Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 39
(4. Bauabschnitt) in Davensberg zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) für die Maßnahmen erfolgt mit der
Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel
in 2021 für den Teilabschnitt bereitgestellt werden und der Haushalt 2021 seine
Rechtskraft erlangt hat.
Die Verwaltung wird beauftragt, vorab gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Kostenübernahme zu erklären, damit die Querschnittsänderung der Autobahnbrücke (A1/K39) zur Aufnahme eines Radweges in die weitere Planung aufgenommen werden kann.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Die K 39 mit den Abschnitten 3 + 4 liegt
geografisch zwischen der L 844 (Davensberg) und der Kreisgrenze Münster. Die
Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von ca. 1.900 Kfz/24h.
Es ist geplant eine durchgängige Radwegverbindung von der L 844 über die
Kreisgrenze hinaus mit einem Anschluss an den Bürgerradweg seitens der Stadt
Münster herzustellen. Mit dem ersten Teilstück – beginnend an der L 844 bis zur
Sportanlage Davensberg - wurde am 05.02.2020 begonnen (siehe Baubeschluss vom
05.12.2018 - SV-9-1239).
Die Maßnahme soll in insgesamt 4 Bauabschnitten umgesetzt werden. Die
Aufteilung kann der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Der Radweg
entstammt dem Radwegebauprogramm von 2007 (Rang 11 der Prioritätenliste,
SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015). Die Radwegverbindung
ist zudem Bestandteil des Konzeptes „Implementierung Stadtregionaler
Velorouten“ der Stadtregion Münster.
Im Abschnitt 4
überquert die Kreisstraße K 39 die Bundesautobahn 1 (A1). Zurzeit ist das vorhandene
Brückenbauwerk nicht ausreichend dimensioniert, um einen Radweg separat ausweisen
zu können. Mit dem 6-streifigen Ausbau der A 1 soll auch die Brücke der K 39
erneuert werden. Eine Verbreiterung der Brückenkappen wurde auf Wunsch des
Kreises in die Planung des Landesbetrieb Straßenbau NRW mitaufgenommen.
Seit dem
12.12.2019 liegt der Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der
A 1 von der Anschlussstelle Ascheberg bis zur Dortmund-Ems-Kanal-Brücke vor.
Bis zum Ablauf der Klagefrist am 09.03.2020 wurde keine Klage eingereicht, so
dass nunmehr der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Damit war nicht
unbedingt zu rechnen. Um die weitere Planung zügig fortsetzen zu können, bittet
der Landesbetrieb Straßenbau NRW nun zeitnah um eine verbindliche Zusage, dass
gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 FStrG die Kosten für die Querschnittsänderung vom Kreis
übernommen werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Baubeschluss umfasst die Maßnahmen zur Abwicklung des 4.
Abschnittes. Dieser schließt am Wirtschaftsweg „Brede“ (Stat. 0,120) am dem
zurzeit in Bau befindlichen Radweg an und endet am Wirtschaftsweg bei Stat.
0,650 hinter der Autobahnbrücke. Der Radweg erhält auf der Brücke eine Breite
von 2,50 m. Im Bereich der Rampen soll entsprechend den Mindestanforderungen
für Velorouten eine Breite von 3,0 m umgesetzt werden.
Die gesamte
bauliche Abwicklung erfolgt über den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Zurzeit werden
die Ausführungspläne erstellt. Die Vergabe der Brückenbaumaßnahme (A1/K39) ist
ab 2021 eingeplant.
Die Kosten des neuen Bauwerkes werden gemäß Bundesfernstraßengesetz
FStrG § 12 (2) zwischen dem Baulastträger der A 1 und dem Baulastträger der K
39 im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßen,
wie sie sich nach dem Ausbau darstellen, geteilt. Bei einem Kostenanteil für
den Kreis von 25,2 % ergibt sich gemäß der letzten Kostenfortschreibung vom 29.
April 2019 ein Betrag von ca. 455.000 €. Für den Rampenbereich sind zusätzlich ca.
200.000 € einzukalkulieren.
Die Maßnahme wurde ins Förderprogramm Nahmobilität aufgenommen. Die
Bezirksregierung Münster hat die Bewilligung der Fördergelder in Höhe von 70%
ab 2021ff in Aussicht gestellt. Es soll kurzfristig eine Zustimmung zum vorzeitigen
förderunschädlichen Baubeginn bei der Bezirksregierung gestellt werden.
Den Eigenanteil für den
Radweg sowie anteilige Baukosten für die Brückenverbreiterung zur Aufnahme des
Radweges übernimmt die Gemeinde Ascheberg.
Die Planung für den mittelfristigen Haushalt sieht für 2021 einen Ansatz
in Höhe von 600.000 € vor. Bei der nächsten Haushaltfortschreibung soll der
Ansatz entsprechend erhöht werden.
Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind nach
Fertigstellung die Herstellungskosten zzgl. 10% aktivierte Eigenleistungen über
45 Jahre abzuschreiben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Aufgrund der erst am 09.03.2020 ablaufenden Klagefrist und der daraufhin kurzfristig vom Landesbetrieb geforderten Kostenübernahmeerklärung war in dieser Sitzungsfolge eine Beteiligung des Fachausschusses im Vorfeld nicht möglich. Die Maßnahme wurde als Bestandteils des Radwegebauprogrammes (SV-9-0258 vom 28.04.2015) sowie im Zuge der Straßenbereisung am 26.09.2018 dem Fachausschuss vorgestellt.
Eine Information an den Fachausschuss erfolgt in der nächsten Sitzung.
Anlagen:
Übersichtskarte