Betreff
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in der Kreisverwaltung
Vorlage
SV-7-0221
Aktenzeichen
11 15 00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 20.04.2005 wurde die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit in der Kreisverwaltung Coesfeld im gewerblich-technischen Bereich zusätzliche Ausbildungsplätze angeboten werden können. Im Folgenden werde ich auf diese Frage eingehen.

 

1.         Allgemeines

 

Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass eine Ausbildung (ggf. auch über Bedarf) nur dann Sinn macht, wenn die Auszubildenden in der Kreisverwaltung Coesfeld fachlich angemessen angeleitet werden können. Es muss also mindestens eine Fachkraft der Berufsrichtung vorhanden sein. Nur auf diese Weise kann eine hohe Qualität der Ausbildung gewährleistet werden und der Kreis Coesfeld als verlässlicher und kompetenter Ausbildungspartner auftreten.

 

Ggf. können auch über eine Kooperation mit externen Partnern notwendige Praktika und Ausbildungsabschnitte sichergestellt werden. Allerdings sollte der Anteil der außerhalb der Kreisverwaltung verbrachten Zeiten 50 % nicht überschreiten, um eine übermäßige Belastung der externen Partner zu vermeiden. Ansonsten wäre auch eine Identifikation des Auszubildenden mit der Kreisverwaltung Coesfeld nur schwer zu erreichen.

 

Des Weiteren muss die Ausbildung dem Auszubildenden konkrete Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Es verbietet sich somit eine Ausbildung für speziell auf die öffentliche Verwaltung zugeschnittene Berufe (vgl. dazu auch Sitzungsvorlage SV 7-0171).

 

Hinsichtlich der entstehenden Kosten sind neben den direkten Personalkosten (Ausbildungsvergütung, Reisekosten, Trennungsentschädigung...) auch Kosten für die Teilnahme an externen Lehrgängen etc. zu berücksichtigen. Daneben entsteht Aufwand für die Betreuung und Anleitung der Auszubildenden in den Ausbildungsstationen (vgl. dazu auch die Aufstellung in der SV 7-0171).

 

Zum Ausbildungsbeginn vgl. unten Ziffer 3.

 

 

2.         Zu einzelnen Ausbildungsberufen

 

a)                  Ausbildungen, die (über Bedarf) angeboten werden können

 

Für folgende Berufe kann in der Verwaltung qualifiziert ausgebildet werden:

 

Ausbildungsberuf

Anzahl an möglichen

Ausbildungsstellen

Bemerkungen

Vermessungstechniker/in

2

 

Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien

1

Kosten für überbetriebliche Lehrgänge: ca. 2.500 €

Bauzeichner/in

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)                 Ausbildungen, die nicht angeboten werden können

 

Für folgende Berufe liegen die Voraussetzungen für eine qualifizierte Ausbildung  - s. o. Ziffer 1 - nicht vor bzw. bei folgenden Berufen handelt es sich nicht um Ausbildungsberufe:

 

Ausbildungsberuf

 

Bemerkungen

Gärtner/in

betriebliche Voraussetzungen sind nicht gegeben

Arzthelfer/in

Zahnarzthelfer/in

betriebliche Voraussetzungen sind  nicht gegeben

Straßenwärter/in

schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Kosten für überbetriebl. Lehrgänge ca. 11.000 €

pharmazeutisch-technische/r Assistent/in (PTA)

medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)

rein schulische Ausbildungen an Fachschulen bzw. Berufskollegs

Umwelttechniker/in

eine schulische Fortbildung an Fachschulen bzw. Berufskollegs

Gesundheitsaufseher/in

kein staatl. anerkannter Ausbildungsberuf, verwaltungsinterne Aus- bzw. Fortbildung für Beschäftigte einer Gesundheitsbehörde; eine Mitarbeiterin hat gerade mit dem notwendigen Praktikum begonnen

 

Lebensmittelkontrolleur/in

berufliche Fortbildung

 

 

3.         Möglicher Ausbildungsbeginn

 

a)                  01.08.2005

 

Ende Mai suchten im Kreis Coesfeld noch 594 Bewerber einen Ausbildungsplatz. Dem standen 328 offene Ausbildungsstellen gegenüber.

 

Die Verwaltung stellt zum 01.08. bzw. 01.09.2005 vier Auszubildende für folgende Berufe ein:

Fachinformatiker, Coesfelder Modell, mittlerer allgemeiner Dienst, gehobener nichttechnischer Dienst.

Diese Ausbildungsstellen werden bereits über den eigenen Personalbedarf angeboten.

 

Ein kurzfristiges Angebot weiterer Ausbildungsstellen zum 01.08.2005 ist nicht sinnvoll. Die Durchführung eines Auswahlverfahrens, das den formalen Anforderungen genügt – Beteiligung Personalrat, Stellenausschreibung, Auswahl – ist zeitlich selbst bei  Verzicht auf die bewährte Unterstützung durch die Testverfahren des Studieninstitutes kaum möglich. Es wird schwierig, geeignete Bewerber zu finden, die ausreichend Gewähr dafür bieten, den Anforderungen der jeweiligen Ausbildung gerecht zu werden.

 

Im Auswahlverfahren für die Ausbildung im Coesfelder Modell wurden mehrere Bewerberinnen als geeignet eingestuft und einer Bewerberin die Zusage gegeben. Sollte hier eine der Nachrückerinnen noch ohne Ausbildungsplatz sein, könnte dieser ein Ausbildungsplatz noch zum 01.08.2005 angeboten werden.

 

 

 

 

 

b)                 01.08.2006

 

Für den Verwaltungsbereich ist beabsichtigt, im Jahr 2006 folgende Ausbildungsstellen

anzubieten:

 

Coesfelder Modell                               2 Stellen

geh. nichttechnischer Dienst              1 Stelle

 

Die unter Ziffer 2 a. genannten Ausbildungsstellen könnten auch zu diesem Zeitpunkt

angeboten werden.

 

Die Ausschreibung für die Ausbildungsstellen soll am 20.08.2005 (letztes

Ferienwochenende) in den Tageszeitungen erfolgen.

 

 

4.                  Ausbildungskosten

 

Die Ausbildungskosten werden aus dem Personalbudget getragen. Eine Aufstellung zu den Ausbildungsvergütungen bzw. Anwärterbezügen und Gebühren für Lehrgänge ist der Anlage 3 zur Sitzungsvorlage SV-7-0171 zur Sitzung am 20.04.2005 zu entnehmen.