestellt. Die Anträge sind im Wesentlichen mit einer hohen Anzahl von Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen bzw. einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund begründet.

 

 

 

II.  Lösung

Die Verwaltung schlägt vor, für die Weiterbewilligung der Sprachförderung auf den %-Anteil der Kinder, in deren Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache gesprochen wird, abzustellen. Dies entspricht auch den hauptsächlichen Trägerbegründungen.

Die Daten wurden entsprechend für alle Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld ausgewertet und ins Verhältnis gesetzt (s. Anlage). Folgende Kitas, die bisher eine Förderung als Sprachkita erhalten haben, befinden sich demnach im oberen Viertel und werden daher für die Weiterbewilligung zusätzlicher Sprachförderzuschüsse im bisherigen Förderumfang für die Dauer von weiteren 5 Jahren vorgeschlagen:

 

Kita

 Förderung

-          DRK-Kita Am Schloss, Senden

10.000 €

-          DRK Alter Kindergarten, Nottuln

10.000 €

-          Kommunale Kita An der Drachenwiese, Senden

5.000 €

-          Kath. Kita St. Ludger, Lüdinghausen

10.000 €

-          DRK-Kita Bügelkamp, Ascheberg

10.000 €

-          insgesamt

45.000 €

 

 

III. Alternativen

Keine Weiterbewilligung als Sprachförderkita bzw. Auswahl und Benennung anderer Kindertageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Finanzierung der Sprachfördereinrichtungen erfolgt allein durch Landesförderung, die in voller Höhe an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Entsprechend § 45 Abs. 1 KiBiz (n.F.) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 Jugendamtssatzung des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.