Betreff
Zuschuss nach § 48 Kinderbildungsgesetz zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten
Vorlage
SV-9-1649
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.    Problem

Mit § 48 des zum 01.08.2020 in Kraft tretenden neuen Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) sollen die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden. Hierzu stellt das Land zusätzlich

-          im Kita-Jahr 2020/21 insgesamt 40 Mio. EUR,

-          im Kita-Jahr 2021/22 insgesamt 60 Mio. EUR,

-          ab dem Kita-Jahr 2022/23 jeweils 80 Mio. EUR

für die Flexibilisierung von Betreuungszeiten zur Verfügung. Die Jugendämter haben diesen Landeszuschuss verpflichtend um jeweils 25 % zu ergänzen, sodass nach Abschluss der Einführungsphase ab dem Kita-Jahr 2022/23 den Trägern jährlich 100 Mio. EUR für flexible Angebote zur Verfügung stehen.

Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere Kitas gefördert werden, die z.B.

-          Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden wöchentlich,

-          Öffnungszeiten an Wochenend- und Feiertagen,

-          Öffnungszeiten und Betreuung nach 17:00 Uhr und vor 7:00 Uhr anbieten oder ihre Schließungstage auf maximal 15 Tage jährlich begrenzen.

Das Kreisjugendamt erhält im Jahr 2020 anteilig 380.400 EUR Landesmittel, die durch 25 % Eigenanteil aufzustocken sind und sich somit auf 475.500 EUR für Projekte in Kindertageseinrichtungen erhöhen.

 

II.  Lösung

Bereits in den ersten Trägergesprächen im Oktober und November 2019 wurden die Träger und Leitungen der Kindertageseinrichtungen über die beabsichtigte Förderung informiert und aufgefordert mögliche Maßnahmen für flexible Öffnungszeiten dem Jugendamt zu melden.

Nach Verabschiedung des Gesetzes wurden schließlich alle Träger von Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes noch einmal schriftlich über die Förderung von Flexiblen Betreuungszeiten informiert und aufgefordert, mögliche Maßnahmen bis zum 15.02.2020 an das Kreisjugendamt zu melden.

 

Aktuell liegen insgesamt 9 Anmeldungen aus den Orten Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln und Senden zur Förderung von Flexiblen Betreuungszeiten vor. Insgesamt 6 Anmeldungen betreffen die Erweiterung der Öffnungszeiten auf bis 49 bzw. 50 Wochenstunden. Ein Antrag aus Senden meldet eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf 55 Std. zuzüglich Eröffnung einer Samstagsgruppe für Berufstätige in der Zeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Aus Lüdinghausen liegt eine Meldung zur Erweiterung der Öffnungszeit für die Zeit von 6 Uhr bis 20 Uhr vor. Hierzu beabsichtigt der Träger nun den tatsächlichen Bedarf der Eltern für das Kindergartenjahr 2020/21 abzufragen. Aus Havixbeck liegt eine Meldung zur Förderung einer durchgehenden Öffnungszeit in den Sommerferien vor.

 

Insgesamt sind von den Trägern bislang Kosten in Höhe von rund 290.000 EUR angemeldet worden, wobei jedoch noch nicht zu allen Maßnahmen Kostenkalkulationen vorgelegt worden sind und nun nachgereicht bzw. überarbeitet werden. Somit können nach derzeitigen Berechnungen mit den für das Kindergartenjahr 2020/21 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 475.500 EUR (380.400 EUR Landesförderung zzgl. 95.100 EUR Eigenanteil des Jugendamtes) die bislang angemeldeten Maßnahmen ausreichend finanziert werden.

 

Verwaltungsseitig ist in einem nächsten Schritt die Förderfähigkeit nach § 48 KiBiz sowie Angemessenheit der gemeldeten Kosten bezogen auf die einzelne Maßnahme zu prüfen.   Zudem ist ein Austausch mit den Stadtjugendämtern sowie den Münsterlandkreisen beabsichtigt um gleichartige Maßnahmen auch einheitlich anzuerkennen und zu fördern. Insbesondere Träger, die jugendamtsübergreifend tätig sind werden ein Interesse an einer abgestimmten Förderung haben.  Nach Möglichkeit sollen in diesen Prozess auch Vertreter der AG 78 Kita einbezogen werden.

 

Eine Entscheidung zur Verteilung der Fördermittel nach § 48 KiBiz (n. F.) ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Juni vorgesehen.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld stehen für das Kindergartenjahr 2020/21 Landesmittel in Höhe von 380.400 EUR für Maßnahmen flexibler Öffnungszeiten nach § 48 KiBiz (n. F.) zur Verfügung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Mittel durch einen Eigenanteil des Jugendamtes in Höhe von 25 %, also 95.100 EUR, aufgestockt werden. Im Rahmen der Hausplanung 2020 wurden bereits entsprechende Mittel für 2020 eingeplant.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Entsprechend § 48 KiBiz (n. F.) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 Jugendamtssatzung des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.