Beschlussvorschlag der
Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der Kreis Coesfeld entwickelt gemeinsam mit Dritten (z.B. Wirtschaftsunternehmen, den Kommunen, Sozialverbänden und gemeinnützigen Vereinen bzw. Unternehmen) weitere Beschäftigungsangebote auf der Grundlage von § 16i SGB II.
Begründung:
I.-V. Für
die Sitzung des Ausschusses Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit wurde
durch die Kreistagsfraktion BÜDNIS 90/ DIE GRÜNEN ein Antrag gestellt,
gemeinsam mit Dritten (z.B. Wirtschaftsunternehmen, Kommunen, Sozialverbänden
und gemeinnützigen Vereinen bzw. Unternehmen) weitere Beschäftigungsangebote
auf Grundlage des § 16i SGB II zu entwickeln.
Als Begründung wird hierbei vorgebracht, dass einerseits im Kreisgebiet
von einer Zielgruppe von 100 förderfähigen Personen gesprochen wird,
anderereseits aber eine begrenzte Möglichkeit der Aufnahme dieser Personen in
bestehenden Strukturen vorliege. Es wird daher eine sinnstiftende berufiche
Tätigkeit durch arbeitsintensive Maßnahmen im Umwelt- und Naturschutz
vorgeschlagen.
Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu beachten ist bei den angesprochenen etwa 100 förderfähigen Personen
im Kreisgebiet, dass es sich seinerzeit um „formal förderfähige Personen“
handelte, auf die die Anspruchsvoraussetzungen des § 16i SGB II nach Aktenlage
zutrafen. Bei dem angesprochenen Personenkreis wurden zunächst noch nicht die
persönlichen Verhältnisse wie z.B. Gesundheit, Motivation, zeitliche
Flexibilität etc. berücksichtigt. Eine Förderung nach § 16i SGB II ist dann in
Gesprächen mit allen „formal förderfähigen Personen“ erörtert worden. Weitere
Gespräche werden auch in der Prüfung neuer Fälle laufend vorgenommen. Die
Teilnahme an der Maßnahme beruht auf Freiwilligkeit. Gemeinsames Ziel mit dem
Ministerium für Arbeit- Gesundheit und Soziales NRW ist es deshalb auch, bis
zum Ende des Jahres 2020 27 Beschäftigungen über § 16i SGB II im Kreisgebiet zu
fördern. Aktuell bestehen im März 2020 insgesamt 19 geförderte Beschäftigungen.
Gleichzeitig werden Arbeitgeber aquieriert (z.B. durch Flyer,
Telefonate). Für den Arbeitgeber ist bei der Kosten-Nutzen-Analyse zu
berücksichtigen, dass ihm zwar für einige Jahre eine nahezu kostendeckende
Arbeitskraft zur Verfügung gestellt wird, auf Seiten des potentiellen Arbeitnehmers
und Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen bedarf es jedoch einer überdurchschnittlichen
Arbeitsanleitung und -überwachung.
Im Rahmen der Aquirierung wurden auch die Beschäftigungsmöglichkeiten
bei den Kommunen abgefragt. Auch hier besteht oftmals das Problem der fehlenden
Anleitungs- bzw. Betreuungsmöglichkeiten. Der Kreis Coesfeld beschäftigt
bereits selbst zwei Mitarbeiter über § 16i SGB II.
Nach dem Gesetzeszweck soll eine langfristige Einmündung der geförderten
Beschäftigung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreicht
werden. (BT-Drs. 19-4725, S. 17). Das bedeutet, dass nach einer maximalen
Förderdauer von fünf Jahren gem. § 16i SGB II eine Übernahme in ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei dem geförderten
Arbeitgeber zumindest möglich erscheint.
Insofern ist bei der Entwicklung von Beschäftigungsangeboten auch der
Nachhaltigkeitsaspekt im Hinblick auf ein längerfristiges Arbeitsverhältnis zu
berücksichtigen.
Unter dieser Voraussetzung können auch Arbeitsplätze in dem vorgeschlagenen
Bereich gefördert werden.