Betreff
Endgültige Auflösung Teilstandort "Regenbogenschulhaus" der Steverschule
Vorlage
SV-9-1668
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Teilstandort in Ahlen, das sogenannte Regenbogenschulhaus wird zum 31.07.2020 endgültig aufgelöst. Der Kreistag fasst als Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die entsprechenden Beschlüsse.

 

  1. Der Kreis Coesfeld beschließt die vorzeitige endgültige Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“ der Steverschule, Förderschule in Nottuln, vorher Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird zum 31.07.2020 einvernehmlich aufgehoben.

 

  1. Die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird gem. § 24 Abs.5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt

 

Begründung:

 

I.  Problem

Der Kreis Coesfeld hat ab dem Schuljahr 2015/16 seine Astrid-Lindgren-Schule, - Förderschule des Kreises Coesfeld, Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“- um einen Teilstandort in Ahlen im Kreis Warendorf erweitert. Kinder mit diesem Förderbedarf werden seitdem im Regenbogenschulhaus beschult.

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat mit Beschluss vom 12.12.2018 zur SV-9-1249 die sukzessive Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“ der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule in Lüdinghausen beschlossen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ wird, sobald der Teilstandort in Ahlen der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule des Kreises Coesfeld vollständig aufgelöst ist, einvernehmlich aufgehoben.

 

Nach nunmehriger Mitteilung des Kreises Warendorf vom 03.03.2020 sowie der Bezirksregierung Münster ist aus schulfachlicher Sicht das Betreiben des Teilstandorts ab dem Schuljahr2020/2021 nicht mehr angezeigt. Zurzeit sind noch 22 Schüler*innen in Ahlen, von denen 11 nach Beendigung der Klasse 10 aus der Schule entlassen werden.  Von den verbleibenden 11 sollen bis zu 6 Schüler*innen in andere Schulen wechseln, sodass für das Schuljahr 2020/2021 voraussichtlich 5-6 Schüler*innen in Ahlen verbleiben würden. Diese Schüler*innen sollen vom bestehenden Schulsystem übernommen werden.

Der Teilstandort Steverschule in Ahlen soll daher in gegenseitigem Einvernehmen der Schulträger deshalb am Ende des laufenden Schuljahres geschlossen werden.

 

II. Lösung

Der Kreistag des Kreises Coesfeld beschließt die vorzeitige endgültige Auflösung des Teilstandortes „Regenbogenschulhaus“, der Steverschule zum 31.07.2020.

Der Kreistag beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Warendorf und dem Kreis Coesfeld über den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ aufzuheben (Beschlussvorschlag 1).

 

Weiter wird beschlossen, die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. § 24 Abs.5 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW der Bezirksregierung Münster als zuständiger Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Beschlussvorschlag 2.).

 

III. Alternativen

Der Teilstandort in Ahlen wird aufrechterhalten.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die zu fassenden Beschlüsse ist gem. § 26 Abs. 1 Kreisordnung die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.