Betreff
Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Fördermaßnahmen auf Grundlage §16 i SGB II"
Vorlage
SV-9-1642
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Kreis Coesfeld entwickelt gemeinsam mit Dritten (z.B. Wirtschaftsunternehmen, den Kommunen, Sozialverbänden und gemeinnützigen Vereinen bzw. Unternehmen) weitere Beschäftigungsangebote auf der Grundlage von § 16i SGB II. 

 

Begründung:

 

I.-V. Für die Sitzung des Ausschusses Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit wurde durch die Kreistagsfraktion BÜDNIS 90/ DIE GRÜNEN ein Antrag gestellt, gemeinsam mit Dritten (z.B. Wirtschaftsunternehmen, Kommunen, Sozialverbänden und gemeinnützigen Vereinen bzw. Unternehmen) weitere Beschäftigungsangebote auf Grundlage des § 16i SGB II zu entwickeln.

Als Begründung wird hierbei vorgebracht, dass einerseits im Kreisgebiet von einer Zielgruppe von 100 förderfähigen Personen gesprochen wird, anderereseits aber eine begrenzte Möglichkeit der Aufnahme dieser Personen in bestehenden Strukturen vorliege. Es wird daher eine sinnstiftende berufiche Tätigkeit durch arbeitsintensive Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz vorgeschlagen.

 

Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu beachten ist bei den angesprochenen etwa 100 förderfähigen Personen im Kreisgebiet, dass es sich seinerzeit um „formal förderfähige Personen“ handelte, auf die die Anspruchsvoraussetzungen des § 16i SGB II nach Aktenlage zutrafen. Bei dem angesprochenen Personenkreis wurden zunächst noch nicht die persönlichen Verhältnisse wie z.B. Gesundheit, Motivation, zeitliche Flexibilität etc. berücksichtigt. Eine Förderung nach § 16i SGB II ist dann in Gesprächen mit allen „formal förderfähigen Personen“ erörtert worden. Weitere Gespräche werden auch in der Prüfung neuer Fälle laufend vorgenommen. Die Teilnahme an der Maßnahme beruht auf Freiwilligkeit. Gemeinsames Ziel mit dem Ministerium für Arbeit- Gesundheit und Soziales NRW ist es deshalb auch, bis zum Ende des Jahres 2020 27 Beschäftigungen über § 16i SGB II im Kreisgebiet zu fördern. Aktuell bestehen im März 2020 insgesamt 19 geförderte Beschäftigungen.

 

Gleichzeitig werden Arbeitgeber aquieriert (z.B. durch Flyer, Telefonate). Für den Arbeitgeber ist bei der Kosten-Nutzen-Analyse zu berücksichtigen, dass ihm zwar für einige Jahre eine nahezu kostendeckende Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird, auf Seiten des potentiellen Arbeitnehmers und Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen bedarf es jedoch einer überdurchschnittlichen Arbeitsanleitung und -überwachung.

 

Im Rahmen der Aquirierung wurden auch die Beschäftigungsmöglichkeiten bei den Kommunen abgefragt. Auch hier besteht oftmals das Problem der fehlenden Anleitungs- bzw. Betreuungsmöglichkeiten. Der Kreis Coesfeld beschäftigt bereits selbst zwei Mitarbeiter über § 16i SGB II.

 

Nach dem Gesetzeszweck soll eine langfristige Einmündung der geförderten Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht werden. (BT-Drs. 19-4725, S. 17). Das bedeutet, dass nach einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren gem. § 16i SGB II eine Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei dem geförderten Arbeitgeber zumindest möglich erscheint.

Insofern ist bei der Entwicklung von Beschäftigungsangeboten auch der Nachhaltigkeitsaspekt im Hinblick auf ein längerfristiges Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen.

Unter dieser Voraussetzung können auch Arbeitsplätze in dem vorgeschlagenen Bereich gefördert werden.